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Erbschaftsannahme wenn Eltern Christen sind


Amin

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Darf man als Muslim die Erbschaft seiner christlichen bzw. andersgläubigen Eltern annehmen oder muss man die Erbschaft ausschlagen?

 

Also ich habe gehöhrt, das bei den Sunniten es so ist, weil es einen entsprechenden Hadith gibt, aber ich bin mir nicht so sicher.

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#disku#

 

Ich zitiere einfach mal für die sunnitische Seite aus dem "Handbuch Islam" (A.A.Reidegeld):

 

"Aus den allgemeinen Grundsätzen ergibt sich aber auch Folgendes:

 

1. Das Testament eines Nichtmuslims bzw: Ungläubigen (kafir) für eien Muslim ist zulässig und gültig, auch das Testament eines Muslim für einen Nichtmuslim. Hier darf man keine Verwechslung begehen hinsichtlich des Hadithes, in dem der Gesandte Gottes (sas) sagt: "Der Muslim beerbt den Ungläubigen (Kafir) nicht und der Ungläubige nicht den Muslim."

Hier ist das Erben aus dem Pflichtteil gemeint, nicht aber das Erben und Beerben durch Testament.(...)" S. 797

 

Genaueres im "Handbuch Islam" XII., Buch über das Testament, S. 791 - 810

 

Wenn du als Erbe in einem Testament erwähnt bist, kannst du das Erbe annehmen. Andernfalls nicht.

 

#heul#

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  • 3 Wochen später...

#salam#

Meines Wissens ist es allgemein gültig in der Rechtsschule der Jaafariya, dass ein Muslim einen Nicht-Muslim beerben kann, jedoch nicht umgekehrt. So steht's, wie schon gesagt, bei Ay. Sistani wie auch in den Rasa'il von Ay. Khamenei, Ay. Lankarani oder Ay. Muh. al-Husaini Shirazi (bereits verstorben). Außerdem findet man diese Aussage auch in dem Buch "The Five Schools of Islamic Law" v. Muhammad Jawad Maghniyya, Englisch hrsgg. v. Ansaryan-Verlag Qum2003, S. 468 ("There is consensus that a non-Muslim will not inherit from a Muslim. The schools differ regarding a Muslim inheriting from a non-Muslim. 'He inherits', say the Imamiya; 'He inherits not', say the other four schools").

 

Was die Aussage im "Handbuch des Islam" angeht, so wäre dies nach meiner persönlichen Meinung erst einmal nicht ausschlaggebend, da es zum einen keine Quellenangabe gibt, auf die er sich stützt, und da er insbesondere hier Erben und Testament trennt, was ebenfalls so erst einmal nicht nachvollziehbar ist. Gab es denn in der Zeit des Propheten (s) bzw. in der islamischen Geschichte auch so etwas wie Pflichtteil und Darüberhinausgehendes, also so wie im Bürgerlichen Recht dieses Landes geregelt? ... Da auch bei mir diese Frage wiederholt aufgekommen war und ich zunächst vor meinem Wechsel zum Madhhab Jaafari ziemlich bekümmert war wegen der Aussagen, dass ich nicht erben dürfe sondern allenfalls etwas zu Lebzeiten geschenkt bekommen könne usw., bin ich froh, dass ich in der Lehre der Jaafariya-Schule dieses Problem nun viel klarer und nachvollziehbar gelöst finde, deutlich pragmatischer. Alhamdulillah!

 

#salam#

Baha ud-Din

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assalam alaikum

 

Sistani sagt dazu:

 

2791. A muslim inherits from a non-Muslim, but a non-Muslim does not inherit from a deceased Muslim, even if he be his father or son. "

 

Bedeutet das nun, das ein Muslim von einem Nicht-Muslim erben kann, aber nicht umgekehrt? So verstehe ich die Übersetzung der Aussage ("inherits" bedeutet doch "erben").

 

Meines Wissens ist es allgemein gültig in der Rechtsschule der Jaafariya, dass ein Muslim einen Nicht-Muslim beerben kann, jedoch nicht umgekehrt.

Das stände dann doch im Widerspruch mit der oberen Aussage. Oder mache ich hier einen Denkfehler?

 

salam

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