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Einkaufen und Arbeiten in einem Supermarkt


AbuSumana

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#bismillah#

 

 

F: In Deutschland wird in Supermärkten Alkohol verkauft und es ist schwierig für gewisse Lebensmittel Alternativen zu finden. Ist das Einkaufen in solchen Märkten erlaubt? Darf man in diesen arbeiten?

 

A: Wenn es um Supermärkte geht, wo erlaubte und unerlaubte Ware angeboten werden, so ist es erlaubt, dort einzukaufen. Wenn du gezwungen bist, in solchen Supermärkten zu arbeiten, dann darfst du arbeiten, aber mit der Voraussetzung, daß du die unerlaubten u. a. Getränke nicht anbietest.

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  • 10 Monate später...

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Kennt jemand das Rechtsurteil von Imam Khamenei bezüglich das Arbeiten im Supermarkt?

Habe in der Suchfunktion nur diese Fatwa hier gefunden und ich erinner mich eine Fatwa gelesen zu haben von ihm, in dem er es verbietet.

 

Gemeint sind auch Supermärkte wie Rewe usw, wo auch Alkohol oder Schweinefleisch verkauft wird, an der Kasse oder als Aushilfe.

 

Kennt jemand die Fatwa hierzu von ihm?

 

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Aliyun*Walyullah

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Diese Fatwa Imam Khameneis könnte deine Frage beantworten:

 

Frage: Wenn ich in meinem Land ein Restaurant betreibe, dürfe ich den sunnitischen Geschwistern und den Nicht-Muslimen Speisen verkaufen, die Krebse, Muscheln und schupppenlose Fische beinhalten?

 

Antwort: Der Verkauf solcher Lebensmittel, deren Verzehr verboten ist, ist nicht erlaubt und das Geld und Einkommen aus dem Verkauf gelten ebenfalls als verboten, selbst wenn der Käufer diese für sich als erlaubt erachtet.

 

Quelle: http://www.leader.ir...ex.php?catid=49

 

ya Ali

 

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Diese Fatwa Imam Khameneis könnte deine Frage beantworten:

 

Frage: Wenn ich in meinem Land ein Restaurant betreibe, dürfe ich den sunnitischen Geschwistern und den Nicht-Muslimen Speisen verkaufen, die Krebse, Muscheln und schupppenlose Fische beinhalten?

 

Antwort: Der Verkauf solcher Lebensmittel, deren Verzehr verboten ist, ist nicht erlaubt und das Geld und Einkommen aus dem Verkauf gelten ebenfalls als verboten, selbst wenn der Käufer diese für sich als erlaubt erachtet.

 

Quelle: http://www.leader.ir...ex.php?catid=49

 

ya Ali

 

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Vielen Dank Bruder, dein Lohn ist bei Allah!

 

Was sollte man tun, wenn man in so einem Supermarkt gearbeitet hat, aber man nicht wusste, dass es nicht erlaubt ist.

Ich meine, das Geld ist dann ja sozusagen haram. Wie sollte man dann damit umgehen?

 

Die Person arbeitet nun schon länger dort, und ich denke, dass er nicht mehr weiß, wieviel er bis jetzt verdient hat usw?

 

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Aliyun*Walyullah

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Also ich habe versucht ein wenig nachzuforschen und deinen Fall zu finden, aber ganz genau habe ich es wohl nicht finden können. Was ich dir im Folgenden sage ist mit Vorsicht zu genießen und sollte ggf. von den kundigen Geschwistern verbessert werden:

 

In diesem Fall greift wohl "Radd Mazaalem" (tut mir leid, weiß nicht was dies auf deutsch bedeutet). Jedenfalls kann man nicht Besitzer von Haram-Geld sein und in diesem Fall, wo derjenige nicht greifbar ist, dessen Recht dieses Geld ist und man es ihm somit nicht wiedergeben kann, müsste die Person aus verpflichtender Vorsicht ihren Marja zunächst um Erlaubnis bitten dieses Haram-Geld an die Armen geben zu dürfen, die man so kennt und somit "Radd Mazaalem" zu begehen.

In diesem Fall müsste der zu zahlende Haram-Betrag dann von der betroffenen Person geschätzt werden.

 

Wie bereits gesagt, diese Information ist mit Vorsicht zu genießen. Ich habe sie als Antwort auf die Frage finden können, was man mit dem Haram-Geld anstellen soll, welches man bspw. aus Schmuggel erhalten hat. Um sicher zu gehen, würde ich diesen Fall ausführlich dem Marja schildern, welcher dann entscheidet, wie man da am besten handelt.

 

ya Ali

 

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Salam

Radd bedeutet zurückgeben und Mazalem ist der Plural von Mazlum,also Unterdrückte,Arme.

Bitte verbessert mich ,wenn ich Falsches schreibe.

 

Fi aman illah

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Also ich habe versucht ein wenig nachzuforschen und deinen Fall zu finden, aber ganz genau habe ich es wohl nicht finden können. Was ich dir im Folgenden sage ist mit Vorsicht zu genießen und sollte ggf. von den kundigen Geschwistern verbessert werden:

 

In diesem Fall greift wohl "Radd Mazaalem" (tut mir leid, weiß nicht was dies auf deutsch bedeutet). Jedenfalls kann man nicht Besitzer von Haram-Geld sein und in diesem Fall, wo derjenige nicht greifbar ist, dessen Recht dieses Geld ist und man es ihm somit nicht wiedergeben kann, müsste die Person aus verpflichtender Vorsicht ihren Marja zunächst um Erlaubnis bitten dieses Haram-Geld an die Armen geben zu dürfen, die man so kennt und somit "Radd Mazaalem" zu begehen.

In diesem Fall müsste der zu zahlende Haram-Betrag dann von der betroffenen Person geschätzt werden.

 

Wie bereits gesagt, diese Information ist mit Vorsicht zu genießen. Ich habe sie als Antwort auf die Frage finden können, was man mit dem Haram-Geld anstellen soll, welches man bspw. aus Schmuggel erhalten hat. Um sicher zu gehen, würde ich diesen Fall ausführlich dem Marja schildern, welcher dann entscheidet, wie man da am besten handelt.

 

ya Ali

 

Salam

Radd bedeutet zurückgeben und Mazalem ist der Plural von Mazlum,also Unterdrückte,Arme.

Bitte verbessert mich ,wenn ich Falsches schreibe.

 

Fi aman illah

 

Vielen Dank für eure Hilfe, ich werde es so weiterleiten und ansonsten sicherheitshalber nochmal Imam Khamenei's Büro eine Frage schicken. Wenn ich eine Antwort kriege werde ich sie dann hier posten für alle dann insha Allah.

 

Euer Lohn ist bei Allah, danke nochmal :)

 

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