Gast iyman Geschrieben 24. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 24. Februar 2007 Danke für den Link, Fulk. Habe eben mal darin gestöbert und auch noch das hier gefunen. 429. Frage: Wann ist es einer Frau gestattet, von einem mardji´a ihre Scheidung zu verlangen? Ist es einer Ehefrau erlaubt, deren Ehemann sie fortwährend schlecht behandelt, oder einer Ehefrau, die sich von ihrem Mann sexuell so unbefriedigt fühlt, dass sie befürchtet etwas zu begehen, was haram wäre, die Scheidung zu verlangen und geschieden zu werden? Antwort: Es ist ihr gestattet von einem mardji´a die Scheidung zu fordern, wenn ihr Ehemann die Gewährung ihrer grundsätzlichen ehelichen Rechte ablehnt und auch ablehnt, sich von ihr scheiden zu lassen, nachdem der mardji´a ihn vor die Wahl gestellt hat, eine der beiden Lösungen zu akzeptieren. In einem solchen Falle würde der mardji´a die Frau ‚geschieden' sprechen. Die Umstände, unter denen dies der Fall sein könnte, sind wie folgt: a.) Wenn der Ehemann es ablehnt, für die Ehefrau zu sorgen und auch ablehnt, sich von ihr zu scheiden. Dies würde den Fall eines Ehemannes einschließen, der nicht in der Lage ist, seine Frau zu versorgen und ebenfalls eine Scheidung ablehnt. b.) Wenn ein Ehemann die Ehefrau schikaniert, sie ungerecht behandelt und nicht freundlich mit ihr umgeht, so wie es Allah , der Allmächtige, angeordnet hat. c.) Wenn der Ehemann sie vollständig aufgegeben hat, und sie gleich einer Frau, die in der Schwebe gelassen wird, d.h. weder verheiratet noch frei zu heiraten ist. Was den Fall des Ehemanns betrifft, der die sexuellen Bedürfnisse seiner Frau nicht voll befriedigen kann, so dass diese befürchtet, haramzu begehen, muss er vorsorglich entweder ihre Bedürfnisse erfüllen oder ihrem Wunsch nach Scheidung zustimmen. Sollte er dies aber nicht tun, hat die Ehefrau die Situation geduldig zu ertragen und abzuwarten. 430. Frage: Eine muslimische Frau, die vor einer so langen Zeit ihren Ehemann verließ und nicht erwartet, dass es ein baldiges Zusammenleben wieder gibt, behauptet, dass ihr das Leben als ‚Single' in einem westlichen Land ohne Ehemann nicht möglich ist. Sie fürchtet sich auch vor Überfällen und Einbruch in ihrem Haus. Kann sie von einem mardji´a fordern, ihre Scheidung auszusprechen, so dass sie heiraten kann, wen sie möchte? Antwort: Hat der Ehemann seine Frau endgültig verlassen, kann sie mit ihrem Fall vor den mardji´a gehen, der den Ehemann vor die Alternative stellt, sie zurückzunehmen oder sie [durch Scheidung] freizugeben, so dass sie jemand anderen heiraten kann. Wenn er es aber ablehnt, eine der beiden Alternativen anzunehmen, ist der mardji´a berechtigt, auf ihren Wunsch hin die Scheidung auszusprechen. Wenn es aber die Ehefrau ist, die ihren Mann ohne tatsächliche Berechtigung verlassen hat, gibt es keine Möglichkeit für den mardji´a, sie ‚geschieden' zu sprechen. Nur eine kleine Frage erlaubt mir bitte. In diesen Fatwas ist die Rede von dem "Mardji'a", der die Scheidung aussprechen kann. Ich habe eben mal genauer geschaut, was ein Marja ist. (Verzeiht mir meine Unwissenheit). Heisst das dann also, daß ein Hocatul-Islam von seinem Rang her nicht die Scheidung erklären kann? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast iyman Geschrieben 25. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 25. Februar 2007 *nochmalanklopf* @ Fatima: du hast oben gesagt, die Scheidung kann auch ein Hocatul-islam vornehmen. In den oben geposteten Fatwas ist aber von einem Marja die Rede. Heisst das also, daß Hocatulislam zum Ausspruch der Ehescheidung nun doch nicht ausreicht? Oder kann Marja auch Hocatulislam bedeuten? Iyman. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 26. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 26. Februar 2007 warum da marja´steht, weiß ich nicht. Aber wie soll das gehen, es gibt ja nicht so viele Maraje´, wenn man deswegen immer nach Teheran oder Najaf reisen müsste...die Scheidung kann auch ein Hojatulislam aussprechen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Cara Geschrieben 26. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 26. Februar 2007 Wenn es aber die Ehefrau ist, die ihren Mann ohne tatsächliche Berechtigung verlassen hat, gibt es keine Möglichkeit für den mardji´a, sie ‚geschieden' zu sprechen. Da liegt dann die Beweislast bei der Frau, wenn sie beweisen muss, dass es eine Berechtigung für sie gab, ihren Mann zu verlassen. Wenn der Mann immer weiter beteuert, dass er sie liebt und zurücknehmen würde, aus reiner Schickane (obwohl er sie gar nicht wiederhaben möchte), dann hat die Frau nie das Recht, sich scheiden zu lassen. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zahraa1 Geschrieben 16. Februar 2022 Melden Teilen Geschrieben 16. Februar 2022 Salam liebe Geschwister ich habe eine Frage es geht um meine Freundin sie ist total unglücklich gewesen in der Ehe.Der Mann ist auch kein guter moslem er betet und fastet nicht und er sagt immer schlimme Sachen über Allah (3am yukfour )der hat ihr auch hjabet machen lassen (se7er ) sie wird aber nicht geschlagen er behandelt sie gut und kauft ihr alles aber sie wird von ihn und seine Familie runtergezogen und beleidigt und er steht nicht auf ihrer Seite wen sie beleidigt wird sie wird gezwungen mit im zu schlafen obwohl sie sich von ihm ekelt und ihr Leben nicht mehr mit ihm erträgt sie hat ihm schon drei mal verziehen nochmal die Möglichkeit gegeben das er sich ändern sollte er hat’s nie ausprobiert sie haben zwei Kinder im Alter von 4 und 2 .Soweit ich weiß lebt sie nicht mehr mit ihm sie hat ihn rausgeschmissen.Jetzt kämpft sie für eine Scheidung nur leider möchte er nicht . jetzt ist meine Frage sind das nicht genug Gründe um im islam die Scheidung zu kriegen obwohl er nicht will ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahmed62827 Geschrieben 16. Februar 2022 Melden Teilen Geschrieben 16. Februar 2022 vor 9 Stunden schrieb Zahraa1: Salam liebe Geschwister ich habe eine Frage es geht um meine Freundin sie ist total unglücklich gewesen in der Ehe.Der Mann ist auch kein guter moslem er betet und fastet nicht und er sagt immer schlimme Sachen über Allah (3am yukfour )der hat ihr auch hjabet machen lassen (se7er ) sie wird aber nicht geschlagen er behandelt sie gut und kauft ihr alles aber sie wird von ihn und seine Familie runtergezogen und beleidigt und er steht nicht auf ihrer Seite wen sie beleidigt wird sie wird gezwungen mit im zu schlafen obwohl sie sich von ihm ekelt und ihr Leben nicht mehr mit ihm erträgt sie hat ihm schon drei mal verziehen nochmal die Möglichkeit gegeben das er sich ändern sollte er hat’s nie ausprobiert sie haben zwei Kinder im Alter von 4 und 2 .Soweit ich weiß lebt sie nicht mehr mit ihm sie hat ihn rausgeschmissen.Jetzt kämpft sie für eine Scheidung nur leider möchte er nicht . jetzt ist meine Frage sind das nicht genug Gründe um im islam die Scheidung zu kriegen obwohl er nicht will ??? Selam Aleykum Hat der Mann sein Kuffr zugegeben oder bezeichnet er sich immer noch als Muslim ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zahraa1 Geschrieben 17. Februar 2022 Melden Teilen Geschrieben 17. Februar 2022 Nein er hat nicht zugegeben ja er bezeichnet sich als muslim können sie uns bitte helfen weiter zu kommen das sie sich endlich von ihm scheiden lässt ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ist1986 Geschrieben 27. April 2022 Melden Teilen Geschrieben 27. April 2022 Salam alaikum! Ich habe selber gerade so ein ähnliches Problem und es gibt dazu ein Video von einem Sayyed. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali96 Geschrieben 10. Januar 2023 Melden Teilen Geschrieben 10. Januar 2023 Slm also die Frau kann sich nicht scheiden lassen nur wenn sie im Vertrag eine Regel aussetzt. Das Bedürfnis aber nicht das die Frau sich bei jedes Problem Scheiden lassen kann. Sollte der Man sie Schlagen, Misshandeln, kein Geld für sie ausgeben. Dies muss aber alles Nachgewiesen werden. Ernst dann kann sie sich scheiden lassen. Hier ist es aber trotzdem so das sogar nach dem sie sich geschieden hatt, so kann der man sie wieder zurück holen ob sie das will oder nicht. Erst wenn der Mann sich richtig scheiden lässt erst dann wird Sie geschieden sein. Mittlerweile gibt es leider Gottes einige Leute die Scheidungen durchführen und die gesetzte der Scheidung umändern weil sie die Scheidung durchsetzten wollen. Außerdem benötigt ihre euren Ehe Vertrag der Gültig sein muss. Der Ehe Vertrag ist erst dann Gültig wenn die Zeugen und die Frau sowohl auch der Mann unterschrieben haben. Sollte ein Regel der Frau Auge stelzt sein so muss es auch im Vertrag drin stehen. Einige Ehe Partner machen nach dem Vertrag unter sich eine Regel jedoch ist dies nicht gültig. Da dass nur zwischen den beiden Partner war. Dies muss vor den Zeugen und im Vertrag ausgezeichnet werden. Sollte die Frau die Scheidung wollen. So kann der man die Brautgabe zurückverlangen. Wenn der Man sich scheiden lässt so muss er die Frau ihr die Abmachen die im Vertrag drin steht abgeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 15. Januar 2023 Melden Teilen Geschrieben 15. Januar 2023 Salam alaikum, Am 11.1.2023 um 00:37 schrieb Ali96: Außerdem benötigt ihre euren Ehe Vertrag der Gültig sein muss. Der Ehe Vertrag ist erst dann Gültig wenn die Zeugen und die Frau sowohl auch der Mann unterschrieben haben. meinst du einen Ehevertrag, der zusätzliche Regeln oder Bedingungen enthält? Ein allgemeiner Ehevertrag braucht nämlich weder Zeugen, noch Unterschriften. Aber es wird in der Regel so gemacht. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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