Seyyid_han Geschrieben 23. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 23. August 2011 Esselamu Aleykum Gibt es ein, oder mehrere Fälle, wo die Frau das Recht hat die Scheidung zu erzwingen? Wenn ja, was, oder welche wären es? Ich bedanke mich im vorraus für die Antwort, vesselam... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Em Fatima Geschrieben 23. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 23. August 2011 Wenn der Mann Zinna begeht.... Fi Amanillah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KARIMA2 Geschrieben 23. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 23. August 2011 Salam Soweit ich weis bei Gewaltanwendung und wenn er nicht für den Lebensunterhalt aufkommt. Wenn er seinen glauben wechselt,zum Beispiel vom Muslim zum Christ. Alle Angaben ohne gewahr! Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Askari Geschrieben 23. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 23. August 2011 Die Scheidung einer Dauerehe ist bei Allah swt. einer der meistverhassten oder sogar die meistverhasste erlaubte Sache. Für eine Scheidung muss die Frau schon einen sehr sehr sehr großen Grund haben müssen, andern falls ist es noch nichtmal erlaubt. Heut zu tage wird mit der Scheidung viel zu leicht umgegangen, selbst unter den Muslimen. Wenn der Mann Zina begeht oder Drogensüchtig ist und sie ständig verprügelt, nur dann könnten es wirkliche Gründe sein. Wegen kleineren Auseinandersetzungen oder weil ein wenig die Luft aus der Ehe ist oder bei sonst für Kleinigkeiten ist es Haram. Schließlich ist es auch eine Aufgabe, sich verstehen zu lernen und den Partner unter allen Umständen zu Helfen bzw. zu Unterstützen wenn er Probleme hat, selbst wenn es sich um die Drogensucht handeln sollte. Wenn jemand nur solange bei seinem Partner bleibt wie es dem Partner gut geht oder nur solange man ihn attraktiv findet oder nur solange er erfolgreich ist, ist das eine große Sünde und eine große Schande. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.