Zainab Geschrieben 11. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 11. September 2011 In meiner Ausbilung ist es so, dass ich u.a. mit Organen toter Menschen arbeite. D.h. wir bekommen Organteile, müssen sie schneiden,fixieren und sie dann mikroskopieren um ggf. Krankheiten und Fehlbildungen zu diagnostizieren. Da ich noch in der Ausbilung bin, weiß ich nicht ob die Organproben von toten oder lebenden Menschen sind. Ich habe Mal gelesen, dass man Ghusul machen muss, wenn man tote Menschen anfasst. Wie sieht es dann mit Organen toter Menschen aus? Ist es dann auch verpflichtend Ghusul zu machen? Die Organe werden natürlich mit Handschuhen geschnitten usw.. Zudem ist nicht klar, ob der Patient noch lebt oder tot ist. (Mein Marja´ ist Imam Khamenai) Danke im Voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KARIMA2 Geschrieben 11. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 11. September 2011 Salam Wenn Handschuhe im Spiel sind fast du die Organe ja nicht an oder Also mit bloßen Händen rumschnippeln tust du ja nicht hehe. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 11. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 11. September 2011 Also es wird folgendes unterschieden: 1. Bei einem toten Menschen: Bei der Berührung jedes Körperteils eines Toten ohne Totenwaschung, ist es verpflichtend danach Ghusl zu verrichten, einschließlich Fingernägel. Einzige Ausnahme: Haare. (Ein Märtyrer ist aus diesen Urteilen ausgenommen, sein vollständiger Körper gilt als rein auch ohne Totenwaschung, wenn die kompletten Bedingungen erfüllt sind) 2. Bei einem lebenden Menschen: Hier gibt es drei Fälle: Wenn das abgetrennte Körperteil aus Knochen und Fleisch besteht, so ist der Ghusl bei der Berührung Pflicht. Wenn das abgetrennte Körperteil nur aus Knochen besteht, so ist es lediglich eine empfohlene Vorsichtsmaßnahme bei der Berührung Ghusl zu verrichten. Wenn das abgetrennte Körperteil nur aus Fleisch besteht, so ist der Ghusl bei der Berührung keine Pflicht und auch nicht empfohlen. Urteile des Zweifels: 1. Wenn man einen toten Körper anfässt und zweifelt ob man ihn angefasst hat bevor er abkühlte oder davor, so ist kein Ghusl verpflichtend. 2. Wenn man einen toten und kalten Körper anfässt und zweifelt ob man ihn angefasst hat, bevor er gewaschen wurde oder danach, so ist der Ghusl verpflichtend. 3. Wenn man zweifelt ob das abgetrennte Körperteil von einem lebenden oder toten Körper stammt, so geht man davon aus, dass es aus einem lebenden Körper stammt und der Ghusl ist nicht notwendig. Wenn du das Körperteil mit Handschuhen anfasst, ist das kein Problem und Ghusl ist nicht wajib. (Gemäß den religiösen Ansichten von Imam Khomeini (q.) und Imam Khamenei (H)) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zainab Geschrieben 12. September 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 12. September 2011 Vielen Dank für die schnelle Antwort. Hast mir sehr weitergeholfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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