F: Wenn der Vater sowie der Großvater (väterlicherseits) einer Frau bereits verstorben sind, von wem braucht sie dann die Erlaubnis für eine permanente- oder Zeitehe?   A: Bismihi Ta 'ala In dem gegebenen Fall, wenn sie keinen Großvater väterlicherseits hat, braucht sie von niemanden die Erlaubnis.   Istifta’ no.: 84914   Ayatullah Sayyed Khamenei (ha)