Ahlul_bait Geschrieben 17. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 17. November 2011 1. Wenn man von seiner Arzt/Ärztin behandelt wird, ist es erlaubt ihr dan am anfang schon die hand zugeben ? 2. Wenn man seinen Marjah wechseln möchte, muss man etwas sagen oder reicht die Absicht aus ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 17. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 17. November 2011 Assalamu Alaikum, 1. Wenn man von seiner Arzt/Ärztin behandelt wird, ist es erlaubt ihr dan am anfang schon die hand zugeben ? Es ist verboten Hautkontakt mit dem anderen Geschlecht zu haben, außer mit der eigenen Ehefrau und den Verwandten, die mit einem eng genug verwandt sind oder die als solche gelten. 2. Wenn man seinen Marjah wechseln möchte, muss man etwas sagen oder reicht die Absicht aus ? Es reicht zu beabsichtigen, dass man seine Taten basierend auf der Rechtsgebung eines gewissen Marjas verrichtet und dies dann tatsächlich in die Tat umzusetzen, damit man als Muqallid dieses Marjas angesehen wird. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3asal3raqi Geschrieben 17. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 17. November 2011 So weit ich weiß das es in Deutschland anderes ist, wir leben in kein Islamisches Land (gesellschaft)hir ist das was normales die hand zu geben! ist ja nur ne begrüßung! ich weiß nicht warum das jetzt aufeinmal haram sein soll?? auserdem ist das ein Arzt/ärztin wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 17. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 17. November 2011 Assalamu Alaikum, du solltest deine Informationen korrigieren. Übertreiben tun die Gelehrten mit Sicherheit nicht. Sie sagen das, was sie aus den Worten Allahs und aus den Worten des Propheten und der Imame verstehen. Unsere Meinung ist in dieser Hinsicht nicht relevant. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahlul_bait Geschrieben 17. November 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. November 2011 Assalamu Alaikum, Es ist verboten Hautkontakt mit dem anderen Geschlecht zu haben, außer mit der eigenen Ehefrau und den Verwandten, die mit einem eng genug verwandt sind oder die als solche gelten. Es reicht zu beabsichtigen, dass man seine Taten basierend auf der Rechtsgebung eines gewissen Marjas verrichtet und dies dann tatsächlich in die Tat umzusetzen, damit man als Muqallid dieses Marjas angesehen wird. Wassalam Aber haut kontakt wird es sowieso geben wen man untersucht wird... ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3asal3raqi Geschrieben 17. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 17. November 2011 wenn du zu ein Arzt gehst wird er/sie dich untersuchen dann ist das doch normal das sie/er dich anfassen wird!! blutabnahme machen fast nur krankenschwester/arzthelferinnen,allergietest genau so oder wenn du blutspenden willst! Frauenärzte gibt es auch genug, beim geburt stehen auch genug da die helfen! Diese menschen wollen dir dein leben retten und haben bestimmt kein hintergedanken!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahlul_bait Geschrieben 17. November 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. November 2011 wenn du zu ein Arzt gehst wird er/sie dich untersuchen dann ist das doch normal das sie/er dich anfassen wird!! blutabnahme machen fast nur krankenschwester/arzthelferinnen,allergietest genau so oder wenn du blutspenden willst! Frauenärzte gibt es auch genug, beim geburt stehen auch genug da die helfen! Diese menschen wollen dir dein leben retten und haben bestimmt kein hintergedanken!! Du schreibst voll aggresiv -,- Ja ich meine ja auch das man Untersucht wird und angefasst wird, ist es dan schon imvorraus erlaubt ihr die hand zugeben Es were Besser wen jemand dazu eine Fatwa hätte von Ayatollah Khamenei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3asal3raqi Geschrieben 17. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 17. November 2011 Du schreibst voll aggresiv -,- Ja ich meine ja auch das man Untersucht wird und angefasst wird, ist es dan schon imvorraus erlaubt ihr die hand zugeben Es were Besser wen jemand dazu eine Fatwa hätte von Ayatollah Khamenei Entschuldigung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 17. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 17. November 2011 Assalamu Alaikum, daher ist es auch geboten, dass der Mann einen Arzt aufsucht und die Frau eine Ärztin, außer wenn dies nicht möglich sein sollte oder wenn man basierend auf Vernunft denkt, dass man nicht gut genug behandelt wird, so dass man Angst um sich selbst hat. Allgemein im Fall einer Not gibt es eine Ausnahme. Dann aber ist man ja gezwungen und das kann nicht mit dem freiwilligen Handgeben verglichen werden. Denn im ersten Fall ist man vor Allah entschuldigt im zweiten nicht. Und bei Blutabnahme tragen die Krankenschwester in aller Regel Handschuhe und wenn nicht, kann man sie drum bitten. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yare Rahbar Geschrieben 17. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 17. November 2011 Assalamu Alaikum, Es ist verboten Hautkontakt mit dem anderen Geschlecht zu haben, außer mit der eigenen Ehefrau und den Verwandten, die mit einem eng genug verwandt sind oder die als solche gelten. Es reicht zu beabsichtigen, dass man seine Taten basierend auf der Rechtsgebung eines gewissen Marjas verrichtet und dies dann tatsächlich in die Tat umzusetzen, damit man als Muqallid dieses Marjas angesehen wird. Wassalam Salam, Damit das keiner missversteht: Mit engen Verwandten sind nicht Cousins oder so gemeint, sondern die Personen, mit denen man nicht heiraten kann (Onkel, Vater, Bruder, Onkel vom Vater) salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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