shia4life Geschrieben 2. April 2012 Melden Teilen Geschrieben 2. April 2012 Salam Imam Khamene'i Fatwa Nr. : 47486e Frage: Nach einer heiligen Überlieferung des Gesandten Allahs (Friede sei auf ihm und seine reine Familie) bricht das Lügen, lüsterne Blicke und Üble Nachrede (lästern) das Fasten. Eure Exilenz, wie ist euer Urteil dazu? Muss das fasten von solch einer Person nachgeholt werden, der diese Sünden begeht, oder ist das fasten vor Allah noch gültig? Antwort: Obwohl die genannten Dinge Sünden sind, und deren Reue verpflichtend ist, brechen sie dennoch nicht das fasten. Also Hier fragt jemand ob diese sünden zum fastenbrecehn führen Und er sagtd as der prophet (s.a.a.w) sagst das es zum fasten brechen führt...warum fragt er dann noch mal nach???????? Reicht es nicht wenn der Prophet(s.a.a.w) sagt das es zum fastenbrechen kommt..??? Und was ich jetzt überhaut nicht kapiere da sagst imam 5amena2i es fürht NICHT zum fastenbrechen ..aber es widerspricht doch jetzt den Prpheten (s.a.a.w) :S ich bin verwirrt... Naja...vlt. gibt es ja auch nicht eine Überliferung..die besagt das es zum fastenbrechen kommt..... wa sallam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chair-un-Nisa Geschrieben 3. April 2012 Melden Teilen Geschrieben 3. April 2012 Soweit ich weiß, brechen diese Sünden nicht das Fasten. Aber ich habe nur gehört, dass über die 14 Masumin as. Lügen zu verbreiten, dein Fasten ungültig machen wird. Bitte verbessern, wenn es nicht stimmt. Und diesen Hadith habe ich bis jetzt noch nie gehört. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zakiyya Geschrieben 3. April 2012 Melden Teilen Geschrieben 3. April 2012 Salamu Aleykum! Die Gelehrten sagen, dass aus den Überleiferungen der Ahlul-Bayt(a.s) ersichtlich wird, dass das Fasten drei Ebenen hat. 1. Das körperliche Fasten. 2. Das Fasten des Körpers von Haram-Taten. 3. Das Fasten des Herzen von Allem, was von Allah ablenkt. Wenn man lügt, dann wird das körperliche Fasten nicht gebrochen, außer wenn man eine Lüge über Allah, seinen Gesandten oder seiner Ahlul-Bayt(a.s) erzählt. Wenn man also eine Lüge(außer im genannten Fall) erzählt gilt das Fasten noch und am Tage des Gerichts wenn du gefragt wirst ob du gefastet hat, kannst du ja sagen. Man wird nicht dafür bestraft, dass man sein Fasten gebrochen hat aber dafür dass man gelogen hat. Weiter kannst du hier lesen. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mawlati az-Zahra Geschrieben 4. April 2012 Melden Teilen Geschrieben 4. April 2012 Siehst du, genau deswegen hat er/sie nachgefragt! Bruder, es gibt Ahadith die schwach sind, andere die wieder rum authentisch sind etc. Wir als Laien sind nicht in der Lage diese einzuschätzen bzw. einzustufen, aber unsere Ulama haben den Islam über Jahre studiert, sie wissen wie best. Ahadith zu verstehen sind etc. Wir nicht. Deshalb fragt man lieber nochmal nach. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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