zulfikaaar Geschrieben 3. Januar 2013 Melden Teilen Geschrieben 3. Januar 2013 بسم الله الرحمن الرحيم salam aleikum liebe geschwister kann ein schwur rückgängig gemacht werden,wenn ich zb. meine Hand auf dem Koran lege und auf etwas schwöre oder Gott ein versprechen gab ist es möglich dies auf irgend einer weise rückgängig zu machen gibt es auch regelungen von den maraji3 ? wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Said1 Geschrieben 4. Januar 2013 Melden Teilen Geschrieben 4. Januar 2013 - gelöscht - Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 4. Januar 2013 Melden Teilen Geschrieben 4. Januar 2013 Wie genau hast du den Schwur vollzogen? Was hast du dabei genau gesagt? Der verbindliche Schwur und das Gelübde (Nidhr) haben nämlich eine bestimmte Formel, die man aussprechen muss, damit sie gültig sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alialmurtada12 Geschrieben 4. Januar 2013 Melden Teilen Geschrieben 4. Januar 2013 salam Naynawa, ich z.B. habe ebenfalls ein Schwur gemacht und will ihn eigentlich auch rückgängig machen....Die Frage ist aber, ob es überhaupt geht? Mein Freund und ich haben uns nach einen Streit und langer Diskussion auf etwas geeinigt: Wenn er die Hand auf den Koran legt und sagt " walahi ich mach das und das nicht mehr"......musste ich auch die Hand auf den Koran legen und "walahi" sagen, dass ich eine bestimmte Sache nicht mehr tue....... Hätte er nicht geschworen, dann hätte ich es ebenfalls nicht gemacht. Ich brauche Regelungen, Ansichten von Marajeh, Beweise aus Koran und Sunna etc. Danke schön......wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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