AbuSumana Geschrieben 28. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2012 F: Wenn an den Wangen einzelne Haare vorhanden sind, diese aber in keinsterweise vollständig verbunden sind, gehören sie dann schon zum Bart? Oder kann man sie bedenkenlos abrasieren bis eine Verbindung besteht? A: Es ist religionsrechtlich unerlaubt, den Bart abzurasieren. Wenn dies aber, wie in der Frage erwähnt ist, zum sozialen Bedrängnis führt und ihn lächerlich macht, so ist es erlaubt, den Bart abzurasieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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