Ya_rasulAllah Geschrieben 9. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 9. November 2011 Wenn ich zuhause bete trage ich meistens nur ein weißen iranischen Tschador. Manchmal kann es passieren, dass es dann etwas nach hinten rutscht und der Haaransatz gesehen wird. Wird mein Gebet dadurch ungültig, obwohl kein Namahram anwesend ist, der mich sehen könnte? Danke Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Amine Geschrieben 10. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 10. November 2011 Schwester Nun, wenn du weisst das es passiert, dann wäre es besser ein Untertuch zu tragen, um das rutschen zu vermeiden. Generell, wenn etwas unbeabsichtigt geschieht, ist es kein Problem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KARIMA2 Geschrieben 10. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 10. November 2011 Salam Nach Imam khanenei müssen die Haare bedeckt sei Ich glaube eine fatwa schwirrt noch im Forum rum. Aber per Handy kann ich die nicht suchen. Ich habe bei den Gebetstuch immer so ein gummiband angenäht. Das ziehe ich nach hinten über den Kopf und nichts verrutscht Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rasulalrahma Geschrieben 10. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 10. November 2011 Salamu aleikum Schwester, Nach sayed Ali khamenai darf die Frau in Abwesenheit eines nichtmahram trotzdem nur das Gesicht die Hände und die Füße zeigen.beim Gesicht jedoch ist wichtig zu erwähnen dass die untere Seite des Kinn auch verdeckt sein muss.nur der pflichteil des Gesichts den man beim wuduh wäscht darf frei bleiben.man muss sich an diese regeln halten ansonsten wird das gebet ungültig.wenn während dem gebet etwas verrutscht muss man es sofort wenn man es merkt verdecken. Wenn ein nichtmahram anwesend ist muss die Frau zusätzlich ihre Füße verdecken. Salam aleikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
persiana.donna Geschrieben 10. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 10. November 2011 Salamu aleikum Schwester, Nach sayed Ali khamenai darf die Frau in Abwesenheit eines nichtmahram trotzdem nur das Gesicht die Hände und die Füße zeigen.beim Gesicht jedoch ist wichtig zu erwähnen dass die untere Seite des Kinn auch verdeckt sein muss.nur der pflichteil des Gesichts den man beim wuduh wäscht darf frei bleiben.man muss sich an diese regeln halten ansonsten wird das gebet ungültig.wenn während dem gebet etwas verrutscht muss man es sofort wenn man es merkt verdecken. Wenn ein nichtmahram anwesend ist muss die Frau zusätzlich ihre Füße verdecken. Salam aleikum salam, wo steht denn bitte, dass das gebet ungültig wird? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rasulalrahma Geschrieben 10. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 10. November 2011 Salamu aleikum, Schwester ich sagte wenn man es sofort wieder verdeckt kann man normal weiter beten, ja ansonsten wird das gebet ungültig. Das steht in tahzib tahrir alwaseela(risala von imam khomeini es mit der ergänzenden Sicht von sayed khamenai ha) Salam aleikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ya_rasulAllah Geschrieben 10. November 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. November 2011 liebe Schwestern Danke für eure Antwort.. Das Beste an der Sache ist auch , dass Imam Khamenei mein Marjha ist Möge Allah(swt) euch dafür belohnen Danke nochmals Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yaamira Geschrieben 11. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 11. November 2011 Nach Ayatollah Sajjid Ali Khamenei ( moege Er uns lange erhalten bleiben nshalah ja rab) F. 442: Ein Frau hat einige ihrer (eigenen) Haare während des rituellen Gebets unbedeckt gesehen, und daraufhin hat sie diese (Haare) sofort bedeckt. Muß sie das (Gebet) wiederholen? A: Man ist nicht zum Wiederholen verpflichtet, sofern die Unbedecktheit der Haare nicht absichtlich erfolgte. F. 443: ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ya_rasulAllah Geschrieben 13. November 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 13. November 2011 Danke liebe Schwester:)) wasalam:) Nach Ayatollah Sajjid Ali Khamenei ( moege Er uns lange erhalten bleiben nshalah ja rab) F. 442: Ein Frau hat einige ihrer (eigenen) Haare während des rituellen Gebets unbedeckt gesehen, und daraufhin hat sie diese (Haare) sofort bedeckt. Muß sie das (Gebet) wiederholen? A: Man ist nicht zum Wiederholen verpflichtet, sofern die Unbedecktheit der Haare nicht absichtlich erfolgte. F. 443: ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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