As-Siddiqa Geschrieben 24. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 24. August 2011 Istifta Nr.: 151618 Frage: Wenn eine Person eine Injektion in die Arterie erhält, so wird ihr Fasten gebrochen. Ist es dieser Person dann erlaubt zu essen und zu trinken? Oder muss er Imsak machen? Antwort: In gegebenen Fall ist gemäß der verpflichtenden Vorsichtsmaßnahme sein Fasten ungültig. Allerdings sollte man diesen Tag weiterfasten und ihn später trotzdem noch als qada nachfasten. Was ist mit "sollte" gemeint? Ist es eine Empfehlung, dass die Person weiterhin fastet, oder ist es ihre Pflicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 24. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 24. August 2011 Es ist eine Pflicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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