F: Wenn der Vater sowie der Großvater (väterlicherseits) einer Frau bereits verstorben sind, von wem braucht sie dann die Erlaubnis für eine permanente- oder Zeitehe?
A: Bismihi Ta 'ala
In dem gegebenen Fall, wenn sie keinen Großvater väterlicherseits hat, braucht sie von niemanden die Erlaubnis.
Istifta’ no.: 84914
Ayatullah Sayyed Khamenei (ha)