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Gebet


Shabbir

Empfohlene Beiträge

#as#

 

Al-Zalzala, herzlichen Dank, fuer deine ausfuehrliche Erklaerung #as#

 

Mir wurde es so beigebracht, dass 3x verpflichtend sind.

 

Tja, ich hab eine andere Version, naemlich, das 3 mal mustahab ist...

 

Insha' allah finde ich was handfestes.

 

#salam#

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Gast Ali al-Akbar

#as#

 

Noch eine Frage zum Gebet und hoffentlich auch die letzte #salam#.

 

Heute ist Fajr um 6:12 gewesen und Sonnenaufgang um 8:00 Uhr...Und sagen wir ich bin um 8:20 aufgestanden, ist das Morgengebet dann ungültig?

 

#as#

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#as#

 

Noch eine Frage zum Gebet und hoffentlich auch die letzte #rofl#.

 

Heute ist Fajr um 6:12 gewesen und Sonnenaufgang um 8:00 Uhr...Und sagen wir ich bin um 8:20 aufgestanden, ist das Morgengebet dann ungültig?

 

#salam#

salam,

nein tut mir leid. Dann musst du es nachbeten. Du musst es zwischen 6:12 und 8:00 Uhr beten. #as#

Fe Amen Allah

wsalam

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Assalamu alaykum

 

Urteile nach Sayyid Khamenei:

 

F. 480: Muß jemand, der während des rituellen Gebets unbewußt im dritten Gebetsabschnitt des Mittagsgebets Al-Hamd und (zusätzlich) eine Sure verliest und dann (erst) nach Beendigung des rituellen Gebets darauf aufmerksam wird, dieses (Gebet) wiederholen? Und wenn man nicht darauf aufmerksam wird, ist dann sein rituelles Gebet gültig?

 

A: Die Verlesung von (der Sure) Al-Hamd außerhalb der beiden ersten Gebetsabschnitte ist einwandfrei, auch wenn dieses unbewußt oder aus Vergeßlichkeit erfolgt. Und es gibt keine Bedenken für das Hinzufügen einer Sure, sei es unbewußt oder unwissend.

 

 

 

F. 492: Genügt es, die Vierer-Lobpreislesungen im dritten und vierten Gebetsabschnitt des rituellen Gebets (nur) einmal auszuführen?

 

A: Es genügt, obwohl diese (Vierer-Lobpreislesungen) vorsichtshalber drei Mal zu wiederholen ist.

 

 

Und noch ein Urteil wegen des Gebetsrufes:

 

F. 467: Was ist Eure verehrte Meinung zu der dritten heiligen Bezeugung über das Fürstentum und die Führerschaft des Fürsten der Bevollmächtigten , Gottes Segen sei mit ihm und ihnen, im Gebetsruf und Gebetsaufruf zu rituellen Pflichtgebeten?

 

A: Religionsgesetzlich ist diese (Bezeugung) weder ein Teil vom Gebetsruf noch vom Gebetsaufruf . Aber es gibt kein Hindernis dazu, so lange es nicht mit der Absicht als Bestandteil oder als Abschnitt des Gebetsrufs oder Gebetsaufrufs erfolgt, sondern es ist vorzuziehen, sofern es lediglich als Bekanntgabe des Bekenntnisses und des Befolgens von dem, was man über den Nachfolger des Gottesgesandten glaubt, Gottes Segen sei mit ihm und seinen unfehlbaren Bevollmächtigten , erfolgt.

 

Wasalam

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Assalamu alaykum

 

Urteile nach Sayyid Khamenei:

 

F. 480: Muß jemand, der während des rituellen Gebets unbewußt im dritten Gebetsabschnitt des Mittagsgebets Al-Hamd und (zusätzlich) eine Sure verliest und dann (erst) nach Beendigung des rituellen Gebets darauf aufmerksam wird, dieses (Gebet) wiederholen? Und wenn man nicht darauf aufmerksam wird, ist dann sein rituelles Gebet gültig?

 

A: Die Verlesung von (der Sure) Al-Hamd außerhalb der beiden ersten Gebetsabschnitte ist einwandfrei, auch wenn dieses unbewußt oder aus Vergeßlichkeit erfolgt. Und es gibt keine Bedenken für das Hinzufügen einer Sure, sei es unbewußt oder unwissend.

 

 

 

F. 492: Genügt es, die Vierer-Lobpreislesungen im dritten und vierten Gebetsabschnitt des rituellen Gebets (nur) einmal auszuführen?

 

A: Es genügt, obwohl diese (Vierer-Lobpreislesungen) vorsichtshalber drei Mal zu wiederholen ist.

 

 

Und noch ein Urteil wegen des Gebetsrufes:

 

F. 467: Was ist Eure verehrte Meinung zu der dritten heiligen Bezeugung über das Fürstentum und die Führerschaft des Fürsten der Bevollmächtigten , Gottes Segen sei mit ihm und ihnen, im Gebetsruf und Gebetsaufruf zu rituellen Pflichtgebeten?

 

A: Religionsgesetzlich ist diese (Bezeugung) weder ein Teil vom Gebetsruf noch vom Gebetsaufruf . Aber es gibt kein Hindernis dazu, so lange es nicht mit der Absicht als Bestandteil oder als Abschnitt des Gebetsrufs oder Gebetsaufrufs erfolgt, sondern es ist vorzuziehen, sofern es lediglich als Bekanntgabe des Bekenntnisses und des Befolgens von dem, was man über den Nachfolger des Gottesgesandten glaubt, Gottes Segen sei mit ihm und seinen unfehlbaren Bevollmächtigten , erfolgt.

 

Wasalam

Barakallah feke.

Vielen Dank für deine Bemühungen.

LABAYKA YA HUSSEIN

wsalam

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