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Spezielle Fatwasammlung für Konvertierte


vivi

Empfohlene Beiträge

Salam

 

Ich meine damit wie sich ein Konvertiert z.b.verhalten muss ,wenn die Eltern christlich oder ohne Religion sind und bestimmte Wünsche bei der Bestattung haben.

Oder wenn man ,vor der Konvertierung Pate geworden ist,kann die Patenschaft bestehen bleiben?Dies sind nur einige Beispiele die bestimmte Fatwa benötigen.

 

wasalam

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Wenn du dir die Mühe machen möchtest, all diese Fragen kategorisch zusammenzustellen und in einer Word-Datei zu sammeln, ehrenwerte Schwester, dann könnte ich diese Fragen weiterleiten und dann daraus eine Fatwa-Sammlung erstellen. Das ist aufjedenfall eine gute und wichtige Idee. Aber ich schaffe es leider zeitlich nicht mir die ganzen Fragen zu überlegen, da müsste mir schon jemand anderes die Fragen zu schicken. Die Fragen können ja auch mit der Zeit gesammelt werden, es müssen nicht alle auf einmal gestellt werden.

 

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Salam

 

Ich fange mal meine Fragen zu stellen:

 

A. Familäre Angelegenheiten

 

Urteile bzgl. der Eltern eines Konvertierten:

 

1. Frage: Die Eltern eines Konvertierten möchten nach ihrem Tod eingeäschert werden.Muss man sich dem Willen der Eltern beugen oder wie verhält man sich,wenn es sonst keine Verwandten gibt?

 

Antwort: Folgt in Kürze..

.

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Urteile bzgl. Patenschaften:

 

1. Frage: Jemand hat vor der Konvertierung die Taufpatenschaft übernommen.Erlischt die Patenschaft nach der Konvertierung?

 

Antwort: Folgt in Kürze..

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Urteile bzgl. der Kinder eines Konvertierten:

 

1. Frage: Ein Familienvater konvertiert,werden die minderjährigen(z.b.Kleinkinder)Kinder,die getauft wurden,automatisch mit konvertieren?(Ehefrau bleibt weiterhin in ihem Glauben).

 

Antwort: Folgt in Kürze..

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.

 

wasalam

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Muhsin ibn Batul

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Verzeih mir, Schwester, ich habe ein wenig in deinem Beitrag rumgespielt und ihn übersichtlicher gestaltet. InshaAllah stelle ich die Antworten (nach der Rechtsfindung von Imam Khamenei, Ayatullah Sistani und Ayatullah Kamal al-Haydari) demnächst zusammen.

 

Weitere Fragen bzw. Kategorien können gerne vorgeschlagen werden. Möge Allah swt euch belohnen.

 

#salam#

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Salam

 

Ein Ehepaar(z.b. christlich bei der Eheschliessung).Die Ehefrau konvertiert zum Islam.Ist solch eine Ehe weiterhin gültig und kann fortgesetzt werden?

 

Ich bedanke mich für die Bearbeitung meiner Frage.

 

wasalam

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Salam

 

Ein Ehepaar(z.b. christlich bei der Eheschliessung).Die Ehefrau konvertiert zum Islam.Ist solch eine Ehe weiterhin gültig und kann fortgesetzt werden?

 

Ich bedanke mich für die Bearbeitung meiner Frage.

 

wasalam

 

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Meinst du, wenn der Mann Christ ist und die Frau irgendwann zum Islam konvertiert?

 

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Salam

 

ich schrieb (aber) "Was muss passieren, wenn eine verheirate Frau konvertiert, der Mann und die minderjährigen Kinder aber nicht..."

 

Mir ging es speziell um die minderjährigen Kinder

 

Und wer wird ihr Wali/Vormund und der ihrer Töchter?

 

Dies ist eine Frage von einem Mitglied der/die hier nicht posten kann.

 

wasalam

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  • 1 Jahr später...
  • 3 Jahre später...
Am 1.12.2012 um 22:49 schrieb vivi:

Salam

 

Ein Ehepaar(z.b. christlich bei der Eheschliessung).Die Ehefrau konvertiert zum Islam.Ist solch eine Ehe weiterhin gültig und kann fortgesetzt werden?

 

Ich bedanke mich für die Bearbeitung meiner Frage.

 

wasalam

Es ist zwar extrem lange her, aber vielleicht hilft es jemanden doch noch.

Nein, diese Ehe ist dann ungültig. Der Mann ist für die Frau ein Nicht-Mahram, da eine Muslima nicht mit einem Juden oder Christ heiraten kann.

Falls jemand an der Glaubwürdigkeit zweifelt, bitte Gelehrten fragen.

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Am 2.12.2012 um 21:42 schrieb vivi:

Salam

 

ich schrieb (aber) "Was muss passieren, wenn eine verheirate Frau konvertiert, der Mann und die minderjährigen Kinder aber nicht..."

 

Mir ging es speziell um die minderjährigen Kinder

 

Und wer wird ihr Wali/Vormund und der ihrer Töchter?

 

Dies ist eine Frage von einem Mitglied der/die hier nicht posten kann.

 

wasalam

Der Vormund der Frau ist in dem Fall sie selbst. Bei mir war es damals der Sheikh, weil ich ihn gefragt habe, ob er mein Zeuge sozusagen wird. Aber das war ja, weil ich konvertiert bin und er mich kannte und er kannte meinen Mann und hat unsere Ehe gesegnet.

Aber an sich ist die Frau ihr eigener Vormund.

Der Vormund der Kinder... Naja die Eltern gemeinsam? Da ändert sich soweit nichts.

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Am 30.11.2012 um 22:02 schrieb vivi:

Salam

 

Ich fange mal meine Fragen zu stellen:

 

A. Familäre Angelegenheiten

 

Urteile bzgl. der Eltern eines Konvertierten:

 

1. Frage: Die Eltern eines Konvertierten möchten nach ihrem Tod eingeäschert werden.Muss man sich dem Willen der Eltern beugen oder wie verhält man sich,wenn es sonst keine Verwandten gibt?

 

Antwort: Folgt in Kürze..

.

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Urteile bzgl. Patenschaften:

 

1. Frage: Jemand hat vor der Konvertierung die Taufpatenschaft übernommen.Erlischt die Patenschaft nach der Konvertierung?

 

Antwort: Folgt in Kürze..

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Urteile bzgl. der Kinder eines Konvertierten:

 

1. Frage: Ein Familienvater konvertiert,werden die minderjährigen(z.b.Kleinkinder)Kinder,die getauft wurden,automatisch mit konvertieren?(Ehefrau bleibt weiterhin in ihem Glauben).

 

Antwort: Folgt in Kürze..

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wasalam

Folgt in Kürze... Gibt es Antworten dazu?

2. Frage wäre wahrscheinlich so zu beantworten, dass es sowas im Islam nicht gibt, also würde das sozusagen wegfallen. Ich bin selbst Firmpatin einer Freundin von mir.

Aber man kann ja irgendwo schwarz auf weiß eintragen, dass du dann der Vormund des Kindes bist wenn Gott bewahre den Eltern was passieren sollte.

3. Wie alt sind die Kinder? Da am besten einen Gelehrten fragen. Ich kenne fälle wo die Kinder automatisch mitkonvertiert sind, weil sie dann den Glauben automatisch praktiziert haben. Hijab, beten etc. Es zählt ja auch die Absicht. Das wäre gut zu wissen.

1. Das mit der Einäscherung ist interessant, würde mich sehr interessieren.

 

Ich kann all diese Fragen einem Gelehrten stellen falls es die Antworten nicht schon gibt, dann kann ich eventuell nochmal schreiben. was die Antworten waren, wenn Interesse besteht.

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