Tabitah Geschrieben 23. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2012 Hallo liebe Schwestern und Brüder, ich habe ein kleines Problem: ich faste dieses Jahr zum ersten Mal (vorher immer schwanger oder stillend) und dies habe ich auch relativ 'spontan' entschieden. Ich lebe ja in Tunesien und hier ist es mega heiss und ich hatte Angst, ich schaffe das nicht, aber Allah scheint mir Kraft und Überzeugung gegeben zu haben. Nun fliege ich morgen nach Deutschland, der Urlaub war schon seit Monaten geplant. Dort möchte ich aber nicht fasten, weil ich den ganzen Tag aktiv bin mit den Kindern und es ein Urlaub sein soll, ich habe mich das ganze Jahr darauf gefreut. Wie ist das jetzt? Zählt das zur Reise, kann ich das Fasten dann nachholen? Oder heisst reisen nur der Tag der An- und Abreise und ich sollte dort normalerweise weiterfasten? Ab wann kann/darf ich das Fasten brechen, ich fliege nachts um 2 Uhr, theoretisch könnte ich also morgen noch fasten, wenn ich aber nicht muss, würde ich gerne nicht fasten, ich bin nämlich wirklich sehr geschlaucht, schlafe kaum und kann auch nicht so klar denken und muss morgen noch packen. Für mich selbst sehe ich das ein bisschen wie ein Kind, es ist ja mein erstes Mal, trotzdem wäre es mir für mein Gewissen natürlich lieber, wenn das erlaubt wäre und ich nacholen könnte..... Wäre lieb, wenn mir einer dazu Entsprechendes sagen könnte! Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 23. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2012 As Salamu aleikum, wie lange bleibst du in Deutschland? Wenn du an dem Ort länger als 10 Tage bleibst, dann gilst du nicht mehr als Reisender und musst normal fasten, ab dem ersten Tag. Du darfst nur das Fasten brechen, wenn es deine Gesundheit beeinträchtigt und sie verschlechtert. Dass es dein Urlaub ist, ist kein Grund, um nicht zu fasten. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 23. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2012 Bismillah Assalamu Alaikum, wenn man aus einem religionsrechtlich relevanten Grund nicht fasten kann, dann muss man die verpassten Tage nachfasten, wenn man wieder in der Lage ist. Und dies muss auch vor dem nächsten Ramadan geschehen, ansonsten muss man die Sühne der Verspätung zahlen. Auf religionsrechtlicher Reise darf man nicht fasten, außer wenn man sich in einem Ort 10 Tage hintereinander aufhalten will. Man muss aber zwischen einer normalen und einer religionsrechtlichen Reise unterscheiden, damit man das Urteil das auf einen zutrifft, herausfinden kann. Hier ist eine Erklärung der Regeln des Reisenden http://www.shia-foru...-des-reisenden/ Fragen kannst du hier oder dort stellen. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tabitah Geschrieben 24. Juli 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2012 Ich bleibe 17 Tage, heute hat aber meine Regelblutung eingesetzt Wie ist das dann mit dem An- und Abreisetag, wird da auch normal gefastet? Ich weiss ja die Gründe und dass ich religionstechnisch keinen Grund habe, aber es ist mein erster Ramadan und ich möchte da nicht zu streng mit mir sein, ich fahre nur 1x im Jahr meine Eltern besuchen und ich wirklich nicht belastbar, d.h. ich kann nicht grosse Unternehmungen mit den Kindern machen, womöglich klappe ich dann zusammen. In meinem Alltag ist es hier für mich ok, das schaffe ich schon aber mein Urlaub wäre kein Urlaub, wenn ich dort faste. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tabitah Geschrieben 24. Juli 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2012 Achso, die Reiseregeln hatte ich nicht verstanden, das ist mir zu kompliziert, deshalb habe ich hier nachgefragt. Dann nochmal, wenn ich dann nach 8 Tagen innerhalb von Deutschland jemanden besuche, der 500 km entfernt wohnt, wäre ich dann die 8 Tage vorher Reisende und danach auch wieder Reisende? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Amir Abbas Geschrieben 24. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2012 ich habe eine Frage zum Hadd at Tarachus. Ab wann würde eine religionsrechtzliche Reise beginnen? Ich habe verstanden dass man erst die Mafassa zählt sobald man an Hadd atTarachus angelangt ist. Da ich in der nähe von Hamburg wohne stelle ich mir das wie folgt vor: Ich verlasse Hamburg/bzw mein Wohnort und fahre auf die Autobahn, womit ich praktisch die Stadtgrenze verlasse. Dazu rechne ich dann 4 oder 5 Km Entfernung um den Gebetsruf nicht mehr hören, bzw die Stadtmauern nicht mehr sehen zu können. Ab diesen Zeitpunkt zähle ich also die 22,5 km ab und breche mein Fasten und kann danach wieder zurück fahren, sodass insgesammt 45km gefahren werden plus die paar km die ich benötige um die Stadtgrente zu erreichen. Ist das korrekt? Zählt man die Entfernung der Strecke zb auf der Autobahn, oder die Luftlinie? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 24. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2012 ich habe eine Frage zum Hadd at Tarachus.Ab wann würde eine religionsrechtzliche Reise beginnen? Ich habe verstanden dass man erst die Mafassa zählt sobald man an Hadd atTarachus angelangt ist. Du zählst die Masafah ab der Stadtgrenze bis zur Stadtgrenze deines Zielortes. Da ich in der nähe von Hamburg wohne stelle ich mir das wie folgt vor:Ich verlasse Hamburg/bzw mein Wohnort und fahre auf die Autobahn, womit ich praktisch die Stadtgrenze verlasse. Dazu rechne ich dann 4 oder 5 Km Entfernung um den Gebetsruf nicht mehr hören, bzw die Stadtmauern nicht mehr sehen zu können. Ab diesen Zeitpunkt zähle ich also die 22,5 km ab und breche mein Fasten und kann danach wieder zurück fahren, sodass insgesammt 45km gefahren werden plus die paar km die ich benötige um die Stadtgrente zu erreichen. Ist das korrekt? Ja, das ist richtig so. Zählt man die Entfernung der Strecke zb auf der Autobahn, oder die Luftlinie? Nein, die Strecke der Autobahn. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Amir Abbas Geschrieben 24. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2012 danke dir Habibi. Du hast mir sehr geholfen. #wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 24. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2012 As Salamu aleikum, Achso, die Reiseregeln hatte ich nicht verstanden, das ist mir zu kompliziert, deshalb habe ich hier nachgefragt. Dann nochmal, wenn ich dann nach 8 Tagen innerhalb von Deutschland jemanden besuche, der 500 km entfernt wohnt, wäre ich dann die 8 Tage vorher Reisende und danach auch wieder Reisende? Du giltst immer als Reisende, außer wenn du weißt, dass du an einem bestimmten Ort 10 Tage hinter einander bleiben wirst. Wenn du weißt, dass du nach Deutschland einreist, 8 Tage dort und bspw. 4 Tage dort bleibst, so giltst du an jedem dieser Orte als Reisende. Wenn du von deinem Ort in Tunesien nach dem Mittagsgebetsruf abreist, dann kannst du den Tag noch fasten. Ich glaube, du bist Sunnitin, kann das sein? Ich weiß nicht, wie bei ihnen die Reiseregeln sind. Ich weiss ja die Gründe und dass ich religionstechnisch keinen Grund habe, aber es ist mein erster Ramadan und ich möchte da nicht zu streng mit mir sein, ich fahre nur 1x im Jahr meine Eltern besuchen und ich wirklich nicht belastbar, d.h. ich kann nicht grosse Unternehmungen mit den Kindern machen, womöglich klappe ich dann zusammen. In meinem Alltag ist es hier für mich ok, das schaffe ich schon aber mein Urlaub wäre kein Urlaub, wenn ich dort faste. Hast du denn schon Mal gefastet? Jedes Jahr höre ich von meiner Umgebung, wie schwer wohl das diesjährige Fasten werden wird, und immer war es dann für sie angenehm. Und der Monat Ramadan ist so heilig und gesegnet, dass es eigentlich viel zu schade ist, sich darin vom Fasten fernzuhalten. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tabitah Geschrieben 25. Juli 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 25. Juli 2012 Ich weiss nicht ob ich sunnitin bin fuer mich ist nur wichtig dass ich muslima bin Also ich faste das erste Mal in meinem leben es fiel mir nicht schwer aber ich bin schwach und muede dafuer brauche ich dann nicht in urlaub zu fahren dass ich fasste war nicht geplant weil ich zur zeit der buchung noch mein kind stillte Vielleicht sehe ich das in 10 jahren genauso wie du aber ich bin noch kind in meiner neuen religion Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marwa'cane Geschrieben 6. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 6. August 2012 Ich muss euch nochmal fragen... da ich mir nicht ganz sicher bin:/ 1. Wenn ich ja nach dem Mittagsgebet abreise, darf ich diesen Tag fasten. Wie ist es wenn ich erst nach Maghrib abreise? Darf ich diesen Tag fasten; sprich unterwegs suhur machen? 2. Wenn ich 2 Wochen in der Türkei bin, und an keinem der Orte (die auf jeden Fall mehr als 50 km entfernt voneinander liegen) länger als 9 Tage bleibe, darf ich nicht fasten ? + Muss verkürzt beten. Lieben Dank im Voraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 6. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 6. August 2012 As Salamu aleikum, wenn du nach dem Mittagsgebet abfährst, musst du vor dem Mittagsgebet(sruf) des Folgetages wieder bei dir zu Hause sein. Du kannst also Suhur machen und dann fasten Wenn du da nur 9 Tage bist, dann darfst du nicht fasten und musst deine Gebet verkürzt beten. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marwa'cane Geschrieben 6. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 6. August 2012 musst du vor dem Mittagsgebet(sruf) des Folgetages wieder bei dir zu Hause sein Sry, wenn ich wieder frage:) Aber wenn ich vor dem Mittagsgebetsruf des Folgetages, nicht bei mir zuhause, sondern an dem Reiseort ankomme? Was ist eig. wenn jmd trotzdem fastet? Ist das nur nicht empfohlen, oder haram? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 6. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 6. August 2012 As Salamu aleikum, bleibst du denn am Reiseort 10 Tage? Wenn jemand trotzdem fastet, macht es umsonst. Es wird nicht angenommen und hat man eine Schuld (es nachzuholen) auf sich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marwa'cane Geschrieben 6. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 6. August 2012 (bearbeitet) Nein weniger als 10 Tage. Das war sowieso ne sinnlose Frage, ich würde es a nicht tun. Hab für die sog. ''Übermotivierten'' gefragt.(Aber ähmm..... ich dachte man muss das so oder so nachfasten :S ? ) Bearbeitet 6. August 2012 von marwa'cane Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 6. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 6. August 2012 As Salamu aleikum, achso, ich dachte, du meinst, dass jemand trotzdem fastet und es dann nicht nachholt. Und auf der Reise fastet man ja nicht. Also auch wenn du vor oder nach dem Mittagsgebet da ankommst, ist es Jacke wie Hose. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marwa'cane Geschrieben 6. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 6. August 2012 Ok, woher ich das wohl herhabe:D Vielen Dank!!!!!!!!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali92 Geschrieben 12. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2012 As Salamu aleikum, bleibst du denn am Reiseort 10 Tage? Wenn jemand trotzdem fastet, macht es umsonst. Es wird nicht angenommen und hat man eine Schuld (es nachzuholen) auf sich. hast du auch quellen bezueglich deiner aussage ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 12. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2012 Bismillah Assalamu Alaikum, Das Urteil des Fastens auf Reise: Im Falle des Reisenden, der verpflichtet ist, das Gebet zu verkürzen, ist es ungültig (während dieser Reise) zu fasten, jedoch muss er nachher (sein Fasten) nachholen. Der Reisende der vollständig betet, muss jedoch fasten. Muntakhab Al-Ahkam - Sayyed Ali Khamenei - S. 142 Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali92 Geschrieben 12. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2012 Bismillah Assalamu Alaikum, Das Urteil des Fastens auf Reise: Im Falle des Reisenden, der verpflichtet ist, das Gebet zu verkürzen, ist es ungültig (während dieser Reise) zu fasten, jedoch muss er nachher (sein Fasten) nachholen. Der Reisende der vollständig betet, muss jedoch fasten. Muntakhab Al-Ahkam - Sayyed Ali Khamenei - S. 142 Wassalam hast du auch eine fatwa von sayyed Sistani ?, und ich verstehe nicht mit ' Der Reisende der vollstaendig betet, muss jedoch fasten' dann heisst es doch das ich immer fasten kann wenn ich vollsteandig bete also 4 rekat auf einer reise Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 12. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2012 Bismillah Assalamu Alaikum, Es ist nicht gemeint, dass jeder nach Lust und Laune vollständig beten kann. Derjenige, dessen Pflicht ist, vollständig zu beten, muss fasten ansonsten muss er sein Fasten brechen. Eine Fatwa von Sayyed Sistani hole ich dir inschaAllah später raus. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 14. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2012 Was ist eig. wenn jmd trotzdem fastet? Ist das nur nicht empfohlen, oder haram? Es ist einem Reisenden nicht erlaubt zu fasten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 14. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2012 Bismillah Assalamu Alaikum, hast du auch eine fatwa von sayyed Sistani ? Marja: Sayyed Sistani Frage: Ist es erlaubt im Flugzeug auf dem Weg von Bagdad nach Jordanien zu fasten? Antwort: Es ist nicht erlaubt auf Reise zu fasten und es ist ungültig Quelle: http://www.sistani.o...ge=4&perpage=10 Frage Nr. 35 Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marwa'cane Geschrieben 15. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 15. August 2012 Ok, es wird langsam peinlich, aber ich muss nochmal nachfragen Habs wohl doch nicht verstanden. Ich verstehe die Fatawas nämlich nicht. Auf Reisen fastet man nicht. Das ist verstanden. Heißt das jetzt aber ich faste also BIS ich dann die entsprechende Entfernung hinter mir habe und breche dann erst mein Fasten? Ich will beispielsweise um 18Uhr abreisen. Faste ich dann bis 18Uhr und noch irgwas. (bis die Entfernung zurückgelegt ist?) Oder faste ich erst gar nicht an dem Tag? Vielen vielen Dank im Voraus! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 15. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 15. August 2012 Bismillah Assalamu Alaikum, wenn du am Mittag Zuhause warst, dann darfst du dein Fasten an dem Tag nicht mehr brechen, auch wenn du am Nachmittag reist. Reist du jedoch am Vormittag, dann darfst du dein Fasten erst dann brechen, wenn du die Zulässigkeitsgrenze überschritten hast. Die Zulässigkeitsgrenze ist der Ort ab dem man die die Gebetsrufe der Stadt nicht mehr hören und ihre Gebäude und Häuser nicht mehr erkennen würde. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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