Mohammed Geschrieben 30. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 30. Januar 2007 Salamu Aleikum Habe gehört das Sayyid Ali Khamenei, Studenten nicht den gleichen Status gibt wie Arbeiter, wenn es um die Kilometerberenzung (21 KM) im Monat Ramadan geht. Das heißt Studenten dürfen nicht fasten wenn Ihre Uni weiter als 21 Kilometer entfernt ist. Kann mir jemand vielleicht eine Fatwa zeigen wo es drin steht, oder eine andere Quellenangabe. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 31. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 Salamu Aleikum Habe gehört das Sayyid Ali Khamenei, Studenten nicht den gleichen Status gibt wie Arbeiter, wenn es um die Kilometerberenzung (21 KM) im Monat Ramadan geht. Das heißt Studenten dürfen nicht fasten wenn Ihre Uni weiter als 21 Kilometer entfernt ist. Kann mir jemand vielleicht eine Fatwa zeigen wo es drin steht, oder eine andere Quellenangabe. Wa Salam wie wäre es, wenn Du selbst suchst: www.khamenei.de oder www.leader.ir Auch in seinem Risalah ist dieses Fatwa erwähnt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammed Geschrieben 31. Januar 2007 Autor Melden Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 Salamu Aleikum Danke Bruder Inqelaab, aber leider habe ich nichts gefunden. Oder ich bin zu unfähig dafür Vielleicht kann mir jemand helfen. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 31. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 Question 667: What is the rule of the prayers and fasting of those who travel for an indefinite period, such as the students of religious studies who go to the Hawzah Ilmiyyah, or government employees who are transferred to a certain city for an indefinite period? A: Their rule, in the place of study or duty, is similar to that of other travelers, namely, qasr of prayers and in validity of fasting, as long as they do not intend to stay for ten days. http://www.khamenei.de/fatwas/practical03.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammed Geschrieben 31. Januar 2007 Autor Melden Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 Salamu Aleikum Danke Schwester Salam. Leider ist mein Englisch nicht das beste Wär jemand vielleicht so nett mir das zu übersetzen Danke im vorraus. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 31. Januar 2007 Melden Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 Bitte entschuldige meine zuvor etwas harte Antwort. Ich wusste nicht, dass Du nicht mit dem Suchen der Fatawe zurechtgekommen bist. Insha Allah stehe ich Dir in Zukunft dafür (und für kleinere Übersetzungen vom englischen ins deutsche) zur Verfügung. die Übersetzung lautet (im deutschen Risalah) wie folgt: http://islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_...ellen_gebet.htm F. 667: Wenn der Student der Religionswissenschaft beabsichtigt, das Verkünden (des Islams) als seine Beschäftigung anzunehmen, kann er dann im erwähnten Fall beim Verreisen vollständig beten und auch fasten? Und wenn jemand für etwas anderes als die Verkündung (des Islams) und der Leitung (der Menschen zum Islam) oder als das Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten reist, wie ist dann sein rituelles Gebet und Fasten zu beurteilen? A: Wenn die Verkündung (des Islams) und die Leitung (der Menschen zum Islam) und das Gute zu gebieten und Schlechte zu verwehren gesellschaftlich (betrachtet) eine Tätigkeit und Beschäftigung für ihn ist, dann ist das Urteil für ihn beim Reisen (wie) das Urteil für denjenigen, der zu seiner Tätigkeit und Beschäftigung fährt. Und wenn man manchmal für etwas anderes als die Tätigkeit der Leitung und Verkündung verreist, dann ist hierzu das Urteil bei solchen Reisen (wie) das Urteil für die anderen Reisenden mit der Verkürzung des rituellen Gebets und der Ungültigkeit des Fastens. UND BITTE AUCH BEACHTEN: F. 668: Wie ist das rituelle Gebet und das Fasten von denjenigen zu beurteilen, die für eine unbestimmte Zeit verreisen, wie der Studenten der Religionswissenschaften, die aufgrund des Studiums zur Religions-Hochschule gehen, oder der Staatsbeamten, die für eine unbestimmte Zeit zum Arbeiten in eine Stadt geschickt werden? A: Das Urteil für sie beim Studium oder beim Arbeitsplatz ist (wie) das Urteil für die anderen Reisenden mit der Verpflichtung zur Verkürzung des rituellen Gebets und mit der Ungültigkeit des Fastens , solange sie nicht die zehn (Tage) Aufenthalt beabsichtigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammed Geschrieben 1. Februar 2007 Autor Melden Teilen Geschrieben 1. Februar 2007 Salamu Aleikum Danke Bruder Inqelaab Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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