Hamudi1990 Geschrieben 12. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2011 Salam, Sagen wir mal ich breche mein Fasten heute einfach ab, muss ich dann einfach kafara zahlen und den tag später nachfasten? Wie hoch ist die kafara, wie wird die kafara berechnet und gilt es dann als sünde oder nicht weil ich ja kafara zahle und den tag nachfaste. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 12. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2011 Das Fasten ohne berechtigten Grund zu brechen, ist nicht gestattet. Die Kaffarah beträgt 60 Tage fasten für den einen Tag, den man im Ramadan nicht gefastet hat. Oder man speist 60 Arme. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hamudi1990 Geschrieben 12. August 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 12. August 2011 Danke liebe schwester für die zügige Antwort. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mawlati az-Zahra Geschrieben 12. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2011 Also es kommt drauf an Wann du dein fasten brichst.. Wenn du dein Fasten durch absichtlich vor dem Mittagsgebetsaufruf brichst, musst du entweder -60 armen Menschen eine Mahlzeit geben (Wobei die Nahrung den Wert des für einen selbst üblichen Essens haben muss) - oder einen Sklaven befreien. Wobei es hierzu in einer Fatwa von Ayatollah Sistani heißt: 113. Frage: Nach der Meinung einiger Rechtsgelehrten, muss derjenige, der das Fasten absichtlich im Monat Ramadan bricht, alle drei Arten der Sühne ableisten. Was sollte man in der heutigen Zeit, da die Befreiung eines Sklaven nicht möglich ist, weil es keine Sklaverei gibt, tun? Antwort: Diese Sühne entfällt, wenn deren Umsetzung nicht mehr möglich ist. Es sollte aber klargestellt werden, dass es aus unserer Sicht nicht notwendig ist, alle drei Arten der Sühne zu leisten. Und Allah ist der Allwissende. - oder Zwei Monate fasten, sodass 31 Tage hintereinander ohne Unterbrechung gefastet werden, und die übrigen Tage sind frei wählbar Aber wenn du zu keinem dieser Dinge in der Lage bist, hast du die Wahl entweder 18 Tage zu fasten, oder alles was du kannst als Sadaqa zu geben. Wenn auch das nicht möglich ist, kannst du in jedem Maße fasten oder spenden. Und wenn du auch das nicht schaffst musst du Allah (swt.) um Vergebung bitten. Es ist eine empfohlene Vorsichtsmaßnahme, die Kaffarah dann, wenn man in der Lage dazu ist, nachträglich zu leisten. Die Sühne jedes absichtlichen Fastenbruchs im Monat Ramadan nach dem Mittaggebetsaufruf ist eine Mahlzeit für 10 Arme. Aber wenn man es sich nicht leisten kann, muss man 3 Tage nachfasten. http://sistani.org/index.php?p=251364&id=48&pid=2276 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TaHa Geschrieben 12. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2011 Salam Schwester, bist du dir sicher, dass die Reihenfolge so richtig ist? Dann wäre die Strafe für das absichtliche Fastenbrechen nach dem Mittagsgebet nur 3 Tage nachfasten? Kannst du das nochmal sicherheitshalber ermitteln? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mawlati az-Zahra Geschrieben 12. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2011 Ja also ich hatte mich ehrlich gesagt auch darüber gewundert.. Also, das vorherige kannte ich schon und das kann man ja auch auf der Seite von Sayyed Ali Sistani nach lesen aber, dass mit "Die Sühne jedes absichtlichen Fastenbruchs im Monat Ramadan nach dem Mittaggebetsaufruf ist eine Mahlzeit für 10 Arme. Aber wenn man es sich nicht leisten kann, muss man 3 Tage nachfasten." war mir auch neu, weil es nach dem Mittaggebetaufruf ja eig. "schlimmer" ist. http://www.al-shia.de/furuuddin/richtlinienfasten.htm Kann es sein, dass sie dort einen Fehler gemacht haben? denn dazu hab ich auch nichts sonst wo gefunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 12. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2011 Ja also ich hatte mich ehrlich gesagt auch darüber gewundert.. Also, das vorherige kannte ich schon und das kann man ja auch auf der Seite von Sayyed Ali Sistani nach lesen aber, dass mit "Die Sühne jedes absichtlichen Fastenbruchs im Monat Ramadan nach dem Mittaggebetsaufruf ist eine Mahlzeit für 10 Arme. Aber wenn man es sich nicht leisten kann, muss man 3 Tage nachfasten." war mir auch neu, weil es nach dem Mittaggebetaufruf ja eig. "schlimmer" ist. http://www.al-shia.de/furuuddin/richtlinienfasten.htm Kann es sein, dass sie dort einen Fehler gemacht haben? denn dazu hab ich auch nichts sonst wo gefunden. slm der Fehler liegt in der Übersetzung, da steht Qadha. Das heißt wer sein Fasten nachholt nach Ramadan und nach Zuhr sein Fasten bricht, sein Nachholfasten, muss diese Sühne durchführen egal wann, wer sein fasten absichtlich bricht mit Nahrung muss kaffarah (60 tage/Arme speisen) entrichten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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