JamilabdAllah Geschrieben 19. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 19. Januar 2007 ich gucke viel Irib Quran und da sieht man manchmal Salatil Jamaa bis jetzt habe ich dort kein vorbeter gesehen der was anderes macht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Ali al-Akbar Geschrieben 21. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2007 Muss man nun Subhanallahi wa´l hamdulillahi wa la ilaha illallah wallahu akbar 3x sagen oder reicht 1xmal? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hussein ibn Ali Geschrieben 21. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2007 Mir wurde es so beigebracht, dass 3x verpflichtend sind. salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Amine Geschrieben 21. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2007 Al-Zalzala, herzlichen Dank, fuer deine ausfuehrliche Erklaerung Mir wurde es so beigebracht, dass 3x verpflichtend sind. Tja, ich hab eine andere Version, naemlich, das 3 mal mustahab ist... Insha' allah finde ich was handfestes. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abu Abdallah Geschrieben 21. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2007 salam, 3mal ist Mustahab, 1mal ist Pflicht. wsalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Amine Geschrieben 21. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2007 Hast du Beweise Maher? Wie kann einmal Pflicht sein, wo es doch gar nicht Pflicht ist, dies aufzusagen, man kann ja auch al Fatiha aufsagen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abu Abdallah Geschrieben 21. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2007 salam, ja is klar. Aber ich mein hallt. Wenn mans sagt, muss manns nur einmal sagen aber es ist mustahab 3 mal zu sagen. Also so hab ichs gehört wsalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Ali al-Akbar Geschrieben 22. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 22. Januar 2007 Noch eine Frage zum Gebet und hoffentlich auch die letzte . Heute ist Fajr um 6:12 gewesen und Sonnenaufgang um 8:00 Uhr...Und sagen wir ich bin um 8:20 aufgestanden, ist das Morgengebet dann ungültig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abu Abdallah Geschrieben 22. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 22. Januar 2007 Noch eine Frage zum Gebet und hoffentlich auch die letzte . Heute ist Fajr um 6:12 gewesen und Sonnenaufgang um 8:00 Uhr...Und sagen wir ich bin um 8:20 aufgestanden, ist das Morgengebet dann ungültig? salam, nein tut mir leid. Dann musst du es nachbeten. Du musst es zwischen 6:12 und 8:00 Uhr beten. Fe Amen Allah wsalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Cara Geschrieben 22. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 22. Januar 2007 Assalamu alaykum Urteile nach Sayyid Khamenei: F. 480: Muß jemand, der während des rituellen Gebets unbewußt im dritten Gebetsabschnitt des Mittagsgebets Al-Hamd und (zusätzlich) eine Sure verliest und dann (erst) nach Beendigung des rituellen Gebets darauf aufmerksam wird, dieses (Gebet) wiederholen? Und wenn man nicht darauf aufmerksam wird, ist dann sein rituelles Gebet gültig? A: Die Verlesung von (der Sure) Al-Hamd außerhalb der beiden ersten Gebetsabschnitte ist einwandfrei, auch wenn dieses unbewußt oder aus Vergeßlichkeit erfolgt. Und es gibt keine Bedenken für das Hinzufügen einer Sure, sei es unbewußt oder unwissend. F. 492: Genügt es, die Vierer-Lobpreislesungen im dritten und vierten Gebetsabschnitt des rituellen Gebets (nur) einmal auszuführen? A: Es genügt, obwohl diese (Vierer-Lobpreislesungen) vorsichtshalber drei Mal zu wiederholen ist. Und noch ein Urteil wegen des Gebetsrufes: F. 467: Was ist Eure verehrte Meinung zu der dritten heiligen Bezeugung über das Fürstentum und die Führerschaft des Fürsten der Bevollmächtigten , Gottes Segen sei mit ihm und ihnen, im Gebetsruf und Gebetsaufruf zu rituellen Pflichtgebeten? A: Religionsgesetzlich ist diese (Bezeugung) weder ein Teil vom Gebetsruf noch vom Gebetsaufruf . Aber es gibt kein Hindernis dazu, so lange es nicht mit der Absicht als Bestandteil oder als Abschnitt des Gebetsrufs oder Gebetsaufrufs erfolgt, sondern es ist vorzuziehen, sofern es lediglich als Bekanntgabe des Bekenntnisses und des Befolgens von dem, was man über den Nachfolger des Gottesgesandten glaubt, Gottes Segen sei mit ihm und seinen unfehlbaren Bevollmächtigten , erfolgt. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abu Abdallah Geschrieben 22. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 22. Januar 2007 Assalamu alaykum Urteile nach Sayyid Khamenei: F. 480: Muß jemand, der während des rituellen Gebets unbewußt im dritten Gebetsabschnitt des Mittagsgebets Al-Hamd und (zusätzlich) eine Sure verliest und dann (erst) nach Beendigung des rituellen Gebets darauf aufmerksam wird, dieses (Gebet) wiederholen? Und wenn man nicht darauf aufmerksam wird, ist dann sein rituelles Gebet gültig? A: Die Verlesung von (der Sure) Al-Hamd außerhalb der beiden ersten Gebetsabschnitte ist einwandfrei, auch wenn dieses unbewußt oder aus Vergeßlichkeit erfolgt. Und es gibt keine Bedenken für das Hinzufügen einer Sure, sei es unbewußt oder unwissend. F. 492: Genügt es, die Vierer-Lobpreislesungen im dritten und vierten Gebetsabschnitt des rituellen Gebets (nur) einmal auszuführen? A: Es genügt, obwohl diese (Vierer-Lobpreislesungen) vorsichtshalber drei Mal zu wiederholen ist. Und noch ein Urteil wegen des Gebetsrufes: F. 467: Was ist Eure verehrte Meinung zu der dritten heiligen Bezeugung über das Fürstentum und die Führerschaft des Fürsten der Bevollmächtigten , Gottes Segen sei mit ihm und ihnen, im Gebetsruf und Gebetsaufruf zu rituellen Pflichtgebeten? A: Religionsgesetzlich ist diese (Bezeugung) weder ein Teil vom Gebetsruf noch vom Gebetsaufruf . Aber es gibt kein Hindernis dazu, so lange es nicht mit der Absicht als Bestandteil oder als Abschnitt des Gebetsrufs oder Gebetsaufrufs erfolgt, sondern es ist vorzuziehen, sofern es lediglich als Bekanntgabe des Bekenntnisses und des Befolgens von dem, was man über den Nachfolger des Gottesgesandten glaubt, Gottes Segen sei mit ihm und seinen unfehlbaren Bevollmächtigten , erfolgt. Wasalam Barakallah feke. Vielen Dank für deine Bemühungen. LABAYKA YA HUSSEIN wsalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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