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Rechte bei der Ehe als Frau


asumee

Empfohlene Beiträge

#salam# Schwester,

 

 

Fatwa Nr.: 55082e

Frage: Könnten Sie mir bitte alle Rechte und Pflichten des Mannes und der Frau in der Ehe aufzählen?

Antwort:

  • Eine Ehefrau sollte das Haus - bei einer Dauerehe - nicht ohne Einverständnis des Mannes verlassen. Sie muss all seine sexuellen Bedürfnissen erfüllen und darf ihm den Geschlechtsverkehr nicht ohne islamische Rechtfertigung nach der Shari'ah (z.B. Periode) verwehren.

  • Wenn sie diese Angelegenheiten befolgt, dann ist der Ehemann dazu verpflichtet sie mit Essen, Kleidung, Obdach und notwendigen Dingen - welche in den Büchern erwähnt werden - zu versorgen, und wenn er das nicht tut, dann schuldet er es ihr, wobei es keine Rolle spielt, ob er es ermöglichen kann oder nicht.

  • Wenn die Ehefrau ihrem Ehemann bei diesen Angelegenheiten nicht gehorcht*, so begeht sie eine Sünde und hat kein Recht auf Versorgung durch Essen, Bekleidung, Obdach oder Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann. Dennoch ihr mahr (Brautgbae) verbleibt weiterhin ihres.

  • Einem Ehemann ist es nicht erlaubt seine Ehefrau zu Hausarbeit zu zwingen.

  • Wenn die Ausgaben der Ehefrau auf der Reise höher sind als die Kosten, welche sie in ihrer Heimatstadt benötigt, so ist das nicht mehr die Verantwortung des Ehemannes. Jedoch wenn der Ehemann seine Ehefrau mit auf eine Reise nehmen möchte, so sollte er für ihre Kosten auf dieser Reise aufkommen.

  • Wenn eine gehorchende* Ehefrau Lebensunterhalt fordert und der Ehemann es ablehnt ihr Unterhalt zu zahlen, so kann sie - um den Ehemann dazu zu zwingen ihr Unterhalt zu bezahlen - sich an die dafür authorisierte religiöse Authorität (haakim al-Shar') wenden. Wenn es nicht möglich ist, dann zu den gerechten ('aadil) Gläubigen (Mu'mineen), wenn dies unmöglich ist, dann zu den nicht-'aadil Gläubigen (den Sündhaften).

  • Wenn, nach all den genannten Schritten es weiterhin unmöglich ist, ihren Ehemann dazu zu bringen für ihren Unterhalt zu sorgen, so ist es ihr erlaubt täglich von ihrem Ehemann Geld zu nehmen - ohne sein Wissen - eine Menge so hoch wie ihre täglichen Ausgaben. Wenn dies auch unmöglich ist, im Falle das sie dazu gezwungen ist sich (Geld) zu beschaffen, so ist sie während dieser Zeit (der Beschaffung) für ihre Ausgaben nicht dazu verpflichtet ihrem Ehemann zu gehorchen*.

  • Einem Ehemann ist es nicht erlaubt seine Ehefrau zu verlassen, so dass sie weder gleich einer verheirateten Frau ist noch einer alleinstehenden. Dennoch ist er nicht verpflichtet die Nacht mit ihr alle vier Nächte zu verbringen.

  • Einem Ehemann ist es nicht erlaubt seiner (Dauerehen-)Frau mehr als vier Monate den Geschlechtsverkehr zu verwehren.

*Das Wort "gehorchen" klingt ein wenig missverständlich, jedoch ist damit einfach gemeint, dass sie sich an diese Pflicht hält und sie ausreichend

 

 

InshaAllah hilft dir das weiter #cool#

 

 

wswrwb

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was bedeutet denn :

 

"Einem Ehemann ist es nicht erlaubt seine Ehefrau zu verlassen, so dass sie weder gleich einer verheirateten Frau ist noch einer alleinstehenden. Dennoch ist er nicht verpflichtet die Nacht mit ihr alle vier Nächte zu verbringen."

O.O bin grad bisschen verwirrt ? .

Salam Aleikum

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#salam# Schwester,

 

 

Fatwa Nr.: 55082e

Frage: Könnten Sie mir bitte alle Rechte und Pflichten des Mannes und der Frau in der Ehe aufzählen?

Antwort:

  • Eine Ehefrau sollte das Haus - bei einer Dauerehe - nicht ohne Einverständnis des Mannes verlassen. Sie muss all seine sexuellen Bedürfnissen erfüllen und darf ihm den Geschlechtsverkehr nicht ohne islamische Rechtfertigung nach der Shari'ah (z.B. Periode) verwehren.

  • Wenn sie diese Angelegenheiten befolgt, dann ist der Ehemann dazu verpflichtet sie mit Essen, Kleidung, Obdach und notwendigen Dingen - welche in den Büchern erwähnt werden - zu versorgen, und wenn er das nicht tut, dann schuldet er es ihr, wobei es keine Rolle spielt, ob er es ermöglichen kann oder nicht.

  • Wenn die Ehefrau ihrem Ehemann bei diesen Angelegenheiten nicht gehorcht*, so begeht sie eine Sünde und hat kein Recht auf Versorgung durch Essen, Bekleidung, Obdach oder Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann. Dennoch ihr mahr (Brautgbae) verbleibt weiterhin ihres.

  • Einem Ehemann ist es nicht erlaubt seine Ehefrau zu Hausarbeit zu zwingen.

  • Wenn die Ausgaben der Ehefrau auf der Reise höher sind als die Kosten, welche sie in ihrer Heimatstadt benötigt, so ist das nicht mehr die Verantwortung des Ehemannes. Jedoch wenn der Ehemann seine Ehefrau mit auf eine Reise nehmen möchte, so sollte er für ihre Kosten auf dieser Reise aufkommen.

  • Wenn eine gehorchende* Ehefrau Lebensunterhalt fordert und der Ehemann es ablehnt ihr Unterhalt zu zahlen, so kann sie - um den Ehemann dazu zu zwingen ihr Unterhalt zu bezahlen - sich an die dafür authorisierte religiöse Authorität (haakim al-Shar') wenden. Wenn es nicht möglich ist, dann zu den gerechten ('aadil) Gläubigen (Mu'mineen), wenn dies unmöglich ist, dann zu den nicht-'aadil Gläubigen (den Sündhaften).

  • Wenn, nach all den genannten Schritten es weiterhin unmöglich ist, ihren Ehemann dazu zu bringen für ihren Unterhalt zu sorgen, so ist es ihr erlaubt täglich von ihrem Ehemann Geld zu nehmen - ohne sein Wissen - eine Menge so hoch wie ihre täglichen Ausgaben. Wenn dies auch unmöglich ist, im Falle das sie dazu gezwungen ist sich (Geld) zu beschaffen, so ist sie während dieser Zeit (der Beschaffung) für ihre Ausgaben nicht dazu verpflichtet ihrem Ehemann zu gehorchen*.

  • Einem Ehemann ist es nicht erlaubt seine Ehefrau zu verlassen, so dass sie weder gleich einer verheirateten Frau ist noch einer alleinstehenden. Dennoch ist er nicht verpflichtet die Nacht mit ihr alle vier Nächte zu verbringen.

  • Einem Ehemann ist es nicht erlaubt seiner (Dauerehen-)Frau mehr als vier Monate den Geschlechtsverkehr zu verwehren.

*Das Wort "gehorchen" klingt ein wenig missverständlich, jedoch ist damit einfach gemeint, dass sie sich an diese Pflicht hält und sie ausreichend

 

 

InshaAllah hilft dir das weiter #cool#

 

 

wswrwb

 

salam

welcher marji´

wa salam

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was bedeutet denn :

 

"Einem Ehemann ist es nicht erlaubt seine Ehefrau zu verlassen, so dass sie weder gleich einer verheirateten Frau ist noch einer alleinstehenden. Dennoch ist er nicht verpflichtet die Nacht mit ihr alle vier Nächte zu verbringen."

O.O bin grad bisschen verwirrt ? .

Salam Aleikum

 

 

salam

 

 

da sist für denn fall das er sie einfach in der schwebe lässt ohne eine scheidung auszusprechen.

 

@ al shii der beitrag richtet sich nach imam khamanei

 

 

wasalam

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  • 6 Jahre später...
Gast Die Cousine tref

Salam Liebe Geschwister. Ich habe eine Frage, die mich schon längere Zeit belastet. Ich bin seit 6 Monaten verheiratet. Ich habe eine gute Ehe alhamdulilah und einen guten Ehemann. Leider lässt mir eine Sache keine Ruhe und zwar seine gleichaltrige Cousine, die ständig an ihn hängt sobald er in ihrer Nähe ist. Sie stellt ständig Bilder von ihm und sich ins Internet, sie selbst hat Brüder und andere Cousins, aber von denen sieht man kein einziges Bild. Es gab schon mehrere Situationen in denen ich Ruhe bewahrt habe, doch die mich fast explodieren lassen haben. Das letzte Mal war mein Mann die Familie besuchen und ich konnte leider nicht mit kommen, dann hat mich mein Mann belogen, er würde Abends mit ihr und seinem Cousin raus gehen doch es hat sich heraus gestellt das er nachts mit ihr alleine weg gegangen ist. Das hat mir den Rest gegeben. ..ich bin so verletzt. ..aber kann nicht's dagegen Unternehmen da mein Mann sagt, das ist seine Cousine, seine Familie und ich habe nicht das Recht etwas dagegen zu sagen. Ich finde seine Cousine kann sich nicht benehmen wie eine normale Cousine ...sie zieht auch ihr Kopftuch neben ihm aus und meint sie wären miteinander aufgewachsen und haben als Kinder in einem Bett geschlafen, das wäre schon okay. Ich finde was man als Kind macht, ist eine andere Sache! Zeiten ändern sich. Ich möchte jetzt wissen ob ich wenigstens die Treffen alleine unterbinden darf . Ist es islamisch gesehen in Ordnung was die beiden machen?  Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.

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Am 16.4.2018 um 21:33 schrieb Gast Die Cousine tref:

Salam Liebe Geschwister. Ich habe eine Frage, die mich schon längere Zeit belastet. Ich bin seit 6 Monaten verheiratet. Ich habe eine gute Ehe alhamdulilah und einen guten Ehemann. Leider lässt mir eine Sache keine Ruhe und zwar seine gleichaltrige Cousine, die ständig an ihn hängt sobald er in ihrer Nähe ist. Sie stellt ständig Bilder von ihm und sich ins Internet, sie selbst hat Brüder und andere Cousins, aber von denen sieht man kein einziges Bild. Es gab schon mehrere Situationen in denen ich Ruhe bewahrt habe, doch die mich fast explodieren lassen haben. Das letzte Mal war mein Mann die Familie besuchen und ich konnte leider nicht mit kommen, dann hat mich mein Mann belogen, er würde Abends mit ihr und seinem Cousin raus gehen doch es hat sich heraus gestellt das er nachts mit ihr alleine weg gegangen ist. Das hat mir den Rest gegeben. ..ich bin so verletzt. ..aber kann nicht's dagegen Unternehmen da mein Mann sagt, das ist seine Cousine, seine Familie und ich habe nicht das Recht etwas dagegen zu sagen. Ich finde seine Cousine kann sich nicht benehmen wie eine normale Cousine ...sie zieht auch ihr Kopftuch neben ihm aus und meint sie wären miteinander aufgewachsen und haben als Kinder in einem Bett geschlafen, das wäre schon okay. Ich finde was man als Kind macht, ist eine andere Sache! Zeiten ändern sich. Ich möchte jetzt wissen ob ich wenigstens die Treffen alleine unterbinden darf . Ist es islamisch gesehen in Ordnung was die beiden machen?  Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.

Salam.

Die beiden sind nicht mahram. Sie darf weeder ihr Kopftuch ausziehen, noch dürfen die zwei alleine „chillen“ geschweige denn zusammen abends weggehen.

Wenn dein Mann gläubig ist sagst du ihm, dass das Haram ist.

Und selbst wenn es erlaubt wäre, sorry dass ich das so sage, ist das nicht ehrenhaft für einen Mann seine Frau so leiden zu lassen.

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S.A

Eifersucht ist eines der Dinge, welche uns Menschen innerlich sehr zerstören kann und uns vom Islam fern hält.

Die Eifersucht einer Frau bezüglich ihres Mannes entspringt aus der Fitra (d.h. es ist etwas angeborenes und natürliches) und man kann einer Frau nicht sagen: „Sei nicht eifersüchtig wegen deines Mannes.“ 

Jedoch sollte sich das in Grenzen halten.
Versuche nun weniger mit Gefühlen und Emotionen zu handeln. Du weißt wie du deine Ehe am besten beschützen kannst. 
Er ist ihr nicht ein Me7rem, es sei denn sie haben von der selben Muttermilch getrunken. Das solltest du ihm vielleicht bewusst machen. Oder z.B. befreunde dich mit ihr und gewinne sie als gute Freundin.

Schlussendlich gilt das gemeinsame Ziel und das ist die Liebe zu Gott. 

Möge Gott euch segnen und eure Ehe beschützen!

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