Saluton Geschrieben 2. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 2. März 2013 Salam, ursprünglich war es in den islamischen Ländern relativ einfach die Scharia als einzig zulässige Gesetzesquelle zu betrachten und danach zu urteilen. Das sieht man ja auch an der Kairoer Erklärung, die ja unter anderem auch folgendes beinhaltet: Artikel 19 besagt: „Es gibt keine Verbrechen und Strafen außer den in der Schari’a festgelegten“. [7] Die Rolle des islamischen Rechts als alleinige Quelle der Rechtsfindung wird durch Artikel 25 bestätigt, dieser legt fest: „Die islamische Schari'a ist die alleinige Referenz für die Erklärung oder Erläuterung aller Artikel dieser Erklärung“. Nun stellt sich aber - nicht nur mir - die Frage, kann das in der heutigen Zeit für nichtreligöse Handlungen noch möglich sein? Wie kann man eine Geschwindigkeitsübertretung auf der Strasse scharia-gemäss urteilen? Wie z.B. "Stromdiebstahl" oder gar die Veränderung/Löschung von Avataren in Onlinespielen? Fragt sich, Kai Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
belkis Geschrieben 3. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 3. März 2013 Salam Dafür gibt es die Gelehrten,die aus Koran und Sunna Rechtsurteile extrahieren können nach jahrelangem Islamstudium. Bei der Shia existieren "moderne" Rechtsurteile über ganz viele Themen..wie Stammzellzüchtungen,Organtransplantationen usw. Es ist also durchaus möglich nur per islamischen Quellen Recht zu sprechen.Es müssen halt Religionsexperten sein... Ich bin natürlich keine Gelehrte aber bei deinem Beispiel mit dem Stomdiebstahl bleibt es ja beim Delikt des Diebstahls...es muss jetzt nicht das Rad neu erfunden werden,um islamkonforme Urteile zu erlassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Saluton Geschrieben 3. März 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. März 2013 Salam, Bei der Shia existieren "moderne" Rechtsurteile über ganz viele Themen..wie Ich vermute, in der Shia/im Iran gibt es eine Instanz, die von Menschen geschaffene Gesetze überprüft, ob sie shariakonform sind. Wenn sie das sind, z.B. Geldstrafen bei Geschwindigkeitsübertretungen, sind diese Gesetze dann Teil der Sharia? Es ist also durchaus möglich nur per islamischen Quellen Recht zu sprechen. Gibt es öffentliche Diskussionen dazu? Stromdiebstahl bleibt es ja beim Delikt des Diebstahls... Nein, es ist nicht ganz so einfach... Siehe z.B. Stromdiebstahl in der Wikipedia Und in den virtuellen Welten wird es noch seltsamer. Kai Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 4. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2013 As Salamu aleikum, der Islam und sein Recht sind nicht statisch, wie so oft angenommen. Es gibt schon Urteile und Diskussionen unter den islamischen Gelehrten über das menschliche Klonen, und alle (Befürworter wie Gegner) berufen sich auf islamische Quellen, legen sie aber unterschiedlich aus, weswegen es mehrere Meinungen gibt, was aber nicht unbedingt schlecht sein muss. Es wird bei der Urteilsfindung auch auf die momentane gesellschaftliche Situation geachtet, vor allem weil sich diese ständig ändern. Darüberhinaus ist die Mehrheit der Rechtsgelehrten Vertreter des Prinzips, dass alles solange erlaubt ist, bis es explizit verboten ist. Finden sich in den Quellen also keine Hinweise darauf, dass Tat XY verboten sein kann, so ist diese erlaubt. Und das wäre gesetzmäßig (schar'ii). Man schaut also bei der Geschwindigkeitsübertretungen, welche Folgen dadurch entstehen, welche Gefahr dadurch verursacht wird und wie man den Täter davon abhalten kann, es zu wiederholen. Und dabei muss auf das koranische Prinzip geachtet werden "Haltet das Maß". Und es wird sich was finden, weil man bei der Urteilsfindung auf das Allgemeinwohl achten muss, was durch die Geschwindigkeitsübertretung gefährdet wird. Eine Quelle der Rechtswissenschaft ist übrigens auch der Verstand. Und auch hier gibt es wieder ein Prinzip, das besagt: Alles, was der Gesetzgeber (Gott, Koran) gebietet, gebietet auch der Verstand, und alles was der Verstand gebietet, gebietet auch der Gesetzgeber. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 4. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2013 As Salamu aleikum, der Islam und sein Recht sind nicht statisch, wie so oft angenommen. Es gibt schon Urteile und Diskussionen unter den islamischen Gelehrten über das menschliche Klonen, und alle (Befürworter wie Gegner) berufen sich auf islamische Quellen, legen sie aber unterschiedlich aus, weswegen es mehrere Meinungen gibt, was aber nicht unbedingt schlecht sein muss. Es wird bei der Urteilsfindung auch auf die momentane gesellschaftliche Situation geachtet, vor allem weil sich diese ständig ändern. Darüberhinaus ist die Mehrheit der Rechtsgelehrten Vertreter des Prinzips, dass alles solange erlaubt ist, bis es explizit verboten ist. Finden sich in den Quellen also keine Hinweise darauf, dass Tat XY verboten sein kann, so ist diese erlaubt. Und das wäre gesetzmäßig (schar'ii). Man schaut also bei der Geschwindigkeitsübertretungen, welche Folgen dadurch entstehen, welche Gefahr dadurch verursacht wird und wie man den Täter davon abhalten kann, es zu wiederholen. Und dabei muss auf das koranische Prinzip geachtet werden "Haltet das Maß". Und es wird sich was finden, weil man bei der Urteilsfindung auf das Allgemeinwohl achten muss, was durch die Geschwindigkeitsübertretung gefährdet wird. Eine Quelle der Rechtswissenschaft ist übrigens auch der Verstand. Und auch hier gibt es wieder ein Prinzip, das besagt: Alles, was der Gesetzgeber (Gott, Koran) gebietet, gebietet auch der Verstand, und alles was der Verstand gebietet, gebietet auch der Gesetzgeber. wassalam Slm Der Verstand ist schon eine Rechtsquelle, aber in dem Sinne, dass man mit dem Verstand die Verbote und Gebote aus den Rechtsquellen extrahiert, also eher ist er ein Mittel. Und auch hier muss der Intellekt richtig eingesetzt werden und bestimmte Methoden angewendet werden. Einfach aus Logik heraus ein Gesetz zu extrahieren kommt nah an den Ijtihad bi al Rai nahe und dies ist nicht statthaft in imamitischen Rechtsschule Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 4. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2013 As Salamu aleikum, natürlich stützt sich die Quelle "Verstand" auf den Quran und die Sunna. Also der Verstand benutzt die Handlungslogik darin, die mit der traditionellen Logik, meines Wissens nach, nicht in irgendeinem Widerspruch steht. Daher würde ich nicht sagen, dass es Ijtihad bi l-Ra'iy ist oder überhaupt in die Nähe davon kommt. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
belkis Geschrieben 4. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2013 Salam Was ist der Unterschied zwischen Handlungslogik und traditioneller Logik?Ist beides mantiq? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 4. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2013 As Salamu aleikum, in diesem Fall eigentlich weniger. Aber Handlungslogik im allgemeinen Sinne bedeutet einfach, die Weise bzw. Methode, wie gehandelt wird. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlJa3fariyy Geschrieben 4. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2013 Soweit ich weiß dürfen Juden und Christen in einem islamischen Staat auch nach eigenem Gesetz richten. Es gibt Berichte über Juden, die zum Propheten Muhammad (s.) kamen und er sie nach ihrer Schrift richtete. Wie weit sowas im Iran verwirklicht wird, weiß ich nicht. Vielleicht sind solche Dinge, welche das Zusammenleben aller Menschen und Gläubigen regeln, wie Ampeln etc. auf andere Weise zu regeln, Gott weiß es am besten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
belkis Geschrieben 4. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2013 Salam Danke Sr.Jasmin für die Erklärung. Fi aman illah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aurora borealis Geschrieben 8. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 8. März 2013 Es wäre nett, wenn man Terminie welche der Masse der Forenleser zwar bekannt sind aber eben nicht allen in einem "kleinen Wörterbuch" erklärt. Dies kann man gerne als seperaten Post einrichten, weil es sehr schwer ist sonst die Begrifflichkeiten zu ergründen. Hier sind dies z.B. Ijtihad bi l-Ra'iy = Interpretation nach l-Ra'iy (PS sunnitisch und shiitischen Foren erklären die Begrifflichkeit auch verschieden) mantiq = islamische Logik (versus traditioneller westlicher Logik) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 8. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 8. März 2013 As Salamu aleikum, entschuldigt. Ijtihad ist die selbstständige Rechtsfindung. "Ra'iy" bedeutet (eigene) Meinung. Ich denke, der Jamil Abdallah meinte dieses. Wenn nicht, dann tut mir leid und frage, was damit gemeint ist . wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aurora borealis Geschrieben 8. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 8. März 2013 Danke Jasmina. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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