Change2_1 Geschrieben 21. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 21. Juli 2012 ZU: Istifta Nr.: 245876 Frage: Ist die Frau nach der Meinung des Imam ul-Qaid mit dem Erreichen des 50. Lebensjahres in den Wechseljahren? Antwort: Im Allgemeinen ist die Festlegung der Wechseljahre bei einer Frau, welche keine Alawiya (Sayyida) ist, zweifelhaft und problematisch, daher muss die Vorsichtsmaßnahme nach den 50 Jahren eingehalten werden, allerdings kann in dieser Angelegenheit zu jemandem zurückgekehrt werden, welcher eine Fatwa dies bezüglich hat. Seit wann gibt es denn religionsrechtliche Unterschiede zwischen Sayyids und Nicht-Sayyids ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Change2_1 Geschrieben 21. Juli 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Juli 2012 LoL ich hatte garkeinen eigenen thread eröffnet wie kann man den löschen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Amine Geschrieben 21. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 21. Juli 2012 In dem Fatwa-Bereich werden keine Fragen gestellt, damit alles übersichtlicher bleibt. Das Mod Team hat deinen Beitrag deshalb wohl verschoben bzw. gesplittet Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Change2_1 Geschrieben 21. Juli 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Juli 2012 Okay ,danke =) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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