TaHa Geschrieben 22. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 22. September 2011 Reply Code: 7319 what is the viewpoint of his eminence Ayatullah Mesbah Yazdi about the al-quds day which was initiated by the late Imam Khomeini (r.a.) a) is it from a religious (shari'i) point of view wajib for the muslims to participate in the yaum al quds rallys? b) If it is wajib to participate in the yaum al quds rallys, is it even wajib for this muslims who live in europe or other non-islamic countries? ----------------------------------- Apparently, following this order of the late Imam Khomeini (r.a.) is obligatory on all Muslims, as far as it is possible. Frage: Was ist die Ansicht ihrer Eminenz Ayatullah Mesbah Yazdi über den Quds-Tag, der vom verstorbenen Imam Khomeini (r.a.) eingeführt wurde. a) Ist es aus einem religiösen (Schari'i) Blickwinkel Wadschib für die Muslime an den Al-Quds Kundgebungen teilzunehmen? b) Wenn es Wadschib sein sollte an den Quds-Tag-Kundgebungen teilzunehmen, ist es dann auch für die Muslime Wadschib, die in Europa oder anderen nichtislamischen Ländern leben? Antwort: Offensichtlich ist diese Anweisung des verstorbenen Imam Khomeini (r.a.), soweit es möglich ist, verpflichtend für alle Muslime. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BaytAllah Geschrieben 22. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 22. September 2011 Wie man solch eine Antwort mit Qur'an und Sunnah begründet, würde mich mal interessieren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TaHa Geschrieben 22. September 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 22. September 2011 In den Antworten der Maraja sind in der Regel nie die Begründungen genannt, weshalb ein bestimmtes Urteil gefällt worden ist. Wichtiger ist, dass es gefällt wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BaytAllah Geschrieben 22. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 22. September 2011 In den Antworten der Maraja sind in der Regel nie die Begründungen genannt, weshalb ein bestimmtes Urteil gefällt worden ist. Wichtiger ist, dass es gefällt wurde. Das finde ich schon etwas naiv. Immerhin wird hier behauptet, es sei eine religiöse Pflicht, am Al-Quds-Tag teilzunehmen... und das finde ich, ehrlich gesagt, schon etwas zu dick aufgetragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TaHa Geschrieben 22. September 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 22. September 2011 Der Gelehrte ist durch seinen Idschtihad zu diesem Schluß gekommen. Es als "dick auftragen" zu bezeichnen, ist angesichts der Persönlichkeit, über die gesprochen wird, ein wenig unverschämt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TaHa Geschrieben 22. September 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 22. September 2011 Es seien in diesem Zusammenhang auch nochmal die Forenregeln erwähnt: A) Verboten sind Beiträge( und Profilkommentare), [...] 4.in denen Rechtsgutachten (Fatwas) der Gelehrten kritisiert oder als haram verworfen werden. Wir besitzen nicht das nötige Wissen und Urteilsvermögen dafür. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 22. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 22. September 2011 Es ist in der islamischen Rechtswissenschaft so, dass es Hukm Awwali und Hukm Thanawiy gibt. Das heisst Urteile in erster Hinsicht und Urteile in zweiter Hinsicht. Ersteres sind Urteile, die direkt aus dem Quran oder der Sunnah hergeleitet werden koennen und somit eindeutige Rechtsurteile darstellen. Dann gibt es aber noch Urteile, die nicht unbedingt aus dem Quran und der Sunnah hergeleitet oder eher direkt benannt werden koennen, aber ein Vorteil bzw. Nachteil fuer die Muslime darstellen. Unter diesen Urteilen zaehlt z.B. das Tatbeer Verbot bei Imam Khamenei (H) oder auch die Vepflichtung zur Quds Demo. Wenn man die Rechtsurteile bzgl solcher Themen liest, erkennt man meistens, dass diese markiert sind durch Worte wie: "zum Beleben der Angelegenheiten der Muslime" oder "Schwaechung der Rechtsschule der Ahlulbayt" usw. Hierbei sehen unsere Gelehrten dann einen Vorteil fuer die Ummah solch Urteile auszurufen. Wallahu A'lam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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