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Erbrecht- Testament


muhammed

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Selamunaleykum wa rahmetullahi we berekatuhu,

 

ich möchte so bald wie möglich ein Testament schreiben, in der die Verteilung meines Besitzes an die hinterbliebenen aufgelistet sind. Ich möchte das schreiben, damit sich niemand nach meinem Tod streitet oder tötet, weil nicht jeder die islamische Regel kennt und sich daran hält.

 

Beispiel: Ich habe 10.000€ und sterbe. Folgende Menschen leben noch:

 

-1 Frau

-1 Sohn ( 20 Jahre )

-1 Papa

-1 Mama

-1 Bruder (ledig 26 Jahre)

-1 Schwester ( verheiratet)

-2 Onkel

 

Wie werden meine 10.000€ verteilt? Dass meine Frau 1/8 davon bekommt, weiss ich. Der Rest?

 

Inschallah kann mir jemand helfen. Vielen Dank.

 

Abu Muhammed

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#bismillah#

#salam#

 

Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne – ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.

 

Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder einer Schuld. Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlaßt. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder einer Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Wenn es jedoch mehr als dies sind, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder einer Schuld, ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Allah ist Allwissend und Nachsichtig.

 

(Sura 4, 11-12)

 

Hier noch einige Fatwas:

 

F. 760: Ist es für jemanden erlaubt, die Hälfte seiner Güter seinerseits testamentarisch für die Ausgaben der Trauer für ihn nach seinem Ableben festzulegen, oder ist es ihm nicht erlaubt, einen solchen Betrag zu bestimmen, da der Islam eine bestimmte Grenze in diesem Fall festgelegt hat?

A: Es gibt kein Hindernis beim Testament bezüglich der Güter zur Ausgabe für die Trauerzeremonien des Testators, und dafür gibt es religionsrechtlich keine besondere Grenze. Aber das Testament des Verstorbenen ist nur für den Betrag eines Drittels der gesamten Hinterlassenschaft wirksam, und der Rest über diesem Drittel ist abhängig von der Erlaubnis und Zustimmung der Erben.

 

F. 761: Ist das Testament Pflicht, so dass ein Mensch mit dessen Unterlassung sündig wird?

A: Wenn es bei ihm Hinterlassenschaft und Anvertrautes für Andere gibt oder (andere) Menschen oder Allah, der Erhabene, Rechte bei ihm hatten und es ihm zu seinen Lebzeiten nicht möglich war, diese zu verrichten, dann ist er verpflichtet, dieses testamentarisch festzulegen, ansonsten ist ein Testament keine Pflicht.

 

F. 764: Jemand hat bezüglich dem, was ihm an religionsrechtlichen Rechten (Allahs), wie (z.B.) Chums (Fünftelabgabe [hums]), Zakat und Sühnezahlung [kaf~ rah] obliegen und was ihm an körperlichen Pflichten, wie Fasten, Gebet und Pilgern obliegt bei Anwesenheit einiger vertrauenswürdiger Personen, und darunter waren auch seine männlichen Nachkommen, testamentarisch festgelegt, dass von seiner Hinterlassenschaft einiges Eigentum zur Ausgabe für die in seinem Testament (beschriebenen) Fälle ausgespart wird. Aber einige Erben lehnen es ab und fordern auf, sämtliches Eigentum zwischen den Erben aufzuteilen, ohne etwas davon auszusparen. Was ist dann die Verpflichtung?

A: Bei Annahme des (bestehenden) Nachweises für das Testament mit einem religionsrechtlichen Argument oder mit dem Zugeständnis der Erben, haben sie dann die Teilung des testamentarisch festgelegten Eigentums nicht einzufordern, sofern es nicht mehr als ein Drittel der gesamten Hinterlassenschaft ist, sondern sie sind verpflichtet, nach dem Testament des Verstorbenen zu handeln mit der Ausgabe dessen was er testamentarisch für die finanziellen Rechte (Allahs) und körperlichen Pflichten festgelegt hat. Und selbst, falls mit einem religionsrechtlich (akzeptablen) Argument nachgewiesen wird, dass der Verstorbene den Menschen (etwas) schuldet oder finanzielle Schulden gegenüber Allah, dem Erhabenen, hat wie (z.B.) Chums (Fünftelabgabe), Zakat, Sühnezahlung und Pilgern oder die Erben dieses zugeben, aber der Verstorbene nichts diesbezüglich testamentarisch festgelegt hat, dann sind sie (dennoch) auch verpflichtet, seine vollständigen Schulden von der eigentlichen Hinterlassenschaft abzutrennen, und (erst) danach wird der Rest zwischen den Erben aufgeteilt.

http://islam-pure.de...2/testament.htm

 

#salam#

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selamunaleykum wa rahmetullahi wa berekatuhu,

 

danke für die Antwort. Die Verse kenne ich. Ich wusste wieviel meine Frau und mein Sohn bekommen wird. Wieviel die restlichen Personen bekommen, wusste ich nicht aber ich habe heute die Lösung von einer anderen Person bekommen.

 

Lösung ist : Meine Frau bekommt 1/8. Mein Vater bekommt 1/6, Mutter 1/6, Rest bekommt mein Sohn.

 

Was passiert mit meiner Rente? Wenn ich sterbe, bekommt meine Frau Witwenrente, d.h die Rente, die ich eigentlich bekommen hätte, wenn ich gelebt hätte.

 

Muss diese ausbezahlte Rente monatlich an meinen SOhn, Frau, Vater und Mutter verteilt werden? Ich denke, ja.

 

Abu Muhammed

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#bismillah#

#salam#

 

Meine Frau bekommt 1/8. Mein Vater bekommt 1/6, Mutter 1/6

 

So steht es auch im Quran-Vers...

 

Was passiert mit meiner Rente? Wenn ich sterbe, bekommt meine Frau Witwenrente, d.h die Rente, die ich eigentlich bekommen hätte, wenn ich gelebt hätte.

 

Muss diese ausbezahlte Rente monatlich an meinen SOhn, Frau, Vater und Mutter verteilt werden? Ich denke, ja.

 

Wir könnten diese Frage einem Rechtsgelehrten stellen.

 

#salam#

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