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Hadith über Geldleihe?


belkis

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Muhsin ibn Batul

#bismillah#

#salam#

 

Es ist mustahab den gläubigen Geschwistern Geld zu verleihen und ihnen damit ein Bedürfnis zu stillen. Man sollte es aber schriftlich niederschreiben. Und es ist mustahab dem Verleiher mehr Geld zurück zu geben als den Ursprungsbetrag, als eine Art Geschenk.

 

wa salam

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Salam

Vielen Dank..möge Allah t dich belohnen.

Und wie hat sich der Verleiher zu verhalten,wenn er sein Geld zurück möchte...ohne aufdringlich zu sein..aber trotzdem sein Recht zu bekommen?

 

Fi aman illah

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Muhsin ibn Batul

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Und wie hat sich der Verleiher zu verhalten,wenn er sein Geld zurück möchte...ohne aufdringlich zu sein..aber trotzdem sein Recht zu bekommen?

Wenn man das Geld nicht unbedingt braucht und man weiß, dass der gläubige Bruder derzeit schwere Umstände hat und es nicht zurückzahlen kann, sollte man besser warten. Wenn man es aber dringend benötigt, sollte man versuchen mit dem Bruder zu sprechen und ihm klarmachen, dass man nun leider selbst in der Lage ist, dass man dieses Verliehene benötigt.

 

Brauch man zum Niederschreiben Zeugen bzw. einen Notar oder reicht es wenn man es unter sich ausmacht?

Es muss nicht niedergeschrieben werden. Es ist nur eine Empfehlung aus dem heiligen Quran, es gibt dazu einen ausführlichen Vers in der Sure al-Baqarah:

 

"O die ihr glaubt, wenn ihr voneinander ein Darlehen nehmt auf eine bestimmte Frist, dann schreibt es nieder. Und ein Schreiber soll es in eurem Beisein getreulich niederschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah es gelehrt hat. So schreibe er also, und der Schuldner soll es diktieren und Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon weglassen. Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, dann soll sein Sachwalter getreulich für ihn diktieren. Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann (sollen es bezeugen) ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich eine der beiden irrt, die andere von ihnen sie (daran) erinnert. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht nicht, es niederzuschreiben - (seien es) große oder kleine (Beträge) - bis zur festgesetzten Frist. Das ist rechtschaffener vor Allah und zuverlässiger, was die Bezeugung angeht und bewahrt euch eher vor Zweifeln, es sei denn es handelt sich um eine sogleich verfügbare Ware, die von Hand zu Hand geht unter euch; dann ist es kein Vergehen für euch, wenn ihr es nicht niederschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander Handel treibt. Und weder dem Schreiber noch dem Zeugen soll Schaden zugefügt werden. Und wenn ihr es tut, dann ist es wahrlich ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah. Und Allah lehrt euch, und Allah ist über alles kundig." (2.282) [Übersetzung M. A. Rassoul]

 

ist es auch empfohlen, dies beim Verleihen von Gegenständen zu machen? Gibt es einen Anhaltspunkt, ab welchem Wert man das machen sollte?

Es ist grundsätzlich allgemein die Rede von Verliehenem. Natürlich würde man bei 5 Euro wahrscheinlich nichts niederschreiben. Allerdings wenn es ein dreistelliger Betrag oder höher ist, wäre es aufjedenfall ratsam. Nicht nur, damit man auf Nummer sicher geht und sich davor schützt, betrogen zu werden, sondern auch damit man nicht vergisst wie hoch der Betrag war und dann in ein Streit verfällt und eventuell aus dem Grund eine Freundschaft zerstört wird.

 

wa salam

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Salam

Vielen herzlichen Dank Bruder..mögen deine Hände niemals schmerzen und Allah t dich belohnen.

Wenn einem eine Person geliehenes Geld ,keine kleine Summe,nicht zurückzahlt,kann ich dann diese Summe als sadaqa belassen?Also damit es nicht einfach nur in dunya weg ist?

Das klingt jetzt so berechnend..ich weiss nicht wie ich es beschreiben soll..

 

Fi aman illah

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Salam

 

Meinst du, es der Person quasi nachträglich schenken? Das ist erlaubt (zumindest, wenn du nicht zwingend darauf angewiesen bist; wenn du es bist, weiß ich nicht, ob es anders aussieht). Damit verzichtest du auf dieses Recht in Dunya und Akhira, bekommst allerdings viel Hassanat dafür, wenn du dadurch einem Gläubigen aus der Bedrängnis hilfst.

 

Wassalam

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Salam

Brauchen könnte ich es auf jeden Fall..ich überlege nur was ich tun kann,wenn ich es nie bekommen sollte.Also damit es nicht einfach verpufft.

Die Person will es seit eineinhalb Jahren schon zahlen.Mir ist sehr unangenehm dieses Thema anzusprechen...irgendwie so wie ein Geldeintreiber...deshalb frage ich nach einer Umwandlung des Geldes.

 

Fi aman illah

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Bismillah

Salamu 3alaykum

 

Es ist aber dein Recht die Person anzusprechen und du solltest dich nicht schämen deswegen. Ob du das Geld brauchst oder nicht. Also du solltest es nicht verschenken, weil es dir unangenehm ist das Thema anzusprechen. So unterdrückst du dein eigenes Recht. Du scheinst ein gutes Herz zu haben mashaallah also solltest du es doch mit einer reineren Absicht verschenken. Das ist jetzt nuuur meine Meinung. Kher inshallah

 

Gute Nacht wa Salamu 3alaykum

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Salam

Danke Bruder für deine Meinung...ich gebe dir Recht..aber ich kann das nur schwer umsetzen..es mir sehr peinlich nach dem Geld zu fragen..obwohl es mein Recht ist.

Also eine Lehre war mir das auf jeden Fall..ich wollte halt helfen.Kheir inshallah..

 

Fi aman illah

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Bismillah

Salamu 3akaykum

 

Zinsen darf man nicht verlangen und einen höheren Betrag kann man (wenn erlaubt) nur erwarten wenn es vorher abgemacht wurde.

 

Die Person kann ja nicht so wichtig sein, wenn sie einem nicht sein Recht gibt nachdem man das Thema angesprochen hat.. Außer es ist ein sehr enger Verwandter, da würde ich es nicht zurück verlangen. Entweder der Verwandte zahlt es von alleine oder einfach verschenken aus dem Gefühl der Verbundenheit.

 

Außerdem steht im heiligen Quran ungefähr, dass "wenn man jemandem einen großen Betrag leiht er, wenn gläubig, es von alleine zurückzahlt, und wenn man jemandem einen kleinen Betrag leiht lange hinterherlaufen muss." Verschenken ist sehr schön und erst recht wenn man überzeugt ist, dass der Schuldner es nur schwer auftreiben kann. Die Absicht muss aber dann auch deswegen entstehen und nicht aus Scham.

 

Allah (swt) hat das Recht für den Menschen bestimmt und man soll kein Recht unterdrücken, nicht das eigene und kein anderes.

 

Schönen Tag wa Salamu 3alaykum

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Salam

Es ist keine verwandte Person.

Und ich erwarte auch keine Zinsen auzobillah...oder mehr Geld,als ich verliehen ab.

Bruder Muhsin hat geschrieben,dass es mustahab ist,wenn derjenige ,der sich Geld geliehen hat etwas mehr zurückzahlt als Geschenk..weil man ihm einen Gefallen getan hat.

Geschenk und Zinsen ist nicht das Gleiche.

 

Fi aman illah

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Salam

Es ist keine verwandte Person.

Und ich erwarte auch keine Zinsen auzobillah...oder mehr Geld,als ich verliehen ab.

Bruder Muhsin hat geschrieben,dass es mustahab ist,wenn derjenige ,der sich Geld geliehen hat etwas mehr zurückzahlt als Geschenk..weil man ihm einen Gefallen getan hat.

Geschenk und Zinsen ist nicht das Gleiche.

 

Fi aman illah

 

Ich habe natürlich nicht dich gemeint.

Nicht, dass jetzt Missständnisse entstehen :)

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