IJB_76 Geschrieben 15. Januar 2012 Melden Teilen Geschrieben 15. Januar 2012 Salamu alaykum Ich hätte da eine Frage zum Buch von Rahbar Khameini (H) dass den Namen trägt "Lehren aus Nahdsch-ul Balagha" Undzwar wird auf der Seite 82 gefragt was das Wilayatul Faqih sei, und es wird gefragt ob es zu den "Grundlagen der Religion sei oder zu den "untergeordneten Prinzipen" Der Imam antwortet es ist eine der "untergeordneten Prinzipien" und die Muslime die nicht dran glauben oder es ablehnen sind Ungläubige im Islam. Meine Frage: Wilayatul Faqih ist doch garnicht in der "untergeordneten Prinzipien" "untergeordneten Prinzipe": Salaat - Das Gebet Ghusl & Wudhu - Die rituelle Reinigung Sawn - Das Fasten Zakat - Die Spende Chums - Die Fünftelabgabe Hadsch - Die Pilgerfahrt Dschihad - Die Anstrengung auf dem Wege Gottes Amr bil Ma'roof - Nahi 'anil Munkar - Gutes gebieten und Schlechtes verwehren Tawalla - Die Liebe zum Gesandten Gottes (s.) und den Ahlul Bayt (a.) Tabarra - Die Lossagung von den Feinden der Ahlul Bayt (a.) Und darf man auch direkt sagen dass sie Kafir sind die nicht dran glauben?? eltemase doa ya ali madad wassalamu alaykum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ibn_Talib Geschrieben 15. Januar 2012 Melden Teilen Geschrieben 15. Januar 2012 Im Namen Allahs t. Also jemand der an Wilayat al Faqih nicht glaubt ist ein Kafir? wa alaikum al salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TaHa Geschrieben 15. Januar 2012 Melden Teilen Geschrieben 15. Januar 2012 Lieber Bruder, du solltest die Fußnote dazu aufjedenfall lesen. Dann wird deutlich, was damit gemeint ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TaHa Geschrieben 15. Januar 2012 Melden Teilen Geschrieben 15. Januar 2012 Hier die Fußnote: Diese Anmerkung wurde von Imam Khamenei getroffen, als er selber noch nicht mit dem Führungsauftrag der Ummah beauftragt war. Die Aussage basiert auf der grundlegenden Aussage des Propheten (s.a.a.s) die besagt, dass die Rechtsgelehrten (Faqih) die Erben des Propheten sind. Somit ist der Führungsauftrag des Propheten als Erbe auf die Gelehrten übergegangen. Sowohl die schiitischen wie auch die sunnitischen Theologen sind sich über dieses Prinzip grundlegend einig. Allerdings bestehen Differenzen in den einzelnen Detailfragen bezüglich der Umsetzung (Beispielsweise, ob nur einer oder mehrere Gelehrte diesen Führungsauftrag übernehmen), der Begrifflichkeiten die dafür angewandt werden (Kalif, Imam, Mufti, Wali usw.) und bezüglich des Auswirkungsgrades (ob die Gelehrten nur Rechtsfragen behandeln und in wie weit sie sich in das Weltgeschehen einzumischen haben, oder gar eine Regierung im politischen Sinne inne haben). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
IJB_76 Geschrieben 15. Januar 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. Januar 2012 Salamu alaykum Nochmals meine Frage Wie ich es weiß gehört doch Wilayatul Faqih nicht zu den "untergeordneten Prinzipien" Ok die Gelehrten sind die Erben des Propheten aber kann man wirklich sagen dass wenn jemand sagt er glaubt nicht an die Wilayatul Faqih dass er dann direkt ein Kafir sei? Und in einer anderen Fatwa sagt Rahbar Khameini dass man doch kein Kafir dann ist: Imam Khamenei Fatwa Nr. 53567e Frage: Ist ein Muslime der die Schiitische Rechtsschule folgt kein vollkommener Muslim, falls er das System der Wilayat-al-Faqih nicht akzeptiert? Antwort: Der Mangel am Glauben, ob auf Ijtihad oder Taqlid basiert in der absoluten Herrschaft des Rechtsgelehrten während der Zeit der Verborgenheit des Al-Hujjah [der 12. Imam] - Mögen unsere Seele für seine Sache geopfert werden - führt nicht zum Abfall vom Glauben. wassalamu alaykum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 15. Januar 2012 Melden Teilen Geschrieben 15. Januar 2012 Wie ich es weiß gehört doch Wilayatul Faqih nicht zu den "untergeordneten Prinzipien" Die Grundlagen des Islams sind u.a. Tauhid, Nubuwwa, Imamah und Wilayat-ul-Faqih ist ein untergeordnetes Prinzip, da es im Prinzip des Imamats wurzelt: Frage 64: Was ist unsere Verpflichtung hinsichtlich Personen, die die Statthalterschaft des gerechten Rechtsgelehrten (walayat ul- faqih al- adil) nur in persönlichen [hisbi] Angelegenheiten (als verbindlich) betrachten, mit dem Wissen, dass einige ihrer Repräsentanten dies auch propagieren? Antwort: Die Statthalterschaft des Rechtsgelehrten in der Führung der Gesellschaft und die Verwaltung der gesellschaftlichen Probleme gehört in jedem Zeitalter und Zeitperiode zu den Grundsäulen der wahrhaftigen Rechtsschule der ithna ashari, und sie wurzelt im Prinzip des Imamats. Wer durch Nachdenken zum Schluss gelangt, dieses nicht auszusagen, so ist er entschuldigt, aber es ist ihm nicht erlaubt, Spaltung und Streitigkeiten zu verbreiten. Frage:Ist ein Muslime der die Schiitische Rechtsschule folgt kein vollkommener Muslim, falls er das System der Wilayat-al-Faqih nicht akzeptiert? Antwort: Der Mangel am Glauben, ob auf Ijtihad oder Taqlid basiert in der absoluten Herrschaft des Rechtsgelehrten während der Zeit der Verborgenheit des Al-Hujjah [der 12. Imam] - Mögen unsere Seele für seine Sache geopfert werden - führt nicht zum Abfall vom Glauben. Kannst du die Antwort auf Englisch posten? Der erste Satz scheint nicht richtig übersetzt zu sein. Entweder beziehen sich die beiden Fatwas auf Wilayat-ul-Faqih in einer speziellen Form (z.B. Wilayah al-Mutlaqa, Taqlid) oder Imam Khamenei hat inzwischen seine Meinung darüber geändert, da das Buch "Lehren aus Nahjul Balagha" von der Zeit her weit zurück liegt. Am besten man fragt genauer nach und zitiert dabei den Abschnitt aus dem Buch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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