Ya Baqiyatullah Geschrieben 19. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 19. Dezember 2011 Bismillah As salamu 'alaiku, Wie sieht die islamische Rechtslage aus, wenn eine Person sich der Gemeinschaft anschließt um das Ishaa Gebet zu verrichten. Dabei ist diese Person als Reisende und verkürzt das Gebet, auf zwei Rakaa, während die Jama'ah das Gebet vollständig weiter verrichtet. Wie sieht es die Rechtslehrmeinung von Imam Jaafar Sadiq (a) aus? Insbesondere die Rechtsansichten von Sayyed Fadlallah® und Sayyed Khamenai, interessieren mich in diesem Zusammenhang. Ich bedanke mich im Voraus und möge Allah (swt) es euch reichlich vergelten Wa salamu 'alaikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 21. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 21. Dezember 2011 Ich verstehe die Frage nicht, ganz Schwester. Man kann auch als Reisender sich dem Gemeinschaftsgebet anschliessen und das Gebet ist einwandfrei, jedoch ist es besser man schliesst sich den hinteren Reihen an, damit die Personen hinter einem normal weiter beten koennen, denn wenn die Kette zerstoert wird, muss diejenige Person dann das Gemeinschaftsgebet abbrechen und alleine das Gebet fertig verrichten. Was den Reisenden als Imam betrifft, so ist es soweit ich gehoert habe makruh fuer einen Reisenden vorzubeten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ya Baqiyatullah Geschrieben 21. Dezember 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Dezember 2011 Bismillah As salamu 'alaikum, jazakum Allah für deine Bemühungen. Der Ma'mun ist Reisender und dieser schließt sich an einer ortsansässigen Gemeinschaft zum Gebet. Der Reisene kürzt das Ishaa Gebet von 4 Rak'a auf 2, während die Gemeinschaft 4 Rak'a verrichtet. Ist ein "Entfernen aus der Gemeinschaft während des Gebets" in diesem Fall gegeben, wenn der Reisende die zwei Rak'a mit der Gemeinschaft verrichtet, während die Gemeinschaft normal weiter betet? Wa salamu 'alaikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 21. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 21. Dezember 2011 As Salamu aleikum, bei Sayyid Fadlallah (ra) gibt es ein Fall, in dem er schreibt, dass ein Ma'mun, der qasr (verkürzt) betet, nach Beendigung der anderen Betenden diese verlässt und jemand schnell seine Lücke füllen soll. Daraus schließe ich: Man sollte als Reisender erst die betende Gemeinschaft verlassen, wenn sie mit dem Gebet zu Ende sind. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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