Ya Baqiyatullah Geschrieben 12. März 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. März 2012 (bearbeitet) As salamu 'alaikum F.: Ist es für Muslime erlaubt die Unterschiede in den Rechtsschulen zu diskutieren, wenn diese zu Konflikten führen könnten? Oder sollte dies den Gelehrten überlassen werden? A.: Wenn eine Person nicht in der Lage ist (ability) an derartige Diskussionen zu partizipieren, so sollte sie nicht (should not) daran teilnehmen. Fatwa Nr.: 54934e Bearbeitet 12. März 2012 von Ya Baqiyatullah Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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