Fadhil Geschrieben 29. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 29. August 2012 Assalamu aleykum wa rahmatullahi wa barakatu, Nehmen wir mal an, jemand hat bereits sein Abitur absolviert. Allerdings hat er in den Jahren (zwei, oder drei, je nachdem natürlich ) das eine oder andere Mal betrogen, d.h. beispielsweise in Form von spicken, oder abgucken. Er würde dann in jenen Prüfungen betrogen haben, so viel ist klar. Da diese Prüfungen natürlich ins Abitur einfließen, würde es heißen, er hätte im Abitur betrogen. Nicht wahr? Was aber ist jetzt das Urteil darüber, wenn er anschließend einen Beruf ausübt, indem das Abitur Voraussetzung war. Beispielsweise Arzt. Ist nun das Geld, was er in diesem Beruf verdient Haramgeld? Und was muss dieser jemand dann tun? Sich einen anderen Beruf suchen, indem kein Abitur benötigt wird, damit das Geld was er verdient halal ist, oder gäbe es dann einen anderen Weg? Ich freue mich auf jede Antwort. Wassalam, Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LailyMajnoon Geschrieben 29. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 29. August 2012 Salam, meiner Meinung nach, ist das Geld daraus nicht haram, vor allem nicht, wenn man seinen Fehler aufrichtig bereut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kervan93 Geschrieben 29. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 29. August 2012 Salamu alaykum hier eine Fatwa Akhi Imam Khamenei Fatwa Nr.: 45938e Frage: Ich habe gestern eine Prüfung in der Schule geschrieben, und wusste einige Antworten nicht. Daher spickte ich bei meinem Nachbarn, obwohl dies verboten ist, und hätte mein Lehrer dies gesehen, hätte er mir meine Arbeit abgenommen. Fragen: 1.) Ist es haram abzuspicken, obwohl es verboten ist? 2.) Muss ich kaffarah zahlen? 3.) Wenn ich mein Abi nur schaffe, weil ich bei meinem Nachbar abgeschaut habe, ist das Geld welches ich verdienen würde, wenn ich bei einer Firma arbeite, haram? Da ich ja nur diesen Job bekommen habe, weil ich mein Abi geschafft habe, und dies wiederrum nur weil ich bei meinem Nachbarn abgeschaut habe. Antwort: 1, 3.) Betrügen ist haram. Jedoch, wenn man die Fähigkeiten des Jobs besitzt, bei dem man angestellt wurde, und die Arbeitsgesetzte eingehalten werden, gibt es bei beiden sachen kein Problem: Eingestellt zu werden und den Gehalt anzunehmen. 2.) It requires no kaffaarah and it is enough to repeat of this act that is achieved through regretting the same and having a firm decision not to repeat it in the future. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
farzad Geschrieben 29. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 29. August 2012 salam , gute frahe aber wenn man denkt dass jemand es ohne btrügen schaffen konnte ist es viel schöner weil er es verdient hat aber mit betrügen das zuschaffen und z.b dann arzt werden finde ich nicht so schön. Wenn man sich bedenkt dass einer sich mühe gibt und schafft und jemand andere ...... Vielleiht kann man es gut machen in dem man .zb als artz von einige leute kein geld annehmt oder das geld was der patient für medikamenten geben sollte der atzt übernehmt so macht man ein gute tat , also ich denke es ist kein gutes und verdientes geld solange man es nicht gut machen es sei denn du hilfst jemand wie ich es beschrieben habe . nur bereuen alleine reicht nicht mann musst auch beweisen dass man es wirklich bereut so kann ja jeder was machen und dann 1 tag später sagen ich bereue es , ich hoffe du verstehst was ich damit sagen will, mann muss von herzen aus bereuen und es gut machen denn Allah kann man nicht anlügen wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
shiaayaask Geschrieben 29. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 29. August 2012 Ich denke nicht, das Allah (swt) von dir erwatet dein Abitur wegen soeinem Grund zu wiederholen. Natürlich ist es haram zu betrügen, aber du bereust es ja auch sonst hättest du hier nicht gefragt. Bete um Vergebung, wenn Allah (swt) wird er dir verzeihen. „Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, dass Ihm Götter zur Seite gestellt werden; doch vergibt Er das, was geringer ist als dies, wem Er will. Und wer Allah Götter zur Seite stellt, der hat wahrhaftig eine gewaltige Sünde ersonnen.“ [4:48] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fadhil Geschrieben 29. August 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 29. August 2012 'Assalamu aleykum wa rahmatullahi wa barakatu, Ich denke nicht, das Allah (swt) von dir erwatet dein Abitur wegen soeinem Grund zu wiederholen. Natürlich ist es haram zu betrügen, aber du bereust es ja auch sonst hättest du hier nicht gefragt. Bete um Vergebung, wenn Allah (swt) wird er dir verzeihen. „Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, dass Ihm Götter zur Seite gestellt werden; doch vergibt Er das, was geringer ist als dies, wem Er will. Und wer Allah Götter zur Seite stellt, der hat wahrhaftig eine gewaltige Sünde ersonnen.“ [4:48] Danke dir, Akhi. Die Frage ging aber nur von einem Fall aus. Im Falle eines Falles sozusagen. Ich bin gerade in der Klasse 11, und habe mich bisher alhamdulilah nicht in der Notlage gesehen mich solcher Maßnahmen zu bedienen. Salamu alaykum hier eine Fatwa Akhi Imam Khamenei Fatwa Nr.: 45938e Frage: Ich habe gestern eine Prüfung in der Schule geschrieben, und wusste einige Antworten nicht. Daher spickte ich bei meinem Nachbarn, obwohl dies verboten ist, und hätte mein Lehrer dies gesehen, hätte er mir meine Arbeit abgenommen. Fragen: 1.) Ist es haram abzuspicken, obwohl es verboten ist? 2.) Muss ich kaffarah zahlen? 3.) Wenn ich mein Abi nur schaffe, weil ich bei meinem Nachbar abgeschaut habe, ist das Geld welches ich verdienen würde, wenn ich bei einer Firma arbeite, haram? Da ich ja nur diesen Job bekommen habe, weil ich mein Abi geschafft habe, und dies wiederrum nur weil ich bei meinem Nachbarn abgeschaut habe. Antwort: 1, 3.) Betrügen ist haram. Jedoch, wenn man die Fähigkeiten des Jobs besitzt, bei dem man angestellt wurde, und die Arbeitsgesetzte eingehalten werden, gibt es bei beiden sachen kein Problem: Eingestellt zu werden und den Gehalt anzunehmen. 2.) It requires no kaffaarah and it is enough to repeat of this act that is achieved through regretting the same and having a firm decision not to repeat it in the future. Vielen Dank, so etwas hatte ich gesucht. Und dann noch vom passenden Marja' . Danke auch an alle anderen Geschwister die hier geantwortet haben, jazakumallahu kheiran. Inshallah muss sich niemand an solchen Mitteln bedienen, und wird mit Allahs Hilfe alle Prüfungen des Lebens bestehen. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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