Esma_ul_husna Geschrieben 15. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 15. November 2011 Also ich habe da eine etwas komische Frage. Und zwar möchte ich gerne einen Vers auf ein Gemälde malen. Bevor ich aber angefangen habe, habe ich mich gefragt, ob ich da nicht etwas beachten muss. BIs jetzt habe ich schon einige Gemälde mit einzelnen Wörtern gemalt, wie zum Beispiel 'Ali' oder 'Fatima'... Und da habe ich einfach zuerst das Motiv mit Beistift vorgemalt und dann mit Acrylfarbe fertiggestellt. Aber jetzt ist es anders, denn bei dem nächsten Gemälde möchte ich einen Vers aus dem heiligen Koran auf das Gemälde malen. Bevor ich angefangen habe, habe ich mir die Frage gestellt: Ab wann denn überhaupt ein Vers ein Vers wird und ich ihn dann somit nur mit Whudu berühren darf? Ich werde ja die Wörter aus dem Vers dann einzeln niederschreiben, darf ich dann auch die einzelnen Wörter und Buchstaben nicht berühren, bevor der ganze Vers aufgeschrieben ist? Oder darf ich die Wörter und Buchstaben ohne Whudu nicht berühren, da ich ja weiß, dass diese zu einem heiligen Vers gehören? Und was ist, wenn ich nur den halben Vers nehme? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 28. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 28. November 2011 Assalamu Alaikum, Wenn man einen Buchstaben mit der Absicht, dass es zum Koran gehört, schreibt oder malt, dann darf man ihn ohne Wudhu mit der Haut nicht berühren, auch wenn das Wort noch nicht vollständig ist. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
azeri_gedesi Geschrieben 28. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 28. November 2011 Gibt es eine Fatwa dazu Bruder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 28. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 28. November 2011 Gibt es eine Fatwa dazu Bruder? slm von Sayyid Khameinei F. 158: Ist das Verbot, die Schrift des Heiligen Qur'ans ohne rituelle Reinheit zu berühren, insbesondere auf die Schrift im geehrten eingebundenen Band (des Heiligen Qur'an) bezogen, oder beinhaltet das (Berührungsverbot) auch den Fall, daß diese (Schrift) in einem anderen Buch, Tafel, Wand oder anderem geschrieben steht? A: Dieses (Verbot) ist nicht allein auf den geehrten eingebundenen Band (des Heiligen Qur'an) bezogen, sondern beinhaltet sogar auch die qur'anischen Wörter und Verse, wenn sie in einem anderen Buch, Zeitung, Zeitschrift, Tafel, oder in eine Wand gestanzt (bzw. gemeißelt) usw. stehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 28. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 28. November 2011 Bismillah Assalamu Alaikum, Danke Bruder für die Fatwa. Hier eine weitere Fatwa FatwaNr: 178978 (Imam Khamenei) Frage: Wenn der Maler einen koranischen Vers oder einen Teil davon, der einen vollständigen Sinn hat, malen will (wie z.B. auf einer Wand oder ähnliches), ab wann darf er dann die Worte des Verses nicht mehr ohne Wudhu berühren? Wenn der Vers vollständig ist oder vom Anfang an, da er weiss, dass er beabsichtigt diese Worte zu berühren, von denen er weiß, dass sie ein Teil des Verses sind? Beispiel: Wenn er "Iyyaka" (Dich alleine) bzw. "Wa Ma Ramayta" (Und du hast nicht geworfen) ohne "Na3budu" (dienen wir) bzw. "Ith Ramayt wa lakinna Allaha Rama" (als du geworfen hast, sondern Allah hat geworfen) malt, ist es ihm dann erlaubt "Iyakka" oder "Ma Ramayta" ohne Wudhu zu berühren, angesichts der Tatsache, dass der Vers oder der sinnvolle Teil noch nicht vollständig (gemalt) wurde? Antwort: Jeden Buchstaben, den er mit der Absicht schreibt (zeichnet), dass es koranisch ist, darf er ohne Wudhu nicht berühren, auch wenn das Wort nicht vollständig ist. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
azeri_gedesi Geschrieben 29. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 29. November 2011 Danke für eure Bemühungen, doch die Meinung von Ayatullah Khamanei ist für mich nicht relevant. Welche Stellungnahme hat Sayyed Sistani, zu diesem Thema? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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