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Der Frau gestattet die Scheidung zu verlangen


Ahlul_bait

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Frage: Wann ist es einer Frau gestattet, von einem mardji´a ihre Scheidung zu verlangen?

 

Ist es einer Ehefrau erlaubt, deren Ehemann sie fortwährend schlecht behandelt, oder einer Ehefrau, die sich von ihrem Mann sexuell so unbefriedigt fühlt, dass sie befürchtet etwas zu begehen, was harām wäre, die Scheidung zu verlangen und geschieden zu werden?

 

Antwort: Generell liegt die Scheidung in den Händen des Ehemannes. Wenn es aber Streitigkeiten zwischen dem Ehepaar gibt und der Ehemann mit einer Scheidung nicht einverstanden ist, die Probleme so weiter fortgeführt werden und die Frau in einer - ihr unerträglichen - Not ist, sollte sie ihren Fall einem der Repräsentanten der Hakim al-Shar´i (welcher authentifiziert wurde in so einem Fall ein Urteil zu fällen) schildern, sodass er das Scheidungsformular (in Übereinstimmung mit der Sharia und der Rechtssprache) verlesen kann.

 

Istifta’ no.: 264755

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