AbuSumana Geschrieben 18. April 2012 Melden Teilen Geschrieben 18. April 2012 F: Wenn der Vater sowie der Großvater (väterlicherseits) einer Frau bereits verstorben sind, von wem braucht sie dann die Erlaubnis für eine permanente- oder Zeitehe? A: Bismihi Ta 'ala In dem gegebenen Fall, wenn sie keinen Großvater väterlicherseits hat, braucht sie von niemanden die Erlaubnis. Istifta’ no.: 84914 Ayatullah Sayyed Khamenei (ha) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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