JamilabdAllah Geschrieben 26. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 Liebe Geschwister ich habe zwei Fragen zu Ghusl? Es gibt viele die machen Ghusl so: 3 mal über den Kopf das wasser, dann drei mal über die rechte schulter (man geht aber nicht mit den duschstral bis zu den füßen) dann 3 mal die linke schulter (man geht aber nicht mit den duschstrahl bis zu den füßen) Wäre dieses Ghusl auch gültig, wenn man sich sicher ist das bei dieser Methode der ganze körper nass wird? meine andere Frage ist, dass wenn was auf meinem Körper ist was die nässe nicht an meine Haut lässt ist die Ghusl ungültig, wenn ich jetzt aber zum Beispiel Ghusl schon gemacht habe und gebetet und so zb (Frau) das ich überreste von meinem Nackellack habe (nur ein Punkt auf dem Fingernagel) würde das die Ghusl ungültig machen? vielen Dank für eure Antworten wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 26. Januar 2007 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 hat keiner eine antwort auf meine frage Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Amir2007 Geschrieben 26. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 salam, also ich habe von einem geistlichen gehört, dass wenn man bemerkt(nach dem ghusl) dass noch nagelack an den fingern war soll man ihn entfernen und dann die stellen waschen( mit der alten niat) aber ich glaube dass ist von marja zu marja verschieden. (die antwort bezog sich auf ayatollah lankarani glaub ich) wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 26. Januar 2007 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 Wie sieht es mit dem Ghusl aus so wie ich es oben geschrieben habe, wäre es so gültig? würde mich freune wenn es noch andere antworten geben würde Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abu Abdallah Geschrieben 26. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 Wie sieht es mit dem Ghusl aus so wie ich es oben geschrieben habe, wäre es so gültig? würde mich freune wenn es noch andere antworten geben würde Ich machs genauso wie du Bruder. Das wichtige ist hier wieder die niya. Wenn überall wasser hin kommt, sollte es keine probleme geben. Wie schon gesagt, machts nicht zu kompliziert. Ich hab mal gehört, dass wenn du nach dem gusul und den gebet erst die nagellack reste siehst,es kein problem istt, also das gebet angenomme wird. Du aber dann lieber nochmal ghusul machen solltest. wsalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 26. Januar 2007 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 hat keiner eine Fatwa? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 26. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 26. Januar 2007 hat keiner eine Fatwa? ich muss die Fatwa raussuchen. Aber das Ghusl ist in diesem Fall ungültig. Nachträgliches waschen macht es auch nicht gültig. Das Ghusl müsste nach Entfernung des Nagellacks ganz wiederholt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 29. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 29. Januar 2007 http://www.najaf.org/lang/5/index.htm Frage: Es passiert manchmal, dass man die wudū` oder die ghusl fehlerhaft durchführt, und das erst nach Jahren realisiert, nachdem man so die ganze Zeit gebetet, gefastet und die Pilgerfahrt gemacht hat. Wenn man sich erkundigt, wie man dieses Problem lösen kann, bekommt man gesagt, dass man alle Gebete und die Pilgerfahrt wiederholen muss. Das ist jedoch sehr schwierig und für die meisten kaum zu schaffen. Gibt es eine Möglichkeit, die Gebete und Pilgerfahrt als korrekt zu betrachten, weil man dachte, dass die Waschungen richtig wären? Gibt es solch eine Lösung, um diesen Muslimen entgegenzukommen, damit sie nicht entmutigt werden oder Widerstand gegen die religiösen Pflichten in einer Gesellschaft empfinden, die zu dieser Art von Ablehnung und Rebellion ermutigt? Antwort: Wenn jemand unverschuldet unwissend war und daher Fehler machte, die aber nicht eine Verletzung der Grundregeln der rituellen Waschungen bedeuteten, wie z.B. die Nichteinhaltung der Reihenfolge beim ghusl, oder dass man während des wudū` mit neuem Wasser über Kopf und Füße streicht, so werden seine Waschungen als gültig betrachtet und somit auch seine bisher erbrachten Gebete und seine Pilgerfahrt. War er aber unwissend aus Nachlässigkeit, die islamischen Gesetze zu erlernen oder er machte bei der Waschung Fehler, welche die Verletzung der Grundregeln der rituellen Waschungen bedeuteten, z.B. wenn man Körperteile bei der Waschung auslässt, dann gibt es keine Möglichkeit, seine bereits vollzogenen Gebete und durchgeführte Pilgerfahrt für gültig anzuerkennen. Wenn man etwas Nagelack auf dem Finger hatte, dann hat man eine Stelle bei der Waschung ausgelassen und der Ghusl wäre ungültig. Das ist das, was ich aus der Fatwa von Sayyid Sistani rauslese. Wie es sich bei einem winzigen Punkt verhält...da müsstest du genauer fragen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
emir17 Geschrieben 29. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 29. Januar 2007 also bei uns in der mosche hagen ahlul bayt moschee hat unser hoca (imam) gesagt beim gusl mus jede stelle des körpers mit wasser berührt werden also were es falsch wie du es machst bruder w wasalam emir Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 30. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 30. Januar 2007 also bei uns in der mosche hagen ahlul bayt moschee hat unser hoca (imam) gesagt beim gusl mus jede stelle des körpers mit wasser berührt werden also were es falsch wie du es machst bruder w wasalam emir Ist das jetzt auf sein Ghusl: Es gibt viele die machen Ghusl so:3 mal über den Kopf das wasser, dann drei mal über die rechte schulter (man geht aber nicht mit den duschstral bis zu den füßen) dann 3 mal die linke schulter (man geht aber nicht mit den duschstrahl bis zu den füßen) Wäre dieses Ghusl auch gültig, wenn man sich sicher ist das bei dieser Methode der ganze körper nass wird? ...oder auf die Sache mit dem Nagellack bezogen? Sein Ghusl müsste richtig sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
emir17 Geschrieben 30. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 30. Januar 2007 ya das war an den gusl mit 3 mal kopf und arme und so Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 30. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 30. Januar 2007 ya das war an den gusl mit 3 mal kopf und arme und so So wie er es beschrieben hat, erreicht das Wasser seinen ganzen Körper Lies nochmal seinen Beitrag genau Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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