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Wartefrist nach Ablauf einer Zeitehe...


Only_Islam

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Salam liebe Geschwister,

 

Ich habe bereits die Suchfunktion genutzt, hab aber leider nichts zu dieser bestimmten Frage finden können deswegen stell ich sie jetzt mal mit der Hoffnung auf eine schnelle Antwort ohne eine große Diskussion anfechten zu wollen, was bei dieser Thematik ja üblich der Fall ist, so scheint es mir zumindest.

 

1. Wenn ich mit einem Mädchen / einer Frau eine Zeitehe führe auf eine bestimmte Zeitdauer, und diese Zeit läuft ab, und ich würde gerne erneut eine Zeitehe mit ihr eingehen, muss sie trotzdem die 2 Menstruationszyklen abwarten ?

 

 

2. Wenn die Zeitehe abgelaufen ist ohne das wir uns scheiden wollten, muss ich ihr als "Entschädigung" irgebdwas geben wie bei einer Scheidung in der Dauerehe oder reicht hier wirklich nur die Brautgabe aus?

 

3. Darf ich immer wieder eine Zeitehe mit der selben Frau eingehen nachdem die Frist abgelaufen ist und hier nochmal wie bei Frage 1, muss sie nach Ablauf der Zeitehe diese oben bereits genannte Wartefrist abwarten bevor man erneut eine Zeitehe beginnt?

 

 

Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten.

 

Wasalamo 'alaykom

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1. Nein Bruder brauchst du nicht. Die Wartezeit ist ja dafür da, damit man weiss ob die Frau Schwanger ist.

 

2. Du musst ihr nur die Brautgabe geben.

 

3. Ihr könnt immer wieder ohne Wartezeit eine neue Zeitehe abschlißen. Du musst ihr aber jedesmal die Brautgabe geben.

 

 

Ich werde später dir Paar Fatwas raussuchen inshaAllah briggin.gif

 

wasalam.gif

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Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

1. Wenn ich mit einem Mädchen / einer Frau eine Zeitehe führe auf eine bestimmte Zeitdauer, und diese Zeit läuft ab, und ich würde gerne erneut eine Zeitehe mit ihr eingehen, muss sie trotzdem die 2 Menstruationszyklen abwarten ?

Du schenkst ihr die Zeit (auf arabischen sagt man: Wahabtuki Al-Mudda) und erneuerst den Vertrag.

 

2. Wenn die Zeitehe abgelaufen ist ohne das wir uns scheiden wollten, muss ich ihr als "Entschädigung" irgebdwas geben wie bei einer Scheidung in der Dauerehe oder reicht hier wirklich nur die Brautgabe aus?

Brautgabe reicht aus.

 

3. Darf ich immer wieder eine Zeitehe mit der selben Frau eingehen nachdem die Frist abgelaufen ist und hier nochmal wie bei Frage 1, muss sie nach Ablauf der Zeitehe diese oben bereits genannte Wartefrist abwarten bevor man erneut eine Zeitehe beginnt?

Die Wartezeit ist gemäß Definition wie z.B. hier: http://www.almodarre...84/0x0v4lwy.htm die Zeit, die eine Frau, die geschieden, verwitwet oder sonstwie von ihrem Mann religionsrechtlich getrennt wurde, warten muss, bis sie in der Lage wäre, einen neuen Ehemann zu heiraten. Das bedeutet, dass es keine Wartezeit gibt, wenn es sich um den selben Mann handelt.

 

Wassalam

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Salamo 'alaikom

 

 

Ich bedanke mich bei euch zweien für eure sehr hilfreiche Antwort. Möge Allah (swt.) euch hierfür belohnen.

 

Mir fällt da noch eine Frage ein. Muss der Vertrag auch schriftlich festgehalten werden, oder reicht es aus wenn es mündlich geschieht?

 

Wenn es schriftlich erforderlich ist, was muss in so einem Vertrag alles stehen, klar die Namen beider Personen, die Brautgabe, die Zeitdauer, aber was noch?

 

 

Ich hoffe auch hierauf bekomme ich eine Antwort.

 

Wa Salam

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@Lockenkopf

Meine Sicht der Zeiteher ist die Absicht der Zeitehe die in den meisten Fällen auf Stunden oder lassmal 1-2 Wochen sein und nicht zu vergleichen das Schicksal einer verwitwende Frau. Vermische da mal was nicht mein Lieber!!

Gerade weil das Arabische Wort zu X beliebige Wörter "gedeutet" werden und da ich den Islam so lebe das Mann und Frau gleichwertig sind und das man seine nechsten Schritte mit bedacht geht und weise, kann die Zeitehe nicht islamisch Korrekt sein! Diese Einstellung macht uns anders als die Tiere denn diese Tiere paaren sich nur zu vermehrung wir aber aus Genuss und Triebe!

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salam,

 

um die arabischen wörter zu deuten gibt es eben Tafsir - also Auslegungen von Gelehrten - nicht von normalos wie du und ich!

 

und ja, du hast ja recht, wenn man die zeitehe für ein paar stunden missbraucht. nur heisst es, es muss verboten werden, wenn man doch eigentlich was vernüftiges damit anfangen kann (wie in meinem Beispiel) ? Es sind die menschen die es zu etwas schlechtem machen,die sache an sich ist es nicht!

 

PS ich bin weiblich und finde Mut'a sinnvoll - bin eine Zeitehe eingegangen mit meinem jetzigen Dauer-ehepartner, als wir uns kennenlernten, verantwortungsvoll und ohne intimwerden!

 

Salam

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Ah endlisch ... mal eine die aus Erfahrung redet!

 

So du bist also in einer Zeitehe wie ich verstanden habe ... kannst du mir sagen warum ihr nicht eine normale Ehe eingegangen seid und warum es eine Zeitehe sein müsste? Pro Contras vll. DANKE

 

Schade das jetzt alles gelöscht wurde hätte gerne einiges rauszitiert grrr ...

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Salam Arshin, deine Unterstellung mit dem doppelaccount tse tse das widerspricht den Forum-Regeln, habe halt noch etwas wichtigeres zu tun als Forum, aber gut werde dir antworten.

 

zunächst einmal; Eine frau wird ja nicht gezwungen die zeitehe einzugehen. sie kann zustimmen oder eben nicht. d.h. wenn sie die zeitehe eingeht ist sie sich bewusst, dass es nur befristet ist. wenn sie sich dafür "zu schade" ist, muss sie es ja nicht tun.

 

So, ich will nicht zu viel aus meinem privatem preisgeben. als mein Ehepartner und ich uns kennenlernten, wollten wir auch mal zusammen alleine sein um zu reden etc. hätte es nicht gepasst, wäre ich mit ihm die dauer ehe nicht eingegangen. aber nach ein paar monaten entschieden wir uns dazu und nun sind wir seit 10 jahren in der dauer ehe.

 

ich finde, aus einer zeitehe, kommt man als frau leichter raus. wenn die frist abgelaufen ist ist sie abgelaufen. als frau muss ich sie nicht erneuern wenn ich nicht will. bei einer dauerehe muss der mann die scheidung bewilligen. auf anderen wegen ist es sehr kompliziert, wenn die frau es initiieren will (davon gab es auch einen fall in meinem bekanntenkreis-der mann wollte sie nicht mehr aber woltle ihre scheidung nicht zustimmen, nur gegen geld. so dass die frau nie einen anderen hätte heiraten können aer aber nicht bei ihr blieb). auch so wird die scheidung nicht ohne weiteres vollzogen, es müssen bestimmte gründe vorliegen.

 

ich kenne einige, die die zeitehe mit dieser absicht wie bei mir eben praktizieren, mal klappt es mit dem partner und sie bleiben zusammen und gehen die dauerehe ein, mal klappt es nicht und sie trennen sich wieder. aber dabei geht es nicht nur um das eine!

 

Salam

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Salam liebe Geschwister,

 

ich finde diese Zeitehe nicht schlimm sie Hilft ja anscheinend Geschiedene Frauen keine Sünde zu begehen. So lernt man sich doch auch besser kennen auch wenn es nicht für immer klappt.Was passiert wenn die Frau aber in der Zeitehe Schwanger wird?

 

Wa Salam

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Was passiert wenn die Frau aber in der Zeitehe Schwanger wird?

 

Der Vater ist für das Kind verantwortlich. Da gibt es keinen Unterschied zur Dauerehe.

 

Über das Thema "Zeitehe" wurde im Forum schon sehr oft diskutiert und viele Fragen darüber beantwortet. Daher bitten wir euch bei Interesse die Suchfunktion zu verwenden.

 

Da die Fragen von Br. Only Islam beantwortet wurden, kann der Thread geschlossen werden.

 

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