Ahlul_bait Geschrieben 18. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 18. März 2013 Frage: Ist es erlaubt in einem nicht-islamischen Land, als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt zu Arbeiten? Antwort: Wenn die Arbeit keine Haram Angelegenheit/Dinge mit sich hat, gibt es keinen Einwände dagegen. Istifta’ no.: 241605 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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