AllahuEkber Geschrieben 12. Januar 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Januar 2012 Salamu Aleykum Ist es im Islam verboten mit 15 jahren eine junge Frau (gleichaltrig) zu lieben ? Ich weiss die Frage tönt komisch aber ich frage dies, weil wir noch nicht heiraten oder verlobt sein können. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Almojtaba14 Geschrieben 12. Januar 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Januar 2012 salam, zu lieben nicht aber,es kommt drauf an was du unter zsm sein verstehst , küssen=haram, das macht mann ja so üblich wenn man zsm ist, also ich rate es dir ab schwester das heisst du darfst liebe aber nicht zsm sein.....so!!! wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dhuljannah Geschrieben 12. Januar 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Januar 2012 Haram fängt aber nicht erst beim Küssen an Liebe hin oder her, es ist ebenso haram, mit einem Namahram vertraulich zu reden, verbale Zärtlichkeiten auszutauschen (dazu zählen Kosenamen und Liebesbekundungen), oder auch nur zu zweit allein in einem geschlossenen Raum zu sein. Das heißt, die Liebe zu empfinden, wäre nicht haram. Sie dem "Geliebten" gegenüber zu äußern, ohne dass eine eheliche Beziehung besteht, schon. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kervan93 Geschrieben 12. Januar 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Januar 2012 Haram fängt aber nicht erst beim Küssen an Liebe hin oder her, es ist ebenso haram, mit einem Namahram vertraulich zu reden, verbale Zärtlichkeiten auszutauschen (dazu zählen Kosenamen und Liebesbekundungen), oder auch nur zu zweit allein in einem geschlossenen Raum zu sein. Das heißt, die Liebe zu empfinden, wäre nicht haram. Sie dem "Geliebten" gegenüber zu äußern, ohne dass eine eheliche Beziehung besteht, schon. Wassalam Zina fängt mit den Augen an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dhuljannah Geschrieben 12. Januar 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Januar 2012 Blicke können haram sein, aber Zina im engeren Sinne ist etwas Anderes Man sagt, der erste Blick ist halal, da meist unabsichtlich, ab dem zweiten ist es haram, da der Blick dann bewusst erfolgt. Das Problem an diesem "Augenzina", wie es manche nennen, ist eben, dass es schwerwiegende Folgen haben kann, die dann im Extremfall zu tatsächlichem Zina führen können. Daher ist es ja auch allgemeines Gebot, die Blicke zu senken. In unserer heutigen Zeit braucht es Internet sei Dank aber oftmals gar nicht den Blick, um zu anderen Dingen zu führen, die dann haram sein können. Aber Unrecht hast du natürlich nicht, ein verbotener Blick kann Ausgangspunkt für schwere Sünden sein. Hier sollte man aber auch beachten, dass es einem Mann nach einigen Maraje bspw. erlaubt ist, eine Namahram-Frau sogar ohne Hijab zu sehen, wenn er Heiratsabsichten hat, sie sich aber sozusagen genauer "begutachten" möchte. Das ist dann ja oft schon ein recht aufmerksamer Blick seitens eines zu dem Zeitpunkt noch Namahrams, zählt aber nicht als verboten. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kervan93 Geschrieben 12. Januar 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Januar 2012 Blicke können haram sein, aber Zina im engeren Sinne ist etwas Anderes Man sagt, der erste Blick ist halal, da meist unabsichtlich, ab dem zweiten ist es haram, da der Blick dann bewusst erfolgt. Das Problem an diesem "Augenzina", wie es manche nennen, ist eben, dass es schwerwiegende Folgen haben kann, die dann im Extremfall zu tatsächlichem Zina führen können. Daher ist es ja auch allgemeines Gebot, die Blicke zu senken. In unserer heutigen Zeit braucht es Internet sei Dank aber oftmals gar nicht den Blick, um zu anderen Dingen zu führen, die dann haram sein können. Aber Unrecht hast du natürlich nicht, ein verbotener Blick kann Ausgangspunkt für schwere Sünden sein. Hier sollte man aber auch beachten, dass es einem Mann nach einigen Maraje bspw. erlaubt ist, eine Namahram-Frau sogar ohne Hijab zu sehen, wenn er Heiratsabsichten hat, sie sich aber sozusagen genauer "begutachten" möchte. Das ist dann ja oft schon ein recht aufmerksamer Blick seitens eines zu dem Zeitpunkt noch Namahrams, zählt aber nicht als verboten. Wassalam Es heißt ja haltet euch von Zina fern und dieser Blick reicht ja aus und wenn man sieht wie "normal" nackt geworden ist will ich mir die Augen ausstechen. Man kann nichtmal Fernsehen gucken ohne so ein mist zu sehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dhuljannah Geschrieben 12. Januar 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Januar 2012 Da hast du allerdings leider Recht. Das Ende naht Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AllahuEkber Geschrieben 12. Januar 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 12. Januar 2012 Oh gott, es ist nich leicht so jung zu sein, wenn ich 18 wâre hâtten wir uns verloben können um uns mindestens richtig unterhalten zu können. :'( Ach ja, wir kennen uns schon seit langem.. (seit wir 6 sind, sie ist meine verwandte) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fatih Geschrieben 12. Januar 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Januar 2012 Es heißt ja haltet euch von Zina fern und dieser Blick reicht ja aus und wenn man sieht wie "normal" nackt geworden ist will ich mir die Augen ausstechen. Man kann nichtmal Fernsehen gucken ohne so ein mist zu sehen Selam, oh du armer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muharrem :) Geschrieben 12. Januar 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Januar 2012 hmm Zeitehen sind doch erlaubt Mach bis du 18 bist eine Zeitehe mit ihm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AllahuEkber Geschrieben 13. Januar 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 13. Januar 2012 Vielen dank für die vielen antworten, ich habe nachgedacht und werde mit ihr 'Ciao' machen, mal shauen was passiert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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