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Organspende


ShiaShia

Empfohlene Beiträge

Salam

 

Ich bitte euch mal wieder um guten Rat. Ich hab gerade ein Brief bekommen wegen Organspende. Die wollten mich da irgendwie gesetzlich informieren. In der Sufu hab ich was gefunden aber ich verstehe nicht wie das ist wenn ich sowieso schon tod bin. Wäre das dann gut zu spenden? Hatte das Gefühl, dass die Beiträge nur darum gehen wenn man noch lebt.

 

Hoffe ihr habt ein paar Antworten inshallah

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Es ist so, wenn du Hirntod bist, also dass dein "Körper" zu 100%ig nicht mehr am leben ist, dann werden einige deiner Organe entnommen und aufbewahrt oder je nach bedarf an einem Empfänger "weitergegeben" (dem wird dann eines oder mehrere deiner Organe transplantiert- je nach bedarf etc..).

 

Achja, bevor deine Organe entnommen werden, wird eine gründliche Untersuchung durchgeführt, wo bewiesen wird dass du auch Hirntod bist.

Wie das dann ist? Kann dir keiner sagen weil keiner am leben ist der sowas mal gemacht hat :) (Achtung, es gibt einen Unterschied wenn man eine Nire z.B. oder Herz spendet ;)).

 

Du bist danach einfach nur ein Körper ohne Organe - Knochen etc.. hast du ja dann trotzdem noch was dein Körper einigermaßen stabil hällt.

 

Ob das gut oder schlecht ist muss jeder für sich entscheiden.

--

Ich persönliche mache soetwas nicht - nur für meine Familie!

 

Salam

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zahrat.alkhaleej

S.A.

 

 

ich habe in dem anderen Thread in dem es darum ging gefragt. Da hat mir ein Bruder gesagt, dass es erlaubt wäre seine Organe zu spenden, solange man nach außen hin nicht zerstückelt wird. Ich habe zwar keine Beweise dafür gefunden, dass das stimmt und ich wäre dankbar wenn man mir das noch irgendwie beweisen könnte, aber ich habe es so auf meinem Ausweis geschrieben.

 

Ich denke mal, dass es da noch mehr gibt worauf man achten sollte. Allerdings habe ich auch nicht genau verstanden was es ist. Und das Gefühl dass es um Organspende geht, während man noch Am leben ist, hatte ich auch..

 

 

 

@Wahrheitsgetreu

Wie meinst du das, du tust es nicht "für deine Familie"?

 

:)

 

Das habe ich gerade in einem anderen Thread gefunden:

 

Aus Fiqh für Muslime im Westen von Ayatollah Sistani:

 

Frage: Ist eine Organspende (z. B. Niere) von einer lebenden Person zu einer anderen lebenden Person oder von einem Toten (nach Willenserklärung vor dem Tod) an eine lebenden Person gestattet? Würden die Bestimmungen anders lauten, wenn die Organspende von einem Muslim an einen Nichtmuslim (und umgekehrt) erfolgen würde? Sind diese Regeln auf bestimmte Organe beschränkt und schließen sie andere Organe von der Organspende aus?

 

Antwort: Sofern bei der Organspende ein lebender Spender an einen zweiten spendet, ist es dann unproblematisch, wenn dem Spender kein ernsthafter körperlicher Schaden entsteht (z. B. das Spenden einer Niere, wenn eine zweite gesunde Niere existiert). Was die operative Entfernung eines Organs eines Toten (nach seiner Willenserklärung) zum Zwecke der Verpflanzung in einen lebenden Körper betrifft, so ist es unproblematisch, wenn der Verstorbene kein Muslim war, oder das Leben eines Muslims von dieser Transplantation abhängt. Abgesehen von diesen beiden Fällen ist es problematisch, bei der Organentfernung von einer freien Willensentscheidung (des Verstorbenen) auszugehen. Wenn jedoch eine Willenserklärung des Verstorbenen existiert, muss von demjenigen, der das Organ aus dem toten Körper entnimmt, keine Entschädigungszahlung geleistet werden.

 

Frage: Wenn das Organ eines Atheisten in den Körper eines Muslims transplantiert wurde, ist es dann als rituell rein anzusehen, wenn es doch nach der Verpflanzung zu einem Teil des muslimischen Körpers wird?

 

Antwort: Ein aus einem Körper entnommenes Organ ist rituell unrein also nadjis, ungeachtet dessen, ob es von einem Muslim oder Nichtmuslim stammt. Wird es aber zum Teil des Körpers eines Muslims oder von jemandem, der als Muslim gilt, wird es rituell rein, also tāhir.

 

 

 

 

W.S.

Bearbeitet von zahrat.alkhaleej
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Salam

 

Ich denke @Wahrheitsgetreu meint das eine Organspende, nur für Familienmitglieder in frage kommt.

Ich habe auch einen Organspendeausweis und ich würde keine Unterschiede wegen des Empfängers machen.Man weiss nicht, ob man selber mal ein Organ benötigt.

 

 

wasalam

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Salam

 

Wie meinst du das, du tust es nicht "für deine Familie"?

nein, so meinte ich es nicht :)

 

Schwester "vivi69" hat es schon richtig geschrieben:

eine Organspende, nur für Familienmitglieder in frage kommt.

 

Salam

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Erst mal sehr interessant ich danke euch. Es ist so, dass ich wenn ich bald so ein Brief bekomme ein schlechtes Gewissen habe, wenn ich das nicht mache. Also es ist doch wichtig Menschen zu helfen und wie auch gesagt wurde, wer weiss wann meine Familie oder ich mal in so einer Lage sind andererseits ist es schon ein nicht so schönes Gefühl. Was würdet ihr spenden während ihr noch lebt? Nach dem Tod wäre es mir ja egal aber da ist die Frage wie es mit dem Hirntod aussieht...Schwierige Sache.

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zahrat.alkhaleej

S.A.

 

 

um deine frage zu beantworten: JA! Jedes mal und immer wieder würde ich jemandem in Not ein Stück von mir geben.

 

Da deine eigentliche Frage gewesen ist, was wir spenden würden( :D ) :

 

Einen Teil meiner Leber.

Eine Niere.

Einen Teil meiner Lungen.

Einen Teil meiner Bauchspeicheldrüse.

 

In Deutschland wird aber bei Lebendspenden aber nur teile der Leber und Nieren akzeptiert.

 

 

Natürlich auch Blut...ist aber kein Organ ^_*

 

 

 

W.S.

 

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Salam aleykum

 

Also mir ist ein Falla bekannt:

Ein bekannter ist anästhesist. Eine Frau war angeblich als Hirntod eingestuft und er durfte ihr die 4fachr Menge an Narkose verabreichen.

Trotz der natürlich überhöhten Narkose und des angeblichen Hirntods ging der Puls schneller und ihr Herz raste.

Und trotz allem führten sie die Organentnahme weiter. Von Augen bis Herz. Alles.

 

Ich will auch einen Organspende Ausweis haben. Wie gesagt. Man weiß ja nie wann man selbst eins braucht.

Aber man sieht, dass Ärzte es manchmal nicht so genau nehmen. Ich bin deshalb ziemlich unsicher. Auch hab ich mal gehört, dass Menschrn bewusst fast getötet wurden damit man an ihre Organe kommt.

Skurrile Welt sag ich nur...

 

Salam

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zahrat.alkhaleej

S.A.

 

 

Es ist nichts neues. Man vergisst auch mal liebend gerne OP-Besteck im Körper eines Patienten um an Geld zu kommen etc... (W)

 

Aber (und jetzt kommt das große ABER): Ich glaube sehr fest an Charma. Das Lächeln, liebe Schwester, was du aussandst, wird zu dir zurück gesandt.

 

Das ist Grund genug für mich trotzdem diesen Ausweis bei mir zu tragen.

 

:)

 

W.S.

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Ich finde eure Einstellung gut und denke ähnlich aber ich muss dazu sagen, dass ich selber auch wenn es jetzt etwas egoistisch klingen mag, nicht so sehr eingeschränkt sein will. Ich kenn mich ja echt nicht aus, da das Thema aufkam als ich den Infozettel gelesen hab aber ich weiss von Bekannten, die hat nur noch eine Niere und muss immer eine bestimmte Menge trinken und da frag ich mich wie das mit der Lunge oder Leber ist. Weiss jemand ob das die Atmung erschwert wenn man einen Teil davon spendet oder ähnliche Einschränkungen? Ich sag mal so...wenn es sowieso keinen Unterschied macht, sollte man schon spenden denke ich andererseits bin ich Allah sehr dankbar für meine vollständige Gesundheit.

 

Will nicht das Thema wechseln aber gibt es im islam überhaupt so etwas wie Charma?

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zahrat.alkhaleej

S.A.

 

 

es klingt garnicht egoistisch lieber Bruder! Ich will auch nicht eingeschränkt leben, würde es aber für Menschen die ich liebe in Kauf nehmen. Deswegen wuerde ich mir vor dem spenden eines Organs, welches nicht wieder nachwächst, auch genau anschauen wer das Teil von mir bekommt.

 

 

Zu der Einschränkung, wenn man einen Teil seiner Lunge spendet:

Jeder Mensch hat fünf Lungenlappen. (Drei im rechten Lungenflügel, und zwei im linken)

MN kann einen Lappen spenden, doch der Empfänger benötigt zwei, der selben Blutgruppe (logischerweise), und mit passendem Größenverhältniss zum Empfänger.

Die erste Lungen-Lebend-Spende wurde zum ersten mal 1990 in den USA vorgenommen. Auch aus Japan kann man viele positive Berichte darüber lesen, wenn du dies tust Bruder, merkst du dass die Überlebensrate sehr hoch nach solchen Eingriffen ist.

Ob man dann beeinträchtigt ist? Ich denke, bevor die Beeinträchtigung im normalen Alltag auftauchen wird man nach dem spenden große Probleme mit Infektionen, Blutungen usw bekommen. Nicht zu selten werden die Risiken einer Lebendspende verharmlost.

 

 

 

 

Zum Thema Charma: ich weiß nicht, ob es sowas im Islam gibt, aber in unserer (arabischen/orientalischen) Kultur auf jeden fall. Wie oft hat man gesagt, mach nichts falsches mit deinen eltern, allah zahlt es dir später mit deinen Kindern Heim? Das ist doch auch eine Art Charma..

 

 

W.S.

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Nach Sayed Ali Khaminei:

 

 

F. 206: Falls jemand von einer Krankheit befallen ist, und die Mediziner hilflos waren, ihn zu behandeln, und gemäß ihrer Aussagen er bald sicher sterben wird, ist dann das Entfernen von lebendigen Teilen aus seinem Körper, wie Herz, Niere usw. (bereits) vor seinem Ableben erlaubt, um diese in den Körper einer anderen Person einzupflanzen?

A: Falls das Entfernen von den Teilen aus seinem Körper zu seinem Sterben führt, dann ist das Urteil dazu wie das Urteil des Tötens, ansonsten besteht kein Hindernis dazu, sofern es mit seiner Erlaubnis erfolgt.

F. 207: Ist das Nutzen der Adern des Körpers einer verstorbenen Person und diese in den Körper einer kranken Person einzupflanzen, erlaubt?

A: Falls es mit Erlaubnis des Verstorbenen zu seinen Lebzeiten oder mit der Erlaubnis seiner Bevollmächtigten nach seinem Ableben erfolgt oder davon die Rettung der unantastbaren Seele abhängt, dann besteht kein Hindernis dazu.

F. 208: Besteht die Verpflichtung zur Entschädigungszahlung, wenn die Hornhaut (des Auges) vom Körper eines Verstorbenen entnommen und in den Körper eines anderen Menschen eingepflanzt wird, da dieses zumeist ohne die Erlaubnis der Angehörigen des Verstorbenen erfolgt? Und was ist der Betrag der Entschädigungszahlung für beide Augen und die Hornhaut mit Annahme der Verpflichtung zu dieser (Entschädigungszahlung)?

A: Das Entnehmen der Hornhaut vom Körper des verstorbenen Muslim ist verboten, und dies verpflichtet zur Entschädigungszahlung, deren Betrag 50 Dinar ist. Aber wenn es mit dem Zustimmung und Erlaubnis des Verstorbenen vor dem Ableben erfolgt, dann besteht kein Hindernis dazu, und es verpflichtet (dann) nicht zur Entschädigungszahlung

F. 209: Einer der Kriegsverletzten wurde an seinen Hoden verletzt, was dazu geführt hat, dass diese amputiert wurde und daraus seine Impotenz resultierte. Ist es dann für ihn erlaubt, dass er hormonhaltige Medikamente nutzt, um seine sexuelle Potenz und sein männliches Äußeres zu bewahren? Und wenn zusätzlich zum Erlangen der erwähnten Resultate (angestrebt wird), ihm die Fähigkeit zur Fortpflanzung zu geben, (und hierfür) die einzige Methode in der Einpflanzung des Hodens einer anderen Person in seinen Körper besteht, wie ist (dann) das Urteil dazu?

A: Falls es möglich ist, einen Hoden in seinen Körper einzupflanzen, so dass dieser nach der Einpflanzung und Heilung zum lebendigen Teil seines Körpers wird, dann bestehen keine Bedenken hierzu seitens der rituellen Unreinheit und Reinheit sowie seitens der Fähigkeit zur Fortpflanzung und dem religionsrechtlichen Anschluss des Kindes an ihn. Und es ist auch zulässig, dass er hormonhaltige Medikamente verwendet, um seine sexuelle Potenz und sein männliches Äußeres zu bewahren.

F. 210: Im Hinblick auf die Wichtigkeit der Einpflanzung der Niere für die Rettung des Lebens eines Kranken überlegen sich die Ärzte, eine Nierenbank einzurichten, das bedeutet, dass viele Personen freiwillig die Niere verschenken oder verkaufen werden. Ist dann der Verkauf oder das Verschenken der Niere oder irgendeines anderen Körpergliedes freiwillig erlaubt? Wie ist das Urteil dazu bei der Notwendigkeit dazu?

A: Es gibt kein Hindernis zur Erwägung eines religiös Erwachsenen zu seinen Lebzeiten zum Verkauf oder Verschenken seiner Niere oder irgendeines Gliedes seines Körpers, damit Kranke Nutzen daraus ziehen. Es kann sogar sein, dass es zur Pflicht wird, falls davon die Rettung der unantastbaren Seele abhängig ist, falls daraus kein Drangsal oder Schaden für die Person selbst entsteht.

F. 211: Einige Personen bekommen ein (derartiges) Unheil in ihr Gehirn, dass es nicht möglich ist, behandelt zu werden, so dass sie als Resultat daraus alle Aktivitäten, die vom Zentrum des Gehirns ausgehen, verlieren, und sie verbleiben in einem vollständigen Koma, so dass die Fähigkeit zum Atmen und Reflex gegenüber Licht und materiellen Quellen nicht (mehr) vorhanden ist. Und in solchen Zuständen ist grundsätzlich die Möglichkeit zur Rückkehr zu den erwähnten Aktivitäten in ihre natürlich Weise nicht (mehr) vorhanden. Und das Schlagen des Herzen des Kranken erfolgt selbständig, aber nur zeitweise und mit Hilfe einer künstlichen Beatmungsapparatur. Und dieser Zustand dauert bis zum vollständigen Abschied vom Leben - für mehrere Stunden oder mehrere Tage - und wird in der Medizin "Hirntod" genannt, der den Verlust und die Nichtexistenz jeglicher Art von Gefühl, Sinnen und bewusster Bewegung verursacht. Und auf der anderen Seite gibt es mehrere Kranke, deren Lebensrettung auf den Nutzen der Glieder des vom Hirntod Betroffenen abhängig ist. Ist dann der Nutzen der Glieder des Kranken, der vom Hirntod betroffen ist, erlaubt, um das Leben anderer Kranker zu retten?

A: Falls der Nutzen der Glieder des Körpers der die erwähnten Eigenschaften aus der Frage aufweist, für die Behandlung der anderen Kranken dann zur Beschleunigung seines Sterbens und des vollständigen Abschieds von seinem Leben führt, dann ist es nicht erlaubt. Ansonsten (falls das nicht der Fall ist), falls es mit seiner vorherigen Erlaubnis erfolgt, oder das benötigte Glied zu dem gehört, wovon die Rettung einer unantastbaren Seele abhängig ist, dann besteht kein Hindernis dazu.

F. 212: Ich möchte meine (Körper-)Glieder spenden und meinen Körper (bereit stellen, um ihn) nach meinem Ableben (zu) nutzen. Und ich habe den Verantwortlichen meinen Wunsch bekanntgegeben. Dann haben sie mich aufgefordert, dieses im Testament zu registrieren und die Erben darüber zu informieren. Bin ich dazu berechtigt?

A: Die Nutzung einiger Glieder des Körpers eines Verstorbenen, um diese in den Körper einer anderen Person einzupflanzen, um ihr Leben zu retten oder ihre Krankheit zu behandeln, ist zulässig, und es besteht keine Hindernis zum testamentarischen Festhalten davon mit Ausnahme der Glieder, bei deren Abtrennung vom Körper des Verstorbenen die Bezeichnung der Verstümmelung gültig ist, oder deren Amputation die Entwürdigung der Unantastbarkeit des Verstorbenen gemäß dem Brauch bewirkt.

F. 214: Ist der Verkauf von Gliedern von den Personen, die dieses nötig haben, erlaubt?

A: Es ist zulässig, sofern es dabei keinen Schaden gibt, wobei (sogar) die Verpflichtung besteht, dieses zu berücksichtigen, insbesondere falls davon die Bewahrung einer unantastbaren Seele abhängt.

 

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