Mohamad A. Geschrieben 13. März 2012 Melden Teilen Geschrieben 13. März 2012 As salamu 'alaikum F.: Ist es für Muslime erlaubt die Unterschiede in den Rechtsschulen zu diskutieren, wenn diese zu Konflikten führen könnten? Oder sollte dies den Gelehrten überlassen werden? A.: Wenn eine Person nicht in der Lage ist (ability) an derartige Diskussionen zu partizipieren, so sollte sie nicht (should not) daran teilnehmen. Fatwa Nr.: 54934e Schöne Fatwa. Der shiitische Gelehrte Sheikh ul Mufid schreibt beispielsweise in seinem Werk Tashih ul Itiqad, dass nur die Wissenden unter den Shiiten debattieren oder über andere Rechtsschulen sprechen dürfen. Mit "Wissend" ist nicht ein Shiite gemeint, der einpaar Hadithe aus Bukhary kennt, sondern jener, der wirklich die anderen Rechtsschulen studiert hat. Dies ist ein allgemeiner Grundsatz in der shiitischen Lehre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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