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Reiseregeln des Fastenden


Muhsin ibn Batul

Empfohlene Beiträge

Muhsin ibn Batul

Istifta Nr.: 149634

Fragen: Wenn ich die Absicht habe 10 Tage an einem Ort zu verbleiben und dann doch schon am 8. Tag abreise, muss ich dann die vergangenen Tage nachholen?

Antwort: Wenn du die Absicht hast (zum Verreisen) nach dem die Absicht zum Verbleiben umgesetzt wurde durch mindestens ein vier-Rakaat Gebet, so musst du normal beten und dein Fasten ist gültig solange du an diesem Ort bist, selbst wenn du diesen Tag vor den 10 Tagen verlässt. Daher sind deine vergangenen Gebete auch in Ordnung.

 

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Muhsin ibn Batul

Istifta Nr.: 151245

 

Frage: Wenn ich an einem Ort bin, der mit einer Masfah von meinem Heimatort entfernt ist, und ich nicht weiß ob ich dort 10 Tage verbleibe oder nicht, und ich mir unsicher bin, darf ich dann dort fasten?

Antwort: Wenn die Entfernung 22,5 Km beträgt und du dir nicht sicher bist ob du dort 10 Tage verbleiben wirst oder nicht, so ist dein Fasten bis zum 30. Tag dort ungültig und du solltest dein Gebet verkürzen. Nach den 30 Tagen musst du fasten und normal beten, selbst wenn du nicht mal für einen ganzen Tag dort bleibst.

 

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Muhsin ibn Batul

Istifta Nr.: 152076

 

Frage: 1. Wenn ich die Absicht zur Iqama 10 Tage habe und ich dann am zweiten Tag für zwei Stunden mit einer Masafah Entfernung verreise, ist mein Fasten dann gebrochen, selbst wenn ich Nachmittags losfahre?

 

2. Was wenn ich die Absicht zu dieser Reise mit Masafah schon hatte bevor ich zum Iqama Ort verreist bin, tut dies meine Absicht zur Iqama ungültig machen?

 

Antwort: 1. Wenn du von Beginn an die Absicht hattest dort 10 Tage zu verbleiben und du mindestens ein vier-Rakaat Gebet dort verrichtet hast und du dann deine Meinung änderst, so verrichtest du die Gebete normal und dein Fasten ist gültig solange du dort verbleibst. Das heißt, außer wenn du den Ort Vormittags verlässt mit der Absicht zur Reise, in diesem Fall wäre das Fasten gebrochen. Allerdings das Fasten nachmittags schadet dem Fasten nicht.

2. In diesem Falle ist die Absicht zur Iqama nutzlos und du gilst als Reisender

 

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  • 3 Wochen später...

Istifta Nr.: 155257

Frage: Wenn ich die Absicht habe an einem Ort 10 Tage zu verbleiben und ich innerhalb der Stadt reisen möchte ohne Masafah, wie viele Stunden darf ich dann außen bleiben? Und was wenn ich davor schon wusste, dass ich innerhalb der Stadt verreisen möchte?

 

Antwort: Sich innerhalb der Stadt zu bewegen, zählt nicht als Reise. Wenn es (das Reisen außerhalb) nicht der Absicht widerspricht dort für 10 Tage zu verbleiben, d.h. man verlässt es (die Stadt) einmal oder einige Male für nur wenige Stunden während dem Tag oder der Nacht, so dass die gesamte Periode keine 6-7 Stunden überschreitet, so schadet die Absicht des Verlassens der Stadt nicht der Absicht des 10-tägigen Aufenthaltes. Wenn man sich jedoch entschließt außerhalb der Stadt zu gehen, nach dem man mind. ein 4-Rakaat Gebet verrichtet hat, so wäre das Zeitlimit, keine Bedingung und man könnte so lange dort für längere Zeit verbleiben.

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