Nasser-Eddine Geschrieben 29. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 29. November 2011 Salamu Alekum, liebe Geschwister zum Thema Zeitehe habe ich mal gelesen dass wenn auch ein Mädchen die durch Zina entjungfert wurde, immer noch die Erlaubnis ihres Vormundes sprich Vater braucht. Nun habe ich diese Fatwa hier gefunden: Istifta Nr.: 159236 Fragen: 1. Wenn ein Mädchen sich selbstbefriedigt und dadurch keine Jungfrau mehr ist, ist es dann erlaubt sie zu heiraten ohne Erlaubnis ihres Walis (Vormunds)? 2. Wie lautet die Defintion des Begriffs "Entjungferung"? Ist damit explizit das Eindringen des Mannes in die Frau gemeint? 3. Wenn das Mädchen keine Jungfrau mehr ist, ist dann das Aufsuchen der Erlaubnnis des Vormunds eine (verpflichtende) Vorsichtsmaßnahme? 4. Wenn das Mädchen noch Jungfrau ist, muss dann die Erlaubnis des Walis (Vormunds) aufgesucht werden? Antwort: Es ist nicht erlaubt einen Ehevertrag mit einer Jungfrau ohne Erlaubnis ihres Vormunds zu schließen, als (in dem Fall: verpflichtende) Vorsichtsmaßnahme, gefolgt von der Jungfrau, die ihr Jungfernhäutchen durch etwas anderes als Geschlechtsverkehr verloren hat. Wenn sie jedoch ihr Jungfernhäutchen durch Geschlechtsverkehr verloren hat, auch wenn es verboten war, wie z.B. (durch) Unzucht (wir suchen Zuflucht bei Allah), so ist es erlaubt einen Ehevertrag mit ihr zu schließen, ohne Erlaubnis ihres Vormunds. Ist hier nur die Ehe gemeint oder auch die Zeitehe? wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KARIMA2 Geschrieben 29. November 2011 Melden Teilen Geschrieben 29. November 2011 Salam Zeitehe ist auch eine ehe! Also ja. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nasser-Eddine Geschrieben 30. November 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 30. November 2011 Salamu Alekum, ja ok danke also ich geh nach Imam Khamenei (H) also gilt das für mich diese Fatwa woa? wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KARIMA2 Geschrieben 1. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 salam wenn das dein marja ist musst du dich auch an seinen rechtsgutachten halten. hier im forum haben wir auserdem ein abteil für rechtsfragen,wo du auch adresse findest wo du auf deutsch deine frage an deinen marja aschreiben kannst. die fatwa hier,ja die gilt auch für dich. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Issa Geschrieben 1. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 Salamu Alekum, ja ok danke also ich geh nach Imam Khamenei (H) also gilt das für mich diese Fatwa woa? wassalam Salam Eine wichtige frage fehlt bei der Fragestellung. Ob es auch erlaubt ist wenn der Baba nicht weiß das seine Tochter zb. durch Unzucht keine Jungfrau mehr ist. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nasser-Eddine Geschrieben 1. Dezember 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 Salamu Alekum, also der Baba wissen ob sie durch Unzucht entjungfert wurde oder nicht? Dankeschön möge Allah euch reichlich belohnen. Wassalam Also Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Issa Geschrieben 2. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 2. Dezember 2011 Salam Bruder Kannst du mir bitte helfen dieses zu verstehn. also der Baba wissen ob sie durch Unzucht entjungfert wurde oder nicht? Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Saamiya Geschrieben 2. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 2. Dezember 2011 Von wem ist die Fatwa ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KARIMA2 Geschrieben 2. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 2. Dezember 2011 salam die fatwa stammt von imam khamenei wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nasser-Eddine Geschrieben 3. Dezember 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2011 Salamu Alekum, sorry ich meinte: der Vater muss also wissen das seine Tochter keine Jungfrau mehr ist bzw. durch Unzucht entjungfert wurde, erst dann kann ich die Ehe mit ihr ohne seine Erlaubnis abschließen? Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nasser-Eddine Geschrieben 5. Dezember 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 5. Dezember 2011 Salamu Alekum, sie glaubt an Allah und an Paradies und Hölle aber sie wurde damals nicht getauft kann sie trd. ehelichen oder? wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zaynab82 Geschrieben 5. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 5. Dezember 2011 Salamu Alekum, sie glaubt an Allah und an Paradies und Hölle aber sie wurde damals nicht getauft kann sie trd. ehelichen oder? wassalam Also ist sie Muslimin und gegen eine Ehe spricht nichts. Auch wenn sie getauft wurde und später konvertiert, dann gilt dasselbe. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nasser-Eddine Geschrieben 5. Dezember 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 5. Dezember 2011 Salamu Alekum, sie wurde nicht getauft und sie ist auch nicht konventiert sie glaubt aber an Gott. Danke trd. für Deine Antwort wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 6. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 6. Dezember 2011 Sie muss von Ahl-ul-Kitab sein, damit du sie ehelichen kannst. Glaubt sie also nicht an die Bibel? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nasser-Eddine Geschrieben 7. Dezember 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 7. Dezember 2011 Salamu Alekum, also ihr Vater ist christlich geprägt gewesen und sie glaubt an Gott , Paradies und Hölle aber getauft wurde sie nicht. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AbuAziz Geschrieben 20. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 20. Dezember 2011 Gilt das (die Fatwa) nur für Ahlul-Kitab oder für alle? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsina Geschrieben 20. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 20. Dezember 2011 Salam, wie sieht es mit dem Fall aus, dass der Mann und die Frau (Christin) für eine Zeit eine unerlaubte Beziehung geführt haben, sich aber nach einger Zeit der Mann entschlossen hat, eine Zeitehe mit ihr einzugehen. Er hat allerdings den Vater nie direkt um Erlaubnis gefragt. Braucht er dann die Erlaubnis des Vaters? Soll er sie jetzt nachträglich holen, obwohl der Vater nichts gegen die Beziehung hat und sie auch unterstützt. Aber musste der Vater das nochmal offiziell bekunden und war die Zeitehe vorher nicht gültig? Vielen Dank. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agit62 Geschrieben 25. Januar 2015 Melden Teilen Geschrieben 25. Januar 2015 Salam, wie sieht es mit dem Fall aus, dass der Mann und die Frau (Christin) für eine Zeit eine unerlaubte Beziehung geführt haben, sich aber nach einger Zeit der Mann entschlossen hat, eine Zeitehe mit ihr einzugehen. Er hat allerdings den Vater nie direkt um Erlaubnis gefragt. Braucht er dann die Erlaubnis des Vaters? Soll er sie jetzt nachträglich holen, obwohl der Vater nichts gegen die Beziehung hat und sie auch unterstützt. Aber musste der Vater das nochmal offiziell bekunden und war die Zeitehe vorher nicht gültig? Vielen Dank. Wassalam Salamun aleykum Schwester, kommt jetzt etwas spät, aber als ich mal jemanden zu diesem ähnlichen Fall gefragt habe, sagte er zu mir, dass es kein Problem sei die Zeitehe einzugehen auch ohne die Erlaubnis des Vaters, da ja auch nichts gegen eine Haram Beziehung hat. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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