Amira Zaraa Geschrieben 21. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 21. August 2011 Ich wollte euch fragen, wenn ein Fastender, der aufgrund seiner Arbeit in verschiedenen Städten fährt, so wird sein Fasten ja nicht ungültig. Aber was ist, wenn er sozusagen diese "Erlaubnis" hat wegzufahren und dies dann wegen was Anderem tun muss, also sprich nicht wegen seiner Arbeit, sondern etwas Privatem. Hat er diese "Erlaubnis" noch und sein Fasten gilt weiterhin auch? Oder glt das dann wirklich nur, wenn er wegfährt aufrgund seiner Arbeit? Insha Allah könnt ihr mir weiterhelfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Al 3bed 2sale7 Geschrieben 21. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 21. August 2011 Salam u aleikum liebe Schwester. Mir wurde es so beigebracht, dass das Fasten nur von denen ungültig wird, die dieses hin und her fahren nicht gewohnt sind. Also, wenn du im Monat Ramadhan jeden zweiten Tag zu deinen Eltern in eine andere Stadt fährst, musst du trotzdem fasten. Ich hoffe, dass ich mit meine Aussage nicht falsch liege. Die anderen Geschwister werden dir das, inshallah, mit einer Fatwa nochmal erklären. wa salam u aleikum und möge Allah unser alle Gebete und Dua in dieser und in den weiteren Nächten annehmen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neslihan Geschrieben 21. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 21. August 2011 Selam Aleykum, ich hatte dieses Thema letztens erst gelesen. Falls es falsch sein sollte bitte Korrigieren. Wenn eine Reise 1 tag dauert ist das Fasten gestattet, wenn die Reise länger ist muss man das Fasten brechen. Aber im allgemeinen gilt das du auf Reisen nicht Fasten muss. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Amira Zaraa Geschrieben 21. August 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. August 2011 Ich danke euch vielmals, aber ich glaube ich habe mich falsch formiuliert? Es geht mir darum, dass jemand der arbeitet und aufrgund seiner Arbeit in andere Städte fahren muss ja sozusagen diese "Erlaubnis" hat weiterhin fasten zu dürfen, also dass sein Fasten nicht ungültig wird. Aber gilt ich sage mal diese "Erlaubnis" auch weiterhin, wenn er nicht mehr wegen seiner Arbeit wegfahren muss, sondern wegen etwas privatem ? Wenn eine Reise 1 tag dauert ist das Fasten gestattet, wenn die Reise länger ist muss man das Fasten brechen. Aber im allgemeinen gilt das du auf Reisen nicht Fasten muss. Also, wenn ich zum Beispiel Morgens in eine andere Stadt fahre und Abends wiederkomme darf ich fasten? Für welchen Marjaa gilt das denn? Gilt das auch nach meinem Marjaa Imam Khamenei (h) Schwester? So kennen ich das nämlich nicht, ich kenne es so, dass wenn man nach einer bestimmten Anzahl(Genaure habe ich gerade nicht im Kopf, ich frage nochmal nach bei meinem Gelehrten) von Kilometern von Zuhause wegfährt wird das Fasten ungültig. Egal ob das nur für paar Stunden oder ein Tag oder länger ist. Wenn ich mich falsch erinner bitte ich euch darum mir zu verzeihen und mich zu korrigieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Noor-Alzahra Geschrieben 21. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 21. August 2011 inshaAllah geht es euch allen gut meine Lieben? Ich wollte euch fragen, wenn ein Fastender, der aufgrund seiner Arbeit in verschiedenen Städten fährt, so wird sein Fasten ja nicht ungültig. Aber was ist, wenn er sozusagen diese "Erlaubnis" hat wegzufahren und dies dann wegen was Anderem tun muss, also sprich nicht wegen seiner Arbeit, sondern etwas Privatem. Hat er diese "Erlaubnis" noch und sein Fasten gilt weiterhin auch? Oder glt das dann wirklich nur, wenn er wegfährt aufrgund seiner Arbeit? InshaAllah könnt ihr mir weiterhelfen &vielen Dank im Voraus. Und möge Allah subhana wa ta'ala eure Gebete und Duas in der heutigen heiligen 2. Lailat ul Qadr Nacht annehmen inshaAllah. Iltemase dua salam alaykom ich weiß gerade nicht, ob schüler oder arbeitnehmer fasten dürfen, wenn sie einen längeren weg vor sich haben. private reisen gehören jedoch nicht dazu. wenn jeman privat verreist (22,5 km hin oder 45 km hin und zurück), dann kann er sein fasten brechen, wenn er vor dem adhan thohor verreist. verreist er jedoch nach diesem adhan, dann muss er fasten. fährt er vor dem adhan los und kehrt vor diesem zurück und hat sein fasten noch nicht gebrochen, kann er weiter fasten. aber auch das hatten wir schon zig mal hier im forum. Bitte eröffnet nicht ständig neue threads. Allah belohne euch fee aman Allah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Amira Zaraa Geschrieben 22. August 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 22. August 2011 salam alaykom ich weiß gerade nicht, ob schüler oder arbeitnehmer fasten dürfen, wenn sie einen längeren weg vor sich haben. private reisen gehören jedoch nicht dazu. wenn jeman privat verreist (22,5 km hin oder 45 km hin und zurück), dann kann er sein fasten brechen, wenn er vor dem adhan thohor verreist. verreist er jedoch nach diesem adhan, dann muss er fasten. fährt er vor dem adhan los und kehrt vor diesem zurück und hat sein fasten noch nicht gebrochen, kann er weiter fasten. aber auch das hatten wir schon zig mal hier im forum. Bitte eröffnet nicht ständig neue threads. Allah belohne euch fee aman Allah Jazak Allah kheiran liebe Schwester für deine Antwort. Ich hatte dies in der Suchfunktion eingegeben, doch leider keine Antwort dazu gefunden. Verzeih mir bitte, ich werde es unterlassen in Zukunft "unnötige" Threads zu öffnen. Wa salam wr wb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mhammad Geschrieben 24. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 24. August 2011 liebe Geschwister, Ich hab eine Frage: Ich war im Fitnessstudio und nachdem Sport duscht man ja eigentlich und wo ich geduscht habe ist mir Schaum in den Mund gekommen und habs ausversehen geschluckt. Hab ich jetzt das Fasten gebrochen oder nicht? Hoffe auf Antwort! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Amira Zaraa Geschrieben 4. September 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 4. September 2011 Ein wenig spät, aber um es klarzustellen und es kein Fragezeichen bleibt, dass Fasten ist ungültig, wenn es nicht für die Gebetswaschung war, auch wenn es ausversehen in dein Mund gelangt ist Wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 5. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 5. September 2011 Imam Khamenei (H) sagt da aber etwas anderes: Mund ausspülen (34) Wenn der Fastende sich den Mund absichtlich mit Wasser ausspült ohne etwas zu verschlucken, so ist sein Fasten gültig. Wenn man das Wasser jedoch ausversehen verschluckt, so gibt es zwei Möglichkeiten: a) Wenn man sich den Mund für die Gebetswaschung (al-wudhuu) ausspült und ausversehen Wasser verschluckt, so ist das Fasten weiterhin gültig. Genauso ist es auch, wenn man Wasser aufgrund des Vergessens verschluckt. b) Wenn man sich den Mund für etwas anderes als eine rituelle Reinigung ausspült, wie z.B. zum Abkühlen oder zum Reinigen, so ist das Fasten ungültig und man muss sich für den restlichen Tag von allem was das Fasten bricht fernhalten und diesen Tag nachholen ohne eine Sühne ablegen zu müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 5. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 5. September 2011 Imam Khamenei (H) sagt da aber etwas anderes: slm gleiche gilt auch bei Sayyid Sistani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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