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Das Richten mit etwas anderem als wie mit Allahs Gesetze?


al-Baqillani

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Salamu Alaikum meine geehrten Geschwister. Allah sag in Sure al-Ma'idā Vers 44:

 

وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأُولَٰئِكَ هُمُ الْكَافِرُونَ

 

- Und wer nicht nach dem richtet was Allah herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.

 

Was sagen die klassischen Shi'a Mufassirūn bezüglich dieses Verses? Ich habe das "klassisch" dick markiert aus dem Grund, weil ich damit die früheren Mufassirūn ansprechen will. Was ist der Urteil bezüglich den a) Tashri' min dunillāh - „dem erlassen von Gesetze an Stelle von Allah“ und was ist der Urteil bezüglich den b) Hukm bi Ghayri ma Anzalallah - „Herrschen mit etwas anderem, was Allah offenbart hat." Gibt es auch bei der Ahlū Tashayyū' so eine ähnliche oder gleiche Aufteilung?

 

Ich möchte die sunnitische Sicht kurz Zusammenfassen und dann bitte ich die shi'itische Sicht mir zu erläutern:

 

a) Der Tashri' hat eine reelle Richtung und das ist der Tashrīk. Tashri' bedeutet: Gesetzt geben, Gesetz festlegen, jemand der Gesetze gibt, der Gesetze festlegt. Tashrik bedeutet: Bei einer Sache, jemanden zum Teilhaber nehmen, einen Teilhaber haben, einen Teilhaber festlegen. Im Zusammenhang bedeutet dies: Wer Gesetze erlässt, festlegt, die im Widerspruch zu Allahs Gesetze stehen, ist somit ein Teilhaber neben Allah und wer dies macht, begeht dann Kufr.

 

b) Wenn eine Person mit etwas anderem urteilt als wie mit das was Allah offenbart hat wird nicht zu einen Kafir, bis dieser dieses Handeln für Erlaubt bzw. Rechtmässig erklärt hat. Dies bedeutet, dass diese Person nur in einen bestimmten Moment das Gesetz Allahs missachtet hat und mit etwas anderem gerichtet hat! Diese Person hat in diesen bestimmten moment nicht Allahs Gesetzt entgültig aufgehoben und das was er fälschlicher Weise hier angeordnet hat als Gesetzt festgelegt. Solch einer ist ein Fāsiq. Hebt er hier Allahs Gesetzt ab und legt sein gebrachtes Gesetz fest, dann hat dieser sein Handeln für Rechtmässig erklärt und dieser wird nicht mehr ein Fasiq sondern ein Kafir.

 

Was sagen die Shi'a 'Ulamā diesbezüglich?

 

Ich freue mich auf eure Antworten und bitte Allah drum uns allen Wissen zu bescheren, Amin.

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Slm

 

Was ist der Unterschied zwischen dem Gesetz was ohne Bezug auf Gott erlassen wurde und ein Gesetz was erlassen wurde was dem widerspricht was Allah offenbart hat? Beides ist eine Form von Säkularismus und somit kufr. Es gibt sogar eine Überlieferung, dass eine Person die anders richtet als Allah swt es offenbart hat eine Körperstrafe verdient.

 

Eine Aufteilung zwischen Kafir und Fasiq habe ich so nicht gefunden in dieser Angelegenheit. Aber beide Formen werden zu den Ungläubigen gezählt. Das heißt speziell gesehen ist der Fasiq und der Kafir das Gleiche

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Slm

 

Du findest die Überlieferung mit der Strafe im Tafsir-Werk as Safi von Faidh al Kashani

 

Und das ein Kafir, ein Thalim und ein Fasiq, dass sie zu den Ungläubigen (Wahrheitsbedeckende) zählen findest du in Majma' al Bayan fi Tafsir il Quran von al Tabarsi

 

Und auch findest du es im Tafsir-Werk von Al Tusi

 

Die Überlieferung sind auch klar und deutlich, wo es unterschiedliche Meinungen gibt ist ob dieser Vers für die Allgemeinheit herabgesandt wurde oder auf ein bestimmtes Volk

 

 

 

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Danke Bruder, ich kenne mich aber mit den Shi'a Lektüre nicht aus, ausser die Namen die du mir aufgezählt hast sind mir bekannt. Bist du so Nett und legst mir aus diesen Büchern diese Stellen vor? Arabisch und auch die Übersetzung?

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bismillah.gif

As Salamu aleikum,

 

Was ist der Unterschied zwischen dem Gesetz was ohne Bezug auf Gott erlassen wurde und ein Gesetz was erlassen wurde was dem widerspricht was Allah offenbart hat?

 

Meines Erachtens, ein großer Unterschied. Das erstere kann mubah, erlaubt sein (dabei aber neutral) und das letztere ist verboten, und somit "ungläubig".

Schließlich gibt es im Fiqh das Prinzip, dass alles solange erlaubt ist, bis es nicht explizit verboten ist. Es kann Herrschaftsformen geben, wo man sich auf die göttlichen Gesetze stützt, aber diese alleine nicht walten bzw. nicht allumfassend sind.

Ich habe zu Hause etwas darüber übersetzt, und könnte bei Interesse es heute Abend wiedergeben.

 

wassalam

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As Salamu aleikum,

 

 

 

Meines Erachtens, ein großer Unterschied. Das erstere kann mubah, erlaubt sein (dabei aber neutral) und das letztere ist verboten, und somit "ungläubig".

Schließlich gibt es im Fiqh das Prinzip, dass alles solange erlaubt ist, bis es nicht explizit verboten ist. Es kann Herrschaftsformen geben, wo man sich auf die göttlichen Gesetze stützt, aber diese alleine nicht walten bzw. nicht allumfassend sind.

Ich habe zu Hause etwas darüber übersetzt, und könnte bei Interesse es heute Abend wiedergeben.

 

wassalam

 

Slm

 

Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich meine damit nicht das Gesetz an sich, sondern die Absicht ein solches Gesetz zu erlassen ohne Bezug auf Gott und somit ist es im Endeffekt ein gottloses Gesetz. Ob das Gesetz dann den göttlichen Geboten widerspricht ist der zweite Schritt, der zu prüfen ist.

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