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Brauche Wudu von Sayyed Khameini


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Urteile zur rituellen Waschung

F. 104: Ich habe die rituelle Waschung mit der Absicht zur rituellen Reinheit für das Abendgebet durchgeführt. Ist es mir dann erlaubt, (damit) den Heiligen Qur'an zu berühren und das Nachtgebet zu verrichten?

 

A: Es ist nach der Verrichtung der gültigen rituellen Waschung erlaubt, damit jede Handlung auszuführen, welche die rituelle Reinheit zur Voraussetzung hat, solange diese (rituelle Waschung) nicht ungültig wird.

 

F. 105: Es gibt einen Mann, der auf seinen Kopf künstliche Haare (z.B. in Form einer Perücke) legt. Wenn er diese entfernt, fällt er in Verlegenheit. Ist es ihm erlaubt, die künstlichen Haare (als Teil der rituellen Waschung) feucht zu überstreichen ?

 

A: Es ist nicht erlaubt (als rituelle Waschung), die künstlichen Haare feucht zu überstreichen , sondern diese (künstlichen Haare) müssen zum feuchten Überstreichen der Haut (oder der eigenen Haare) entfernt werden, außer ihre Entfernung verursacht Verlegenheit und Erschwernis, welche normalerweise nicht zu ertragen wäre.

 

F. 106: Jemand hat gesagt, daß es während der rituellen Waschung unbedingt notwendig ist, nur zwei Handvoll Wasser auf das Gesicht zu schütten, und die dritte (Handvoll Wasser) die rituelle Waschung ungültig machen würde. Trifft das zu?

 

A: Zwei Handvoll Wasser oder mehr auf das Gesicht zu gießen ist unbedenklich, aber das Waschen des (gesamten) Gesichtes und der Hände mehr als zwei Mal ist nicht erlaubt (bei der rituellen Waschung).

 

F. 107 - F. 108: ...

 

F. 109: Wie ist der Knöchel (definiert), bis zu dem das feuchte Überstreichen des Fußes vollendet wird?

 

A: Es ist allgemein anerkannt, daß damit die hohe Stelle der Fußoberseite bis zum Fußgelenk (innerer Knöchel) am Kopf des Sprungbeins bezeichnet wird. Aber als Vorsichtsmaßnahme wird die Vollendung des feuchten Überstreichen bis zum Fußgelenk (äußerer Knöchel) nicht unterlassen.

 

F. 110: ...

 

F. 111: Beeinträchtigt es (die rituelle Waschung,) mehrere Handvoll (Wasser) bei einer Waschung (zu verwenden)? Wie ist es zu beurteilen, wenn man mit mehreren Handvoll (Wasser) eine Waschung beabsichtigt hat, und dann mehr als dieses (eine Mal) erfolgt?

 

A: Maßgebend ist die Absicht sowie die (damit gekoppelte) einzelne Waschung, und mehrere Handvoll (Wasser) beeinträchtigen es nicht.

 

F. 112 - F. 113: ...

 

F. 114: Was ist Ihre Meinung zur rituellen Waschung , bevor die Zeit (des Gebets) gekommen ist? Und in einer Ihrer (Beantwortung von) Rechtsfragen haben Sie freundlicherweise gesagt, daß, wenn die rituelle Waschung in eine Zeit nahe dem Beginn der Gebetszeit fällt, das rituelle Gebet damit gültig ist. Welches Maß meinen Sie mit der Nähe zum Beginn der Gebetszeit?

 

A: Maßgebend ist die (gemäß dem Brauch) übliche Wahrnehmung über die Nähe des Nahens der Gebetszeit. Dementsprechend ist die rituelle Waschung darin (nahe der Zeit) für dieses rituelle Gebet einwandfrei.

 

F. 115: Ist es für denjenigen, der die rituelle Waschung durchführt, beim feuchten Überstreichen des Fußes empfohlen, die untere Seite der Zehen, das heißt, die Stelle, welche die Erde beim Laufen berührt, feucht zu überstreichen ?

 

A: Die Stelle des feuchten Überstreichens ist die Fußoberseite von dem Spitzen der Zehen bis zum Knöchel, und die Empfehlung zum Überstreichen der Unterseite der Zehen steht nicht fest.

 

F. 116: ...

 

F. 117: Manche Frauen behaupten, daß die Existenz von Lack auf den Fingernägeln die rituelle Waschung nicht behindere, und daß es erlaubt sei, durchsichtige Strümpfe (z.B. Nylonstrümpfe) feucht zu überstreichen . Was ist Ihre verehrte Meinung hierzu?

 

A: Wenn durch den Lack das Wasser daran gehindert wird, die Fingernägel zu benetzen, dann ist die rituelle Waschung ungültig , wie auch das feuchte Überstreichen der Strümpfe ungültig ist, unabhängig davon, wie durchsichtig sie sind.

 

F. 118 - F. 122: ...

 

F. 123: Reicht die vor den beiden Mittagsgebeten (Mittags- und Nachmittagsgebet) vollzogene rituelle Waschung auch für das Abend- und Nachtgebet aus, unter der Voraussetzung, daß nichts geschehen ist, was diese (Waschung) während dieses Zeitraums unterbrochen hat? Oder muß für jedes rituelle Gebet eine eigene Absicht und (eigene) rituelle Waschung vorgenommen werden?

 

A: Man ist nicht verpflichtet, sich für jedes rituelle Gebet (gesondert) rituell zu waschen, sondern es ist mit einer rituellen Waschung erlaubt, soviel zu beten, wie man will, solange diese (rituelle Waschung) nicht ungültig wird.

 

F. 124: Ist die rituelle Waschung für ein Pflichtgebet vor dem Eintreffen von dessen Zeit (der Gebetszeit) erlaubt?

 

A: Es gibt kein Hindernis für die rituelle Waschung (mit der Absicht) zur Verrichtung des Pflichtgebets, sofern das kurz vor dem Eintreffen von dessen Zeit geschieht.

 

F. 125: Meine beiden Beine sind von Lähmung betroffen, so daß ich mit Hilfe von orthopädischen Schuhen und zwei Holzkrücken laufe. Und da ich in keiner Weise die Schuhe bei der rituellen Waschung ausziehen kann, bitte ich Sie, mir zu verdeutlichen, was meine religionsgesetzliche Verpflichtung in bezug auf das feuchte Überstreichen der Füße ist.

 

A: Wenn das Ausziehen der Schuhe für das feuchte Überstreichen der Füße eine Bedrängnis für Sie ist, dann ist das Überstreichen von diesen (Schuhen) hinreichend und gültig.

 

F. 126: Wenn wir einen Platz erreichen (und) dort in einem Umkreis (Entfernung) von mehreren Farsach nach Wasser suchen und dann nur schmutziges Wasser finden, muß man in so einem Fall die rituelle Trockenreinigung vornehmen, oder (muß man) dann die rituelle Waschung mit dem (schmutzigen) Wasser durchführen?

 

A: Wenn das Wasser rituell rein ist, und die Verwendung davon nicht zum Schaden führt, dann muß man sich damit rituell waschen (wenn die Waschung notwendig wird), und beim Vorhandensein (von diesem Wasser) kann man nicht die rituelle Trockenreinigung vornehmen.

 

F. 127: Ist die rituelle Waschung von sich aus empfohlen , und ist die rituelle Waschung mit der Absicht zur Gottesnähe vor dem Eintreffen der Gebetszeit gültig, um dann mit dieser Waschung zu beten?

 

A: Die rituelle Waschung mit dem Ziel, die rituelle Reinheit zu erhalten, ist religionsgesetzlich zu bevorzugen, und es ist erlaubt, mit der empfohlenen rituellen Waschung zu beten.

 

F. 128: Wie kann derjenige, der immer Zweifel an (der Gültigkeit) seiner rituellen Waschung hat, zur Moschee gehen, beten, den Heiligen Qur'an lesen und die Reinen der Prophetenfamilie - a.s. - besuchen.

 

A: Der Zweifel an (der Gültigkeit) der rituellen Reinheit nach der rituellen Waschung ist nicht zu beachten, und es ist erlaubt, daß man das rituelle Gebet durchführt und den Heiligen Qur'an liest, (auch) wenn man über die Unterbrechung seiner rituellen Waschung nicht sicher ist.

 

F. 129: Hat die Gültigkeit der rituellen Waschung das Fließen des Wassers auf alle Stellen des Armes zur Voraussetzung, oder genügt es, mit der feuchten Hand darüber zu streichen?

 

A: Maßgebend für die Gültigkeit des rituellen Waschens ist die (vollständige) Benetzung des gesamten Körperteils mit Wasser, auch wenn die (vollständige) Benetzung mit Wasser für das gesamte Körperteil durch das Streichen (mit der nassen Hand) über den Arm erfolgt. Aber das Überstreichen allein mit der feuchten Hand ist nicht ausreichend.

 

F. 130: Ist es erlaubt, den Kopf bei der rituellen Waschung mit der linken Hand feucht zu überstreichen , (genauso) wie es mit der rechten Hand erlaubt ist? Und ist es erlaubt, den Kopf von vorne nach hinten feucht zu überstreichen?

 

A: Es gibt kein Hindernis den Kopf mit der linken Hand feucht zu überstreichen , obwohl er als Vorsichtsmaßnahme mit der rechten Hand feucht zu überstreichen ist. Und als Vorsichtsmaßnahme ist das feuchte Überstreichen des Kopfes von hinten nach vorne (durchzuführen), das heißt, vom (hinteren) Scheitelpunkt des Kopfes in Richtung der Stirn, obwohl das Umgekehrte auch einwandfrei ist.

 

F. 131: Genügt beim feuchten Überstreichen des Kopfes, daß die Haare feucht werden, oder muß die Feuchtigkeit der Hand bis zur Kopfhaut gelangen? Und wie kann jemand, der synthetische Haare verwendet, seinen Kopf feucht überstreichen?

 

A: Die Haut feucht zu überstreichen ist keine (zwingende) Pflicht, und wenn die synthetischen Haare nicht entfernt werden können, ist das feuchte Überstreichen darauf einwandfrei.

 

F. 132: Wie ist die Einführung einer zeitlichen Unterbrechung der rituellen Waschung oder der rituellen Vollkörperreinigung zwischen (der Waschung von) den (einzelnen) Körperteilen zu beurteilen?

 

A: Die zeitliche Unterbrechung - die Nichteinhaltung der Kontinuität - ist bei der rituellen Vollkörperreinigung unbedenklich. Wenn aber bei der rituellen Waschung die Verzögerung bei der Vollendung der rituellen Waschung zur Trocknung der vorherigen (gewaschenen) Körperteile führt, dann ist die rituelle Waschung ungültig .

 

F. 133: ...

 

F. 134: Einige Personen bewohnen eine Wohnsiedlung und weigern sich, die Kosten für ihre Wohnungswartung und (die Kosten) der Dienste, von denen sie Gebrauch machen, wie kaltes und warmes Wasser, Klimaanlage, Überwachung usw. zu entrichten. Sind das rituelle Gebet , das Fasten und die anderen gottesdienstlichen Handlungen derjenigen, welche die Schultern ihrer nicht damit einverstandenen Nachbarn mit der finanziellen Last für die erwähnten Dienste belasten, im Hinblick auf das islamische Religionsgesetz ungültig?

 

A: Jeder von ihnen ist religionsgesetzlich schuldig für die Kosten der gemeinschaftlichen Nutzung der gemeinsamen Möglichkeiten, die man zahlen muß. Und wenn es Bestandteil ihrer Absicht ist, die Zahlung der Wassergebühr zu verweigern (gekoppelt) mit der Absicht, von diesem (Wasser) bei der rituellen Waschung und rituellen Vollkörperreinigung Gebrauch zu machen, dann sind diese beiden (als) bedenklich (einzustufen) und sogar ungültig .

 

F. 135: ...

 

F. 136: Verliert das Kind, das noch nicht Erwachsen ist, seine rituelle Reinheit aufgrund eines kleinen Reinheitsverlustes , und ist es erlaubt, ihn (in seinem unreinen Zustand) die Schrift des Heiligen Qur'ans berühren zu lassen?

 

A: Das Kind hat einen Reinheitsverlust mit dem Eintreten von etwas, was die rituelle Waschung ungültig macht, aber der religiös Erwachsene ist nicht dazu verpflichtet, das Kind daran zu hindern, die Schrift des Heiligen Qur'ans zu berühren.

 

F. 137: Wenn eines der Körperteile der rituellen Waschung nach dessen Waschung aber vor der Vollendung der (gesamten) rituellen Waschung rituell unrein wird, wie ist es dann zu beurteilen?

 

A: Dies beeinträchtigt die Gültigkeit der rituellen Waschung nicht. Allerdings muß dieses Körperteil rituell gereinigt werden, um sich für die rituellen Gebete von der rituellen Unreinheit rituell zu reinigen.

 

F. 138: Schadet die Existenz einiger (Wasser-) Tropfen auf den Füßen dem feuchten Überstreichen darauf?

 

A: Die Stelle zum feuchten Überstreichen muß (vor dem feuchten Überstreichen) von (Wasser-) Tropfen getrocknet werden, damit die Wirkung (des feuchten Überstreichens) vom streichenden (Körperteil) auf das Gestrichene übergeht und nicht umgekehrt.

 

F. 139-143: ...

 

F. 144: Ist die synthetische Farbe, welche die Frauen für die Färbung ihrer Kopfhaare und ihrer Augenbrauen benutzen, ein Hindernis für die rituelle Waschung und die rituelle Vollkörperreinigung ?

 

A: Wenn diese (Farbe) nicht eine Beschaffenheit hat, die das Wasser davon abhält, zu den Haaren zu gelangen, und es sich lediglich um eine Farbe handelt, dann ist die rituelle Waschung und die rituelle Vollkörperreinigung gültig .

 

F. 145: Ist Tinte eines der Hindernisse, mit dessen Vorhandensein auf der Hand die rituelle Waschung ungültig wird?

 

A: Wenn diese (Tinte) das Wasser davon abhält, zur Haut zu gelangen, dann ist die rituelle Waschung ungültig , und die Analyse des Falles (ob im Einzelfall die Tinte das Wasser von der Haut abhält) obliegt dem religiös Erwachsenen .

 

F. 146: ...

 

F. 147: Was tut derjenige, dessen rituelle Waschung (eine unverhältnismäßig) lange Zeit dauert, die (erheblich) länger als die bei Menschen übliche (Zeit für die) rituelle Waschung ist, damit er sicher über die Waschung von (allen) Körpergliedern sein kann?

 

A: Die (ablenkende) Einflüsterung (des Satans) muß abgewehrt werden. Damit der Satan die Hoffnung (auf seine Einflußmöglichkeit) gegenüber ihm verliert, kümmert man sich nicht um dessen Einflüsterung und strebt an, sich auf das religionsgesetzlich verpflichtende Maß, wie das (Maß) der anderen Personen, zu beschränken.

 

F. 148: Auf einigen meiner Körperteile gibt es Tätowierungen, und einige sagen, daß meine rituelle Vollkörperreinigung und rituelle Waschung und (somit auch) mein rituelles Gebet ungültig sind, und von mir kein rituelles Gebet angenommen wird. Ich bitte Sie, mich bei dieser Angelegenheit zu leiten.

 

A: Wenn die Tätowierung lediglich eine Farbe ist, und es auf der äußeren Haut nichts gibt, was das Wasser von dieser (Haut) abhält, sind die rituelle Waschung und rituelle Vollkörperreinigung gültig . Und das rituelle Gebet ist (in diesem Fall) unbedenklich.

 

F. 149: ...

 

F. 150: Ich bitte um die Verdeutlichung des Unterschieds zwischen der rituellen Waschung der Männer und der rituellen Waschung der Frauen.

 

A: Es gibt keinen Unterschied bei der Durchführung sowie Art und Weise der rituellen Waschung zwischen Frau und Mann. Aber es ist für den Mann empfohlen , bei der rituellen Waschung der Arme mit deren Äußerem zu beginnen. Und es ist für die Frau empfohlen, mit deren Innerem zu beginnen.

 

 

 

 

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Salamu alaykum

 

F. 106: Jemand hat gesagt, daß es während der rituellen Waschung unbedingt notwendig ist, nur zwei Handvoll Wasser auf das Gesicht zu schütten, und die dritte (Handvoll Wasser) die rituelle Waschung ungültig machen würde. Trifft das zu?

 

A: Zwei Handvoll Wasser oder mehr auf das Gesicht zu gießen ist unbedenklich, aber das Waschen des (gesamten) Gesichtes und der Hände mehr als zwei Mal ist nicht erlaubt (bei der rituellen Waschung).

 

Ich verstehe diese Fatwa nicht, kann es mir jemand erläutern?

 

 

wassalam

 

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Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

Man muss zwischen dem Gießen des Wassers und dem Waschen des ganzen Gesichts unterscheiden.

 

Du darfst so oft Wasser schöpfen und gießen, wie du möchtest, solange du dein Gesicht noch nicht zwei Mal vollständig gewaschen hast. Wurde das Gesicht zwei mal vollständig gewaschen, dann darfst du es nicht mehr waschen, außer wenn du damit nicht mehr beabsichtigst, dass dieses Waschen zur Gebetswaschung gehört.

 

Das gilt übrigens auch für die beiden Arme genau so. Bei der linken Hand, darfst du nachdem du sie zweimal ganz gewaschen hast, sogar auf keinen Fall neues Wasser nehmen, weil du mit dem übrig bleibenden Wasser auf der linken und der rechten Hand über den Kopf und die Füße streichen musst.

 

Wassalam

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Bismillah

Assalamu Alaikum,

Ich habe es erklärt lieber Bruder. Man darf nur 2 mal ganz waschen. Wie oft man gießen darf hängt nur von der Anzahl der bereits durchgeführten "Ganzwaschungen" ab. Nach zwei "Ganzwaschungen" darf man nicht mehr gießen.

 

Wassalam

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