Zum Inhalt springen

Gebet des Vaters nachholen?


Qambar

Empfohlene Beiträge

S.A.

 

Ich hab von Sayyid Sistani gelesen, dass der erste Sohn die Gebete des verstorbenen Vaters nachholen muss. Ich weiss jetzt nicht, wie andere Gelehrte diese Sache sehen, aber ich dachte "Keiner trägt die Last eines anderen."

 

S.A.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

wir reden hier über den Vater, der eine ganz spezielle Beziehung zu seinem Sohn hat. So wie der Sohn von seinem Vater Geld erbt, erbt er von ihm Verpflichtungen, denen er nachgehen muss. Darunter fällt das Nachholen des Gebets, soweit der Vater sein absichtliches Verpassen des Gebets bereut hat. Er kann auch andere mieten, die diese Gebete für den Vater verrichten.

 

Stell dir mal vor, Jemand würde die Wand der Moschee verunreinigen, sind die Gläubigen nicht kollektiv verpflichtet, die Moschee wieder zu reinigen? Oder wenn eine Generation der Muslime es zulässt, dass ein muslimisches Land besetzt wird, sind die nachfolgenden Generationen nicht verpflichtet, dieses Land zu befreien?

 

Ja wenn sie gar nicht imstande sind, dies zu tun, dann sind sie entschuldigt, und so ist es in dem Fall.

 

Wassalam

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

S.A.

 

Das klingt zwar schön und so, aber wenn ich jedes meiner Kinder dazu verpflichte, jeden Tag 5 mal den Teppich zu saugen und eines meiner Kinder macht es einfach nicht, dann entlasstet es ihn nicht, dass es sein Sohn nach seinem Tod nachholt... Weil wenn du so argumentierst, dann könnte der Sohn von Yazid theoretisch das selbe auch für seinen Vater machen... Er könnte glauben, beten, fasten, das Gute gebieten, nett sein, ehrlich sein usw... Es widerspricht einfach der Ayah, dass niemand die Last eines Anderen trägt... Genauso kann mir auch keiner freiwillig die Last abnehmen...

 

S.A.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

die Voraussetzung ist dass der Vater gläubig ist und bereut hat, doch das Leben hat ihm keine Zeit mehr gelassen, seine Pflichten nachzuholen. Und der Verlgeich mit Jazid hinkt gewaltig, denn 1. Jazid hat nicht bereut, 2. Jazid war ein Kafir, 3. Jazid war nicht nur nachlässig beim Verrichten der Pflichten (Davon hat er nämlich nichts gehalten), sondern er hat auch die größten Verbrechen in der Menschheitsgeschichte begangen 4. es handelt sich hier um verpasste Gottesdienste, nicht um das Begehen von verbrecherischen Taten. Und der Unterschied ist wie man sieht riesig.

 

Außerdem es muss nicht sein, dass der Vater für die verpassten Gebete nicht bestraft wird. Das ist eine zu trennende Frage, wenn du es genauer haben möchtest. Siehe das Beispiel mit der Moschee.

 

Es ist auch nichts verwerfliches dabei, wenn es dem Vater hilft, denn glaubst du nicht daran, dass man Dua für einen verstorbenen Gläubigen machen kann, und dass es ihm hilft? So ist es in unserem Fall: das Gebet ist ein spezielles Dua. Es sollte auch nicht gesagt werden: Ja aber in diesem Fall ist es verpflichtend, im anderen Fall nicht. Denn dann kann gesagt werden: "Was ist der Unterschied?" Erwünschte Taten sind Taten, zu denen Allah uns auffordert ohne dass diese Aufforderung eine Stufe erreicht, dass wir sie nicht unterlassen können, dann erreicht die Aufforderung im Falle des Gebets eben eine Stufe, wo wir dies machen müssen.

 

Dass es verpflcihtend ist, bedeutet außerdem nur, dass Allah dem Sohn im Diesseits mit etwas mehr beauftragt hat und dies ist das Recht Allahs so wie im Beispiel mit der Moschee. Jemand verunreinigt und wir müssen reinigen. Allah sagt dir, dass du deinen gläubigen bereuenden Vater wie eine Moschee behandelt sollst.

 

Hinzu kommt, dass wenn der Sohn (bspw.) vertrauenswürdige und aufrichtige Gläubige beauftragt für seinen Vater einige Gebete zu verrichten und sie dafür finanziell etwas unterstützt, dann hat das positive Auswirkungen auf die Ummah. Denn auf der spirituellen Ebene entsteht eine Verbindung zwischen den Gläubigen und auf der finanziellen Ebene werden Gläubige unterstützt. Ähnlich zur laufenden Spende. Es ist ein Konsens unter den Muslimen, dass man laufende Spende hinterlassen kann.

 

Der Prophet (s.a.a.s) sagte:

"Wenn der Sohn Adams stirbt, hören seine Taten auf, bis auf drei Dinge: eine laufende Spende, Wissen, woraus man nutzen zieht, und einen aufrichtigen Sohn, der Dua für ihn macht"

 

Es ist auch bewiesen, dass Märtyrer Fürsprache für ihre Eltern machen. Hierfür haben sie nicht lediglich gebetet, sondern ihr ganzes Leben geopfert. Natürlich an erster Stelle für Allah. Und dieses auferlegte Gebet ist genau so eine Pflicht von Allah und man verrichtet sie aus Gehorsam zu Allah.

 

Aus all diesen Gründen und noch weitere (aber das sollte ausreichen) ist ersichtlich, dass das Argument mit dem genannten Vers, nicht stichhaltig ist.

 

Wassalam

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Monate später...

die Voraussetzung ist dass der Vater gläubig ist und bereut hat, doch das Leben hat ihm keine Zeit mehr gelassen, seine Pflichten nachzuholen.

 

Salam,

Wenn man gläubig WÄRE, würde man dann nicht beten (ich rede von gläubig nicht ob jemand ein Muslim ist)?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Außerdem es muss nicht sein, dass der Vater für die verpassten Gebete nicht bestraft wird. Das ist eine zu trennende Frage, wenn du es genauer haben möchtest. Siehe das Beispiel mit der Moschee.

 

Salam,

das ist nicht vergleichbar, weil beim Vater handelt es sich um etwas, dass nicht sehbar ist und andere Menschen kein Schaden davon nehmen.

Beim Fall in der Moschee würde es anfangen zu stinken. Man könnte nicht beten. Das ist ein öffentlicher Schaden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

Wenn man gläubig WÄRE, würde man dann nicht beten (ich rede von gläubig nicht ob jemand ein Muslim ist)?

Allein dadurch dass man nicht betet, lässt einen, das religionsrechtliche Glaubens nicht verlassen. Und wenn man später bereut hat und es nicht geschafft hat, die Gebete nachzuholen, dann erst recht nicht.

 

das ist nicht vergleichbar, weil beim Vater handelt es sich um etwas, dass nicht sehbar ist und andere Menschen kein Schaden davon nehmen. Beim Fall in der Moschee würde es anfangen zu stinken. Man könnte nicht beten. Das ist ein öffentlicher Schaden.

der Vergleich bezog sich auf einen ganz bestimmten Punkt. Dennoch war das sowieso keine Rechtsfindung. Die würde nämlich ganz anders aussehen. Im Schiitentum gibt es außerdem keinen Analogieschluss lieber Bruder. Beispiele wurden hier nur gegeben, um zur Veranschaulichung beizutragen, da man in beiden Fällen, einen Fehler die andere begangen haben, evt. selbst beheben muss. Das mit dem Stinken und öffentlichen Schaden ist Deine Interpretation und ist nicht unbedingt der Grund der kollektiven Verpflichtung zur Reinigung der Moschee. Ein Tropfen Blut stinkt nicht und ist fast nicht bemerkbar, muss man aber trotzdem entfernen. Es gibt auch viele verunreinigte und verunreinigende Dinge, die nicht stinken und auch nicht sichtbar sind.

 

Wassalam

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Salam,

du schriebst die Voraussetzung ist, dass der Vater ein Gläubiger war. Ein Gläubiger betet aber. Das ist ein Widerspruch.

Man muss zwischen Muslim und Gläubiger unterscheiden.

Ja, Blut muss man abwischen aber was hat das mit dem Thema zu tun?

 

Was sind denn unsichtbare Unreinheiten?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

salam.gif

 

 

Das stimmt schon, dass ein Gläubiger eben weil er gläubig ist, seine Pflichten erfüllen will.

Jedoch gibt es auch Sitautionen, in denen ein Gläubiger seine Pflichten nicht (ganz) erfüllen kann,

 

Zum Beispiel kann ein Gläubiger ins Koma fallen, wodurch er dann seine Gebete nicht verrichten kann. Stirbt dieser Mann nach 10 Tagen, so bleiben 10 Tage Beten in seiner Schuld. Allah (swt) gab somit dem ältesten Sohn die Chance, dass er für seinen gläubigen Vater die Gebete der 10 Tage zu beten, um die Schuld des Vaters zu begleichen.

Während der Vater im Koma lag, darf niemand für ihn seine Gebete verrichten. Erst wenn er versterben sollte.

 

 

Wie ist es eigentlich mit der Mutter?

Angenommen sie scheidet aus dem Leben und hat noch Gebete offen?

Muss auch hier der älteste Sohn die Gebete für die Mutter verrichten?

 

 

wasalam.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

du schriebst die Voraussetzung ist, dass der Vater ein Gläubiger war. Ein Gläubiger betet aber. Das ist ein Widerspruch.

Man muss zwischen Muslim und Gläubiger unterscheiden.

Gläubig ist religionsrechtlich gesehen jeder Zwölferschiite, auch wenn er nicht betet. Das was du ansprichst ist gläubig im ethischen Sinne. Das hat aber nichts mit dem Thema zu tun.

 

Ja, Blut muss man abwischen aber was hat das mit dem Thema zu tun?

Es ist ein Beispiel einer Unreinheit, die nicht stinkt.

 

Was sind denn unsichtbare Unreinheiten?

Z.B. Hundspeichel oder verunreinigtes Wasser.

 

Wassalam

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gläubig ist religionsrechtlich gesehen jeder Zwölferschiite, auch wenn er nicht betet. Das was du ansprichst ist gläubig im ethischen Sinne. Das hat aber nichts mit dem Thema zu tun.

 

Salam,

unterscheidet der Quran nicht zwischen Muslim, Muumin und weitere?

 

Z.B. Hundspeichel oder verunreinigtes Wasser.

Ja, stimmt das ist (fast) unsichtbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

Sorry ich habe unabsichtlich vom Account Fatwa-Service geschrieben. Hier nochmal die Antwort.

 

unterscheidet der Quran nicht zwischen Muslim, Muumin und weitere?

Die Worte Iman (Glaube) oder Mumin (Gläubiger) und Islam oder Muslime werden im Koran vielfältig verwendet. Sie haben nicht immer die selbe Bedeutung.

 

Es gibt einen Vers, der z.B. zwei Bedeutungen des Imans erwähnt:

4:136 Ihr Gläubigen! Glaubt an Allah und seinen Gesandten und die Schrift, die er auf seinen Gesandten herabgeschickt hat, und die Schrift, die er (schon) früher herabgeschickt hat! Wer nicht an Allah, seine Engel, seine Schriften, seine Gesandten und den jüngsten Tag glaubt, ist (damit vom rechten Weg) weit abgeirrt.

Allah fordert hier die Gläubigen auf, an Allah, seinen Gesandten und die göttlichen Schriften zu glauben. Fordert er sie zu etwas auf, was sie bereit besitzen? Also gibt es mehrere Stufen des Glaubens.

 

Noch deutlicher ist dieser Vers:

2:62 Diejenigen, die glauben, und diejenigen, die dem Judentum angehören, und die Christen und die Saabier, - (alle) die, die an Allah und den jüngsten Tag glauben und tun, was recht ist, denen steht bei ihrem Herrn ihr Lohn zu...

Abgesehen davon dass hier zwischen dem Glauben im Sinne von Überzeugung und dem rechten Handeln unterschieden wird und dennoch werden sie stets gekoppelt, um deutlich zu machen, dass der wahre Glauben nur durch rechts Handeln zur Entfaltung kommen kann und nur so kann er fest im Herzen sitzen.

 

An einer anderen Stelle wird der Glaube als Gegenstück zum Islam erwähnt:

49:14 Die Wüstenaraber sagten: "Wir glauben!" Sage ihnen: "Ihr glaubt nicht. Sagt lieber: Wir haben den Islam angenommen. Der Glaube ist nicht in eure Herzen eingedrungen. Wenn ihr Gott und Seinem Gesandten gehorcht, belohnt Gott euch voll und ganz für eure Werke." Gott ist voller Vergebung und Barmherzigkeit.

Hier ist der wahre Glaube, der im Herzen sitzt, gemeint. Das steht auch im Vers.

 

Andererseits wird das Wort im Islam im Sinne einer hohen Stufen des Glaubens und der Ergebenheit in einem weiteren Vers erwähnt:

3.67 Abraham war weder Jude noch Christ. Er war vielmehr ein (Allah) ergebener Hanief (haniefan musliman), und kein Heide.

Hier weist das Wort muslim auf einen Zustand der Ergebenheit im Herzen hin nicht auf das reine Zungenbekenntnis.

 

Wassalam

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Salam

Verzeihung Bruder 3ali,darf ich fragen,ob man sagen kann,dass die Bedeutung der Worte mu'min und muslim immer vom Kontext der jeweiligen aya abhängt?

 

Möge Allah t dich segnen und schützen.

 

Fi aman Allah

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

Wie ist es eigentlich mit der Mutter?

Angenommen sie scheidet aus dem Leben und hat noch Gebete offen?

Muss auch hier der älteste Sohn die Gebete für die Mutter verrichten?

Nach Imam Khamenei muss er als verpflichtende Vorsichtsmaßnahme auch die verpassten Gebete und Fastentage der Mutter nachholen.

 

Wassalam

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...