rasulalrahma Geschrieben 17. Juni 2012 Melden Teilen Geschrieben 17. Juni 2012 alsalamu aleikum liebe Geschwister ich möchte keine großartige Diskussion entfachen sondern habe lediglich eine frage wie ist das Urteil laut Sayed Ali Khamenai(ha) was das einkaufen in den ganzen Supermärkten angeht? Kann man das Rückgeld in diesen Supermärkten annehmen mit der Absicht dass dieses Rückgeld von der halal Ware ist die verkauft wurde? Bitte mit Fatwa und sehr schnell ist wirklich dringend denn ich habe keine fatawa gefunden danke salam aleikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
~Zehra~ Geschrieben 18. Juni 2012 Melden Teilen Geschrieben 18. Juni 2012 salam ich hab die fatwa zwar grad nicht zur hand, und ehrlich gesagt auch keine lust zu suchen, aber ich hab gelesen, dass wenn halal und haram geld sich miteinander vermischen und man nicht sagen kann welches haram und welches halal ist, dass dann das gesamte geld als halal anzusehen ist. und ein supermarkt hat ja den größten absatz mit nichtalkoholischen lebensmitteln wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nour-al-Zahraa Geschrieben 18. Juni 2012 Melden Teilen Geschrieben 18. Juni 2012 salam ich hab die fatwa zwar grad nicht zur hand, und ehrlich gesagt auch keine lust zu suchen, aber ich hab gelesen, dass wenn halal und haram geld sich miteinander vermischen und man nicht sagen kann welches haram und welches halal ist, dass dann das gesamte geld als halal anzusehen ist. und ein supermarkt hat ja den größten absatz mit nichtalkoholischen lebensmitteln wa salam Salamu 3alaykum Meinst du diese fatwa? (sayed Ali khamenei) Frage: Gilt gemischtes Geld aus haram und halal als halal? Antwort: Wenn du dir sicher bist, dass es gemischt ist, so ist es dir nicht erlaubt es zu benutzen. Wenn du den Besitzer kennst, so solltest du es ihrem eigenen Besitzer zurückgeben. Allerdings wenn das halal und haram Besitz/Geld so gemischt ist, dass man sie nicht mehr voneinander unterscheiden kann, und weder der Besitzer des Haram Besitzes/Geldes noch dessen Menge bekannt ist, so sollte man Khums für den kompletten Bestand zahlen, nach dem der restliche Besitz/Geld als halal gewertet wird. Allerdings wenn du dessen Menge kennst, so solltest du es als Spende an bedürftige Personen im Namen des Besitzers zahlen. Allerdings muss für solch eine Handlung als eine verpflichtende Vorsichtsmaßnahme die befugte religiöse Authorität (hakim al-shari) um Erlaubnis gefragt werden. http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/46136-gemischtes-geld/ @rasulalrahma: Mein Tipp, Zahl einfach immer passend Wasalamu 3alaykum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
~Zehra~ Geschrieben 18. Juni 2012 Melden Teilen Geschrieben 18. Juni 2012 salam schwester nein, ich meine diese hier Follow-up code: 0086b494068692e Frage: I lend money to somebody. And now he wants to give me the money back, but he has earned the money in a Haram way. Can I take the money from him? Antwort: Unless you are sure that it contains haraam money, accepting it is no problem. passt zwar nicht 100 pro zu der fragestellung, aber ist schon recht ähnlich finde ich. desweiteren gibt es auch andere fatwa die betonen, dass man geld / geschenke etc annehmen kann, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie aus halalgeld stammen wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 19. Juni 2012 Melden Teilen Geschrieben 19. Juni 2012 slm es ist doch dein Geld, was du zurück bekommst. Die Problematik besteht doch nur, wenn du Geld bekommst aus dem Gewinn eines Unternehmens. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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