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Wenn die Frau die Scheidung will


Zahra

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Salam alaikum

 

ich möchte ein paar Informationen sammeln und zwar:

 

1. Wie kann eine Frau sich scheidne lassen, wenn der Mann die Scheidung nicht will

 

2. Wie kann ein Mann sich scheiden lassen wenn die Frau die Scheidung nicht will

 

3. Warum wird ein Unterschied bei Mann und Frau gemacht, hinsichtlich der Scheidung??

 

Wa salam

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  • 2 Wochen später...

As-salamu alaykum, liebe Schwester,

 

ich kann dir leider keinen Antwort geben, da meine Islam-Kenntnisse nicht ausreichend sind. #zwinker#

Ich werde aber gespannt mit beobachten, was an Antworten gegeben werden, denn es interessiert mich auch.Insh`allah sind wir am Ende schlauer als jetzt.

 

Desweitere wünsche ich dir den Segen Allahs

wasalam, deine Schwester Zahirah

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As-salamu alaikum wa rahmatullah!

 

Liebe Schwester Zahra, ich habe mich durch den Netz geklickt und folgendes gefunden:

 

Scheidung seitens des Mannes

 

Stufe 1:

 

Wenn der Mann den Entschluß gefaßt hat, sich scheiden zu lassen (arabisch: talaq), muß er erst einmal warten, bis die Frau sich in einer blutungsfreien Phase befindet, in der sie keinen Beischlaf hatte. Erst dann darf er mündlich und ohne Zorn (in besonnenem Zustand) die Scheidung aussprechen. Selbstverständlich sollte es gute Gründe dafür haben, aber diese Gründe werden nicht durch eine dritte Instanz geprüft. Die Entscheidung liegt allein im Ermessen des Mannes. Nachdem er dies getan hat, ist die Scheidung noch nicht vollzogen. Die Frau soll weiterhin in der Wohnung des Mannes wohnen.

 

Stuffe 2.

 

Es beginnt eine Zeit (im arabischen Idda genannt), die drei Monatsblutungen der Frau (bzw. drei Monate, falls keine Monatsblutung mehr vorkommt) dauert und während derer der Mann die Scheidung zurücknehmen kann. Tut er dies, gilt die Ehe als nicht geschieden. Tut er es nicht, ist die Ehe nach Ablauf der Frist geschieden. In diesem Fall kann die Ehe dennoch erneut geschlossen werden, hierfür ist allerdings ein neuer Ehevertrag erforderlich.

 

Im Falle, daß er die Scheidung zurücknimmt, wird die Ehe weitergeführt. Bei erneutem Scheidungswunsch des Mannes verfährt man noch einmal wie oben beschrieben (Aussprache des Scheidungswunsches (Talaq), Abwarten der Idda, -> Scheidung oder Fortführung der Ehe. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Fortführen der Ehe wiederum nur mit einem neuen Ehevertrag möglich.)

 

Ist die Scheidung auch beim zweiten Mal während der Idda zurückgenommen worden, wird die Ehe wieder ohne erneuten Ehevertrag weitergeführt. Wenn nun noch einmal von Seiten des Mannes der Wunsch besteht, die Ehe zu scheiden, so ist dieser Entschluß endgültig. Es gibt hier keine Frist (Idda, s.o.), die

Ehe ist sofort geschieden und kann auch durch einen erneuten Ehevertrag nicht weitergeführt werden. Erst, nachdem die Frau die Ehe mit einem anderen Mann geschlossen hat und von diesem wieder (endgültig) geschieden ist, kann sie erneut die Ehe mit ihrem früheren Mann eingehen. Dies soll bewirken, daß sich der Mann sehr gut überlegt, ob er sich wirklich von der Frau scheiden lassen will.

 

Allgemein gilt, daß die Scheidung während der Idda als zurückgenommen gilt, wenn der Mann dies äußert oder Beischlaf mit seiner Frau hat.

 

 

Scheidung seitens der Frau

 

Ist die Scheidung seitens der Frau gewollt (arabisch: chulla), so muß sie sich an ein Gericht oder einen Schiedsrichter wenden. Dieser kann die Ehe aufheben, wenn die Begründung der Frau einem der folgenden Gründe entspricht:

 

Impotenz oder Unfruchtbarkeit des Mannes (um dem eventuellen Kinderwunsch der Frau gerecht zu werden)

 

Armut (weil der Mann z.B. faul ist und keine Arbeit sucht. Er ist aber als Familienoberhaupt für das materielle Wohl der Familie/seiner Frau verantwortlich)

 

Gewaltanwendung seitens des Mannes

 

Ablehnung gegenüber dem Mann aufgrund von Eigenschaften des Mannes, die es der Frau subjektiv nicht möglich machen, weiter mit ihm zusammenzuleben.

 

Außerdem ist zu erwähnen:

daß der Mann das Recht hat, eine Abfindung bis zur Höhe der geleisteten Morgengabe zu verlangen

daß die Frau sicht das Recht auf selbstbestimmte Scheidung (ohne nähere Angabe von Gründen) durch einen Zusatz im Ehevertrag verschaffen kann.

 

Einem Hadith zufolge gilt: "Von allen erlaubten Dingen ist die Scheidung das von Gott am meisten verabscheute."

 

diese texte sind von www.islam.de

inscha'allah hilft es dir weiter.

 

sallam , Zahirah

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