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Erbe + Zeuge - Fragen


hosseini-ershad

Empfohlene Beiträge

Salam

 

Verse zum Erbe

 

Allah verordnet euch hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es (ausschließlich) Frauen sind, (und zwar) mehr als zwei, stehen ihnen zwei Drittel der Hinterlassenschaft zu; wenn es (nur) eine ist, die Hälfte. Und den beiden Eltern steht jedem ein Sechstel der Hinterlassenschaft zu, wenn der Erblasser Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine beiden Eltern ihn beerben, steht seiner Mutter ein Drittel zu. Und wenn er (in diesem Fall auch noch) Brüder hat, steht seiner Mutter ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Berücksichtigung) einer (etwa) vom Erblasser getroffenen testamentarischen Verfügung oder einer (von ihm hinterlassenen) Schuld. - Ihr wißt nicht, wer von euren Vätern und Söhnen euch im Hinblick auf (den) Nutzen (den ihr von ihm habt) am nächsten steht. (Das gilt) als Verpflichtung von seiten Allahs. Allah weiß Bescheid und ist weise. ( Sura 11:4 )

 

Verse zu bezeugungen

 

Ihr Gläubigen! Wenn ihr auf eine bestimmte Frist ein Schuldverhältnis eingeht, dann schreibt es auf! Und ein Schreiber soll (es) in eurem Beisein aufschreiben, so wie es recht und billig ist (bil-`adli). Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah es ihn gelehrt hat. Er soll schreiben. Und der Schuldner soll diktieren und Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon abzwacken. Und wenn der Schuldner schwachsinnig (safieh) oder minderjährig ist oder (aus irgend welchen Gründen) nicht selber zu diktieren vermag, soll sein Anwalt (walie) diktieren, so wie es recht und billig ist (bil-`adli). Und nehmt zwei Zeugen unter euren Männern! Wenn es nicht zwei Männer sein können, dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, solche, die euch als Zeugen genehm sind, - (zwei Frauen) damit (für den Fall), daß die eine von ihnen sich irrt, die eine (die sich nicht irrt) die andere (die sich irrt, an den wahren Sachverhalt) erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern (als solche aufzutreten), wenn sie (dazu) aufgefordert werden. Und laßt es euch nicht verdrießen, es aufzuschreiben, (die Summe sei) klein oder groß, (damit es) bis zu seiner Frist (festgelegt sei)! Auf diese Weise ist, so dünkt es Allah, am besten dafür gesorgt, daß ihr gerecht handelt und richtig Zeugnis abgebt, und (so ist) am ehesten (gewährleistet), daß ihr (später über die Zeugenaussagen) nicht Zweifel hegt. Anders ist es, wenn es sich um eine augenblicklich greifbare, unter euch zirkulierende Ware handelt. Dann ist es für euch keine Sünde, wenn ihr sie nicht aufschreibt. Aber nehmt, wenn ihr ein Kaufgeschäft abschließt, (wenigstens) Zeugen! Und kein Schreiber oder Zeuge soll (bei alledem) schikaniert werden. Wenn ihr es (dennoch) tut, verübt ihr Frevel. Und fürchtet Allah! Allah lehrt euch (was ihr tun sollt) und weiß über alles Bescheid. ( 2:282 )

 

Salam

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#disku#

 

Danke

 

Frage zu Zeugen: Wieso 2 Männer + keine Frau, warum aber 1 Mann + 2 Frauen?

 

Salam

 

Es scheint, dass die aussage der Männer gewichtiger ist. Ich kann zwar noch indize etc. raussuchen, aber wenn du eine vollständige auslegung dafür willst suche einen Gelehrten auf, weil nur der dir 100% alles erklären kann.

 

Salam

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