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Taqlid - Einen verstorbenen Marja´


Ibn_Talib

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Im Namen Allahs t.

 

Meine Frage bezieht sich auf das Verbot einen Marja´ zu nehmen der schon verstorben ist.

 

Nach meinem Wissen erlauben es die ehrenvollen Maraji´ sie weiterhin als Marja´ zu nehmen nach ihrem ableben nur wenn man sie zu Lebzeiten als Marja´ hatte.

 

Wieso ist dies so?

 

Auf welchen Beleg stützt sich diese Aussage? Wieso kann ich also keinen Marja´ nehmen der schon verstorben ist?

 

 

wa alaikum al salam

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Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

ohne fundiertes Wissen im Fiqh und seinen Grundlagen ist es nicht möglich es vollständig zu verstehen. Aber damit du eine Vorstellung hast, in welche Richtung es geht: Es liegt z.B. daran, dass es im Gegensatz zu den anderen Fällen keinen Beweis dafür gibt, dass es erlaubt ist und daran dass es Verse [9:122] und Überlieferungen (Bsp. " Wer von den Fuqaha sich selbst zügelt, seine Religion schützt, gegen seine Neigung und nach dem Befehl seines Herrn handelt, so müssen die normalen Menschen ihn nachahmen.") gibt, woraus man dieses Verbot herleitet. Und noch andere Beweise wie die Verhaltensweise der Vernünftigen. Außerdem hat eine Erlaubnis in weiten Teilen viele schlechte Konsequenzen, da ein Verstorbener die Umstände der Zeit, in der man sich befindet, nicht kennt und die neuen Erkenntnisse und Theorien der Rechtsfindung auch nicht anwendet, so dass seine Rechtsprechung im Laufe der Zeit teilweise von der Wahrheit der Dinge abweichen müsste. Das lehrt die Erfahrung auch immer wieder. Wenn man beispielsweise Usul-Al-Fiqh von heute mit dem von Paar Hundert Jahren vergleicht, sieht man einen großen Niveauunterschied zugunsten des heutigen Zustands. Man kann es anschaulich mit einem Arzt der verstorben ist vergleichen, die Vernünftigen würden in aller Regel sich nicht die Liste der Rezepte, die er anderen verschrieben hat anschauen und dann die für sie passende nehmen, sondern sie würden sich an einen lebendigen Arzt wenden.

 

Wassalam

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Im Namen Allahs t.

 

Könntest du bitte nochmal stellung zu dem Quranvers nehmen, ich frage mich wirklich wo da ein Verbot zu erkennen ist.

Die Lehren von Aba Al-Qasim al Khoi r.a. passen also nciht mehr zur heutigen Zeit? Wenn sie nicht mehr dazu passen wieso darf ihn dann jemand momentan (also zur heutigen Zeit) als Marja´ nehmen der Ihn r. schon zu lebzeiten als Marja´ hatte?

 

Du magst vollkommen Recht haben, dass der verstorbene Marja´ keine Stellung nahm zu seiner Zeit zu Themen die momentan erst auftauchen. Aber man könnte dann doch das selbe system anwenden wie bei einer Person die Sayyed Fadlallah r.a. als Marja´ hatte und ihn immernoch hat, nur bei neuen Fragen einen anderen Marja´ fragt.

 

Das ist jetzt nicht dein ernst mit dem Arzt vereehrter Bruder. Die ganzen Grundlagen der Medizin basieren auf das Wissen der alten und "verstorbenen" Ärzte.

Die arbeit die man momentan leistet damit Menschen nicht schnell altern, wurde schon vor über 100 Jahren entdeckt. Es wurde entdeckt was altert und an welcher Stelle im Chromosom.

Außerdem ist mein Marja´ nicht mein Arzt und ich gehe nicht zu ihm zur behandlung sondern habe Fragen.

 

 

wa alaikum al salam

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#bismillah#

Assalamu Alaikum,

 

bzgl. der Fortsetzung des Taqlid nach dem Tod des Marja'. Da muss sich der Muqallid an den lebendigen meistwissenden wenden und ihn fragen, ob er den Taqlid des Verstorbenen fortsetzen darf oder nicht. Das ist die berühmteste Meinung unter den Gelehrten. Die Zeitspanne wird dadurch vom Beauftragenden (Nachahmenden) nicht vom Beauftragten (Nachgeahmten) abhängig und ist somit ziemlich begrenzt. Anders ist es, wenn es erlaubt wäre von Beginn an einen Verstorbenen zu beauftragen (nachzuahmen), dann könnte man Scheikh At-Tussi (r.a) nachahmen. Haben auch seine Anhänger und ihre Söhne und ihre Enkel gemacht. Damals gab es ca. ein Jahrhundert lang fast kein Idschtihad mehr. Aber dann haben die Gelehrten erkannt, dass es so nicht weitergehen kann, weil zunehmend neue Bedürfnisse entstanden sind und auch bessere Theorien der Rechtsfindung gedrängt haben.

 

Das ist jetzt nicht dein ernst mit dem Arzt vereehrter Bruder. Die ganzen Grundlagen der Medizin basieren auf das Wissen der alten und "verstorbenen" Ärzte. Die arbeit die man momentan leistet damit Menschen nicht schnell altern, wurde schon vor über 100 Jahren entdeckt. Es wurde entdeckt was altert und an welcher Stelle im Chromosom. Außerdem ist mein Marja´ nicht mein Arzt und ich gehe nicht zu ihm zur behandlung sondern habe Fragen.

Lieber Bruder, es ist ein Unterschied ob das Wissen eines Arztes auf dem Wissen der alten und verstorbenen Ärzte basiert oder ob man als Laie ein altes oder gar sehr altes Medizin-Buch aufschlägt und dementsprechend handelt. Die Vernünftigen (Al-'Uqala') wenden sich in der Regel an einen Experten, wenn sie Laien sind.

 

Würdest es dir zutrauen die Anweisungen in einem alten Medizin-Buch selbst umzusetzen, wenn es um Leben oder Tod geht oder würdest du doch lieber einen lebendigen Arzt aufsuchen? Eben so muss man mit seiner Religion umgehen. Den Vorfahren der Vergangenheit verdanken wir unser Wissen aber unser Wissen hat sich dennoch seitdem wesentlich erweitert.

 

Sayyed Kamal Al-Haidari (ha) sagte: Scheikh At-Tussi (ra) der Scheikh der schiitischen Richtung wäre nach den heutigen Maßstäben und mit seinem damaligen Wissensstand kein Mujtahid. Aber damals war er der Anführer des Schiismus und der Meistwissende überhaupt. Das erniedrigt nicht die hohe Stellung der früheren Gelehrten, sondern ist nur eine objektive Wahrheit.

 

Genauso wenig erniedrigt es den Wert von Newton nicht, dass Einstein seine Theorie im speziellen Rahmen für richtig aber im Allgemeinen für nichtig erklärt hat. Und der Wert von Einstein ist nicht niedriger, nur weil Heisenberg auf der Ebene der Quantenmechanik zu ganz anderen Gesetzen gekommen ist.

 

Die selbständige Rechtsfindung hat im Islam eine sehr hohe Stellung, weil sie die Voraussetzung dafür ist, dass der Islam ewig bleibt und somit immer und überall und in allen Situationen umgesetzt werden kann. Eine Fatwa basiert auf drei Säulen: die Kenntnis der Quellen, die Kenntnis der Realität und die Fähigkeit ein Verbindung zwischen den Quellen und der Realität herzustellen. Einem Verstorbenen fehlen die letzten zwei Voraussetzungen.

 

Hat man einen Verstorbenen bereits nachgeahmt, dann darf man ihn nach den allermeisten Gelehrten der Shia nur dann weiter nachahmen, wenn man eine Zusage vom lebendigen Meistwissenden bekommt. Das sichert weitgehend, dass der Gläubige immer auf den aktuellen Stand der Dinge ist, denn sobald der lebendige Meistwissende durch neue Überprüfung seiner Meinung und der Umstände feststellt, dass diese Erlaubnis nicht gilt, würde er eine Fatwa erlassen, die dies verbietet.

 

Noch eine Sache sollte klar sein. Wenn man sagt, dass es nicht erlaubt ist, von Beginn an einen Verstorbenen nachzuahmen, dann bedeutet das nicht, dass man seine religionsrechtlichen Bücher nicht mehr braucht. Die detaillierten Fiqh-Ansichten der früheren Gelehrten von großem wissenschaftlichen Interesse für ihre Nachfolger aber auch für normalen Menschen. Ein Beispiel aus dem realen Leben ist, dass Imam Khamenei uns erlaubt uns an Tahrir-Al-Wassila zu wenden, solange es nicht bekannt ist, dass die Fatwas seine Meinung widersprechen. Hierdurch haben wir einen Wächter, der überprüft, ob wir uns immernoch an die Fatwas des verstorbenen Imams (q.s) halten können. Und so bleibt die Scharia immer frisch, lebendig und mit der Realität verknüpft. Das war auch lange Zeit ein Unterscheidungsmerkmal der Schiiten und ist es in dieser Form immernoch.

 

Bzgl. dem Vers: Die Befürworter dieses Beweises sagen, dass in diesem Vers eine Gruppe der Gläubigen dazu aufgefordert wird sich in Religionsdingen unterweisen zu lassen und dann zu ihrem Volk zurückzukehren und sie zu warnen. Diese beschriebene Kollektivpflicht und somit diese Erlaubnis kann aber nur von Lebendigen in Angriff genommen werden.

 

Wassalam

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#bismillah#

 

#salam#

 

Nur aus Interesse:

 

Besteht da eine einheitliche Meinung unter den Gelehrten, dass man einem verstorbenen Marja nicht folgen kann, wenn man ihn zu Lebzeiten nicht gefolgt ist?

 

#salam#

 

#bismillah#

 

#salam#

 

Nein. Bei Ayatollah Fadhlallah (r.) und Ayatollah Muhammad Ibrahim Jannati darf man auch einen verstorbenen Marja' nachahmen, auch wenn man ihn zu seinen Lebzeiten nicht nachgeahmt hat.

 

#wasalam#

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"Ein Beispiel aus dem realen Leben ist, dass Imam Khamenei uns erlaubt uns an Tahrir-Al-Wassila zu wenden, solange es nicht bekannt ist, dass die Fatwas seine Meinung widersprechen. Hierdurch haben wir einen Wächter, der überprüft, ob wir uns immernoch an die Fatwas des verstorbenen Imams (q.s) halten können.

 

Wassalam

 

Salam aleikum,

 

vielleicht kann einer der Brüder auf dieses Beispiel eingehen. Steht das auch in Imam Khameinis Kommentierung zu Tahir Wasila ? Vielleicht hat einer von euch bei dieser Gelegenheit gerade einen Link zu diesem Buch parat, also dem Werk von Imam Khamenei. Das wäre sehr freundlich.

 

wassalam

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Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

Vielleicht hatte ich das etwas falsch beschrieben. Die Kommentare sind nicht von Imam Khamenei selbst geschrieben worden, sondern, basierend auf den Antworten seiner Eminenz, wurde seine Meinung in diesem Buch als Fußnote geschrieben, wenn eine bekannte Abweichung vorliegt. Das Buch wird in den Hauzahs unterrichtet.

 

Dass man tahrir al-wassila nutzen kann, hat das Büro von Imam Khamenei auf Anfragen mehrmals bestätigt. Das Buch ist auch u.a. deswegen auf der Hauptseite des Imams www.leader.ir verfügbar.

 

Wassalam

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Bismillah

As-salamu 'alaikum,

The Duty of the Followers of the Supreme Leader (d.)

 

Q: I have become mature. I would like to do taqlīd of the Grand Leader (d.). What should I do?

A: The books 'Ajwabah al-Istiftā'āt' and 'Hajj Rites' are available. You may ask your queries regarding practical laws of Islam through letters, e-mails, or by phone. In issues, you are not sure that his fatwa differs from that of the late Imam Khomeini (q.), you can refer to Imam Khomeini's Risālah.

http://www.leader.ir...ex.php?catid=38

Was-salamu 'alaikum

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Aleikum salam,

 

vielen Dank für die weiteren Informationen an meine Vorredner.

 

Die zuletzt verlinkte Antwort findet sich auf der Homepage unter der Überschrift "The Duty of the Followers of the Supreme Ledear (d.)".

Die Auswahl der Fragen und Antworten von der Internetseite ist nicht identisch mit derjenigen aus dem Buch "Fragen und Antworten" (Ajwibah al Istifta'at), das in dt. Sprache erschienen ist. In der Antwort zu F. 14 nimmt er darin beiläufig Bezug auf das Werk: "Die Bedingungen zur Rechtmäßigkeit eines Vorbildes der Nachahmung ....sind detailliert im tahrir-ul-wasilah und anderen ..."

 

Sicherlich gibt es aber schon ein Buch das die neuen Fragen von der Internetseite enthält? Vielleicht kann jemand bei dieser Gelegenheit hierzu eine Tipp für einen Buchkauf hinterlassen? Möglicherweise werden diese Aussagen aber auch erst in den angekündigten Resale abgedruckt ...

 

vielen Dank

 

wassalam

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#bismillah#

Assalamu Alaikum,

 

bzgl. der Fortsetzung des Taqlid nach dem Tod des Marja'. Da muss sich der Muqallid an den lebendigen meistwissenden wenden und ihn fragen, ob er den Taqlid des Verstorbenen fortsetzen darf oder nicht. Das ist die berühmteste Meinung unter den Gelehrten. Die Zeitspanne wird dadurch vom Beauftragenden (Nachahmenden) nicht vom Beauftragten (Nachgeahmten) abhängig und ist somit ziemlich begrenzt. Anders ist es, wenn es erlaubt wäre von Beginn an einen Verstorbenen zu beauftragen (nachzuahmen), dann könnte man Scheikh At-Tussi (r.a) nachahmen. Haben auch seine Anhänger und ihre Söhne und ihre Enkel gemacht. Damals gab es ca. ein Jahrhundert lang fast kein Idschtihad mehr. Aber dann haben die Gelehrten erkannt, dass es so nicht weitergehen kann, weil zunehmend neue Bedürfnisse entstanden sind und auch bessere Theorien der Rechtsfindung gedrängt haben.

 

 

Lieber Bruder, es ist ein Unterschied ob das Wissen eines Arztes auf dem Wissen der alten und verstorbenen Ärzte basiert oder ob man als Laie ein altes oder gar sehr altes Medizin-Buch aufschlägt und dementsprechend handelt. Die Vernünftigen (Al-'Uqala') wenden sich in der Regel an einen Experten, wenn sie Laien sind.

 

Würdest es dir zutrauen die Anweisungen in einem alten Medizin-Buch selbst umzusetzen, wenn es um Leben oder Tod geht oder würdest du doch lieber einen lebendigen Arzt aufsuchen? Eben so muss man mit seiner Religion umgehen. Den Vorfahren der Vergangenheit verdanken wir unser Wissen aber unser Wissen hat sich dennoch seitdem wesentlich erweitert.

 

Sayyed Kamal Al-Haidari (ha) sagte: Scheikh At-Tussi (ra) der Scheikh der schiitischen Richtung wäre nach den heutigen Maßstäben und mit seinem damaligen Wissensstand kein Mujtahid. Aber damals war er der Anführer des Schiismus und der Meistwissende überhaupt. Das erniedrigt nicht die hohe Stellung der früheren Gelehrten, sondern ist nur eine objektive Wahrheit.

 

Genauso wenig erniedrigt es den Wert von Newton nicht, dass Einstein seine Theorie im speziellen Rahmen für richtig aber im Allgemeinen für nichtig erklärt hat. Und der Wert von Einstein ist nicht niedriger, nur weil Heisenberg auf der Ebene der Quantenmechanik zu ganz anderen Gesetzen gekommen ist.

 

Die selbständige Rechtsfindung hat im Islam eine sehr hohe Stellung, weil sie die Voraussetzung dafür ist, dass der Islam ewig bleibt und somit immer und überall und in allen Situationen umgesetzt werden kann. Eine Fatwa basiert auf drei Säulen: die Kenntnis der Quellen, die Kenntnis der Realität und die Fähigkeit ein Verbindung zwischen den Quellen und der Realität herzustellen. Einem Verstorbenen fehlen die letzten zwei Voraussetzungen.

 

Hat man einen Verstorbenen bereits nachgeahmt, dann darf man ihn nach den allermeisten Gelehrten der Shia nur dann weiter nachahmen, wenn man eine Zusage vom lebendigen Meistwissenden bekommt. Das sichert weitgehend, dass der Gläubige immer auf den aktuellen Stand der Dinge ist, denn sobald der lebendige Meistwissende durch neue Überprüfung seiner Meinung und der Umstände feststellt, dass diese Erlaubnis nicht gilt, würde er eine Fatwa erlassen, die dies verbietet.

 

Noch eine Sache sollte klar sein. Wenn man sagt, dass es nicht erlaubt ist, von Beginn an einen Verstorbenen nachzuahmen, dann bedeutet das nicht, dass man seine religionsrechtlichen Bücher nicht mehr braucht. Die detaillierten Fiqh-Ansichten der früheren Gelehrten von großem wissenschaftlichen Interesse für ihre Nachfolger aber auch für normalen Menschen. Ein Beispiel aus dem realen Leben ist, dass Imam Khamenei uns erlaubt uns an Tahrir-Al-Wassila zu wenden, solange es nicht bekannt ist, dass die Fatwas seine Meinung widersprechen. Hierdurch haben wir einen Wächter, der überprüft, ob wir uns immernoch an die Fatwas des verstorbenen Imams (q.s) halten können. Und so bleibt die Scharia immer frisch, lebendig und mit der Realität verknüpft. Das war auch lange Zeit ein Unterscheidungsmerkmal der Schiiten und ist es in dieser Form immernoch.

 

Bzgl. dem Vers: Die Befürworter dieses Beweises sagen, dass in diesem Vers eine Gruppe der Gläubigen dazu aufgefordert wird sich in Religionsdingen unterweisen zu lassen und dann zu ihrem Volk zurückzukehren und sie zu warnen. Diese beschriebene Kollektivpflicht und somit diese Erlaubnis kann aber nur von Lebendigen in Angriff genommen werden.

 

Wassalam

 

 

Im Namen Allahs t.

 

Akhi, Insha´Allah wirst du reichlich belohnt. #rose#

 

Wenn du mir erlaubst.

Nehmen wir an eine Person hatte Abal Qaim Khoi r. als Marja´ und er verstarb und er hat ihn jetzt immernoch. Und wie du gesagt hast würde der Marja´ der heutigen Zeit es auch erlauben.

 

Wieso darf ich es nicht, wir leben ja in der selben Zeit.

 

Wieso kann ich nicht Aba al Qasim Khoi r. als Marja´ nehmen, wenn ich lebendigen meistwissenden fragen würde, ob er den Taqlid des Verstorbenen fortgesetzt werden darf oder nicht und s wird mit ja beantwortet.

 

wa alaikum al salam

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#bismillah#

#salam#

 

Wenn du mir erlaubst.

Nehmen wir an eine Person hatte Abal Qaim Khoi r. als Marja´ und er verstarb und er hat ihn jetzt immernoch. Und wie du gesagt hast würde der Marja´ der heutigen Zeit es auch erlauben.

 

Wieso darf ich es nicht, wir leben ja in der selben Zeit.

 

Wieso kann ich nicht Aba al Qasim Khoi r. als Marja´ nehmen, wenn ich lebendigen meistwissenden fragen würde, ob er den Taqlid des Verstorbenen fortgesetzt werden darf oder nicht und s wird mit ja beantwortet.

 

Wenn dir der lebendige meistwissende Marja' den Taqlid bzw. das Handeln nach der Risala des verstorbenen Rechtsgelehrten erlaubt, dann ist es kein Problem.

 

#salam#

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Bismillah

As-salamu 'alaikum,

The Duty of the Followers of the Supreme Leader (d.)

 

Q: I have become mature. I would like to do taqlīd of the Grand Leader (d.). What should I do?

A: The books 'Ajwabah al-Istiftā'āt' and 'Hajj Rites' are available. You may ask your queries regarding practical laws of Islam through letters, e-mails, or by phone. In issues, you are not sure that his fatwa differs from that of the late Imam Khomeini (q.), you can refer to Imam Khomeini's Risālah.

 

http://www.leader.ir...ex.php?catid=38

Was-salamu 'alaikum

 

bismillah,

salam aleikum

 

auf der Internetseite wird eine aktuelle Version von Fragen & Antworten vorgestellt (um keine Verwirrung zu stiften: mir ist nicht bekannt, dass die heutige Version auch Änderungen enthält, das muss ich erst anschauen):

نسخه جدید اجوبة الاستفتائات منتشر شد

 

 

Leider kann ich das Original zu der oben genannten Frage und Antwort nicht auffinden, wer hat mehr Orientierung?

 

P. S. auf welche Auflage sich die dt. Übersetzung bezieht ist mir nicht bekannt, aber zu der letzten Version im aktuellen Link dürften sicher viele Auflagen vergangen sein?!

 

wassalam

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Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

hier lang lieber Bruder:

http://www.leader.ir...ex.php?catid=38

dann Taqlid und dann "duty of the followers of the supreme leader."

 

Wasslaam

 

Salam aleikum hilfsbereiter Bruder,

 

vielen Dank für den Link, vielleicht habe ich mich etwas umständlich ausgedrückt ... aber ich suche den Ursprungstext, u.a. um zu prüfen, ob die Übersetzung in das Englische noch aktuell ist (vielleicht besteht der englische Text aus einer ungefähren Zusammenfassung mehrer Fragen, wie es auf anderen Antwortseiten vorkommt, deshalb schaue ich mir gern nochmal das Original an).

 

Leider finde ich die äquivalente Textstelle bzw Ziffer nicht, hier: http://www.leader.ir...ex.php?catid=11

 

Nein, ich bin nicht zu faul, ich finds wirklich nicht :( und die Antwort wurde wohl nicht zuerst in englischer Sprache herausgegeben ... Ich könnte natürlich auch eine Mail an das Büro schreiben, aber ich möchte nicht ihre Zeit mit Kleinigkeiten in Anspruch nehmen ..... deshalb probier ich es hier :)

 

wassalam

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