SriirJamila Geschrieben 27. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 Salam liebe Geschiwster, inshallah geht es euch allen gut. Ich habe eine wichtige Frage zum BaFöG. Und zwar bin ich ab Februar vom Amt dazu verpflichtet BaFöG zu nehmen. Ich hab die Papiere auch schon ausgefüllt und die, die die Eltern ausfüllen sollen eben dorthin geschickt. Das Problem ist, dass ich die Papiere gar nicht zurückbekomme -.- Und meine Eltern das irgendwie immer vergessen zurückzuschicken (also das ist dieser Einkommenschbescheid). Ich muss die Zettel aber unbedingt abgeben, weil die bis Februar fertig sein müssen, sonst habe ich gar kein Geld So...was kann ich jetzt machen, wenn meine Eltern weiterhin vergessen, diesen Zettel zurückzuschicken? Das BaFöG Amt interessiert das recht wenig, und das Arbeitsamt genausowenig -.- Aber ich brauche doch im Februar Geld für meinen Sohn und mich... Was würdet ihr machen? Wasalam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Student³ Geschrieben 27. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 Salam aleikum Schwester, folgender Ratschlag stammt aus einem anderen Forum, er ist aber bis heute korrekt: Es geht um den Absatz 2: http://www.bafoeg.bmbf.de/de/282.php Nur um etwas vorweisen zu können bei der Behörde, also nicht um die Eltern zu ärgern:) wie folgt: Vater unter Fristsetzung (etwa 2 Wochen) und per Einschreiben mit Rückschein zum Ausfüllen auffordern, rechtzeitig vor Semesterbeginn. Kommt was zurück, ist gut. Kommt nichts, dann mit Kopie des Schreibens und dem Rückschein nach § 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung beantragen: http://www.bafoeg.bmbf.de/de/263.php Mit dieser Aufforderung ist der Student seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen und der Rest ist Sache des Amtes. Jetzt kommt § 51 Absatz 2 BAföG ins Spiel - Zahlweise [2) Können bei der erstmaligen Antragstellung in einem Ausbildungsabschnitt oder nach einer Unterbrechung der Ausbildung die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen nicht binnen sechs Kalenderwochen getroffen oder Zahlungen nicht binnen zehn Kalenderwochen geleistet werden, so wird für vier Monate Ausbildungsförderung bis zur Höhe von 360 Euro monatlich unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Reagiert das Amt nicht so, wie es sollte, kann man auch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht einreichen. Verwaltungsverfahren in BAföG-Angelegenheiten sind immer noch kostenlos. Zudem haben viele Studentenwerke, direkt beim BAföG-Amt angesiedelt, einen gewissen Darlehensfond, mit dem unbürokratisch eine unverschuldete Wartezeit überbrückt werden kann. Zudem gibt es auch häufig einen Sozialfond der Studierenden-Vertretungen. Also alles kein Problem, wenn man sich vorbereitet. wassalam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SriirJamila Geschrieben 27. Dezember 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Dezember 2011 Salam, vielen lieben Dank Bruder, möge Allah (swt) dich reichlich für deine Mühe belohnen.. Wasalam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge