Zahra Geschrieben 31. Juli 2005 Melden Teilen Geschrieben 31. Juli 2005 Salam alaikum ich möchte als nächstes einen Artikel über Tayammum schreiben, aber habe da einige Fragen. Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen. 1. Gibt es einen Unterschied zu tayamumm als Wudu oder als Ghusl? 2. Gibt es unterschiedliche Rechtsgutachten zu tayamumm unter unseren Marja? Wa salam alaikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abdullah Geschrieben 31. Juli 2005 Melden Teilen Geschrieben 31. Juli 2005 1. Gibt es einen Unterschied zu tayamumm als Wudu oder als Ghusl? Es ist nur die Niyya (Absicht weswegen) Musst due, um das Gebet zu machen Ghusl machen, ist es Ghussl Tayyamun. Musst du "nur" Wudu machen, dann ist es ein Wudu-Tayamum. Aber man muss beachten, dass nach dem Gebet, das Tayamun´m nicht mehr gültig ist. Ebenso wann man vor dem Gebet die Möglichkeit bekommt, Wudu oder Ghusl zu machen. Man muss allerdings bedenken, dass wenn Ghusl nötig ist, kann aber nur Wudu machen, Tayamum nötig wird. 2. Gibt es unterschiedliche Rechtsgutachten zu tayamumm unter unseren Marja? Ich denke in besonderen Umständigen könnten sich die Fatwas leicht unterscheiden, weiss aber nichts geneues. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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