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Deutsches Gericht verpflichtet Iraner zur Zahlung der Morgengabe


belkis

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Salam,

 

ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag! An Verträge hat man sich zu halten, wenn man diese freiwillig eingegangen ist und nicht sittenwidrig sind.

 

Früher gab es in D. auch ein sog. Kranzgeld... Im Islam wäre soetwas wahrscheinlich sittenwidrig.

 

Kai

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SalamAleikum,

 

 

Herr Saluton ein Vertrag ist zwar ein Vertrag und der Mann wenn er sie angelogen hat tut mir kein bisschen Leid.

Aber die Frage liegt darin, seit wann interessieren sich diese Menschen an iranische oder islamische Gesetze?

 

Und die Frau war nicht weniger armselig als der Mann, der sie angelogen hat, denn wenn sie eine ehrliche Person wäre, dann würde sie nicht einen Mann wegen seinem Besitzt heiraten. Ich denke, wenn er wirklich im Besitz von so viel Geld wäre, dann würde sie entweder mit ihm leben, weil er reich ist oder

auch wenn sie das ganze bekommen hätte, würde sie ihm auch so verlassen.

 

Ein Betrüger hat eine Betrügerin betrogen!

 

WaSalam.

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Aliyun*Walyullah

bismillah.gif

salam.gif

 

@ Ya Abu Saleh

 

Wir kennen das Paar nicht und können nicht über ihre Motive zur Eheschließung philosophieren. Sie werden schon selber wissen, weshalb sie damals geheiratet haben und warum sie sich nun trennen.

 

Was man aus dem Artikel erkennen kann, ist dass der Mann ihr etwas versprochen hat, was er aber niemals halten konnte - und das wusste er schon von Anfang an. Wenn sie beide mit dieser Summe einverstanden waren, dann ist es auch das Recht der Frau dieses Geld einzufordern, und sei es eine Stunde nach der Trauung.

 

Es ist schön, dass das Gericht das Recht der Frau erkannt hat und die Gerichtsbarkeit der Islamischen Republik hierbei angewendet hat. Der nächste Schritt wäre aber konsequenterweise, dass der Mann ins Gefängnis kommt, denn dieses blüht in Iran all jenen, die die der Frau versprochenen Summe nicht auszahlen können.

 

Die Lehre, die wir aber aus dem Fall ziehen können ist die, dass es nicht empfehlenswert ist, solch horrende Summen bei der Eheschließung abzumachen. Man kann nicht etwas versprechen, was man nicht halten kann, weshalb die meisten religiösen Familien in Iran auch 14 Münzen symbolisch für die 14 Unfehlbaren als Brautgabe vereinbaren.

 

Insha Allah mögen alle heiraten und sich niemand trennen.

 

ya Ali

 

wasalam.gif

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Salam

 

Die Frau kann jetzt ihren ehemaligen Ehemann zivilrechtlich anklagen und die Morgengabe einklagen.Wenn der Mann nicht zahlt müsste er hier auch ins Gefängnis.

Was ich bemerkenswert finde ist,dass das Gericht

das islamische Recht gelten ließ,weil sie es beispielsweise beim Sorgerecht für Kinder nicht so handhaben.Da bekommt, ungeachtet dessen was im islam. Ehevertrag steht,die Mutter das Sorgerecht.

Vielleicht können sich künftig Männer auf diese Art von Urteil beziehen und auch ihrer islamischen Pflicht nachkommen,dass die Kinder bei ihnen bleiben.

Wa Allahu alam.

Wie der Bruder schon schrieb inshallah heiraten alle und lassen sich nicht scheiden.

 

Elahi amin

 

Fi aman illah

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Wir kennen das Paar nicht und können nicht über ihre Motive zur Eheschließung philosophieren. Sie werden schon selber wissen, weshalb sie damals geheiratet haben und warum sie sich nun trennen.

 

 

Salam,

 

Niemand philosophiert...

Meinst du die Frau hat richtig gehandelt?

 

Man kann auch eine Lehre bezüglich darauf ziehen, dass man beim heiraten gute Absichten haben soll, man soll nicht wert auf die weltliche Dinge setzen !!

Sondern eher auf den Iman und menschlich gute Eigenschaften, die mehr wert sind als das vielfache von dem Geld oder Gold oder was auch immer,

welches man ihr versprochen hatte.

 

WaSalam.

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salam.gif

 

Zitat: Ya Abu Saleh

Frau Saluton

Wieso Frau?

 

 

Zitat: Schwester belkis

Vielleicht können sich künftig Männer auf diese Art von Urteil beziehen und auch ihrer islamischen Pflicht nachkommen,dass die Kinder bei ihnen bleiben.

 

Das würde aber unter religiösen Brauch fallen.

 

wasalam.gif

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Salam

@Issa

Die Morgengabe ist auch religiöser Brauch und gehört in Iran zum Zivilrecht,deshalb hat das Gericht der Frau auch Recht gegeben.

So versteh ich es jedenfalls.

Was ist nun der Unterschied zum Sorgerecht/Pflicht?

 

Fi aman illah

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Woran erkennst du das der Mann zb sie angelogen hat.

 

AleikumSalam,

 

Lies bitte die von Schwester Belkis gepostete Artikel, deine Frage wird InshaAllah beantwortet.

 

WaSalam.

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Salam

Der religiöse Brauch spielt in diesem Urteil keine Rolle.Es geht lediglich um die Vertragseinhaltung.

Wenn das Sorgerecht im Vertrag festgeschrieben wurde,könnte man es hier auch einfordern..sowie in diesem Fall die Morgengabe,weil es um iranisches/islamisches Zivilrecht handelt.

In Iran ist islamisches Recht das geltende Recht.

Deshalb meine Verwunderung,dass iranisches Zivilrecht geltend gemacht wurde.

 

Fi aman illah

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Salam,

 

Das mit der Rechtsprechung nach ausländischem Recht ist Übung bei solchen Fällen. In diesem Falle auch ziemlich einfach anzuwenden. Komplizierter ist es, wenn es um Grundbesitz oder generell um Güter mit unterschiedlicher Wertsteigerung bzw. Verlust ist.

 

Strafrecht funktioniert anders.

 

Grüsse,

Kai

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Salam,

 

Die Frau kann jetzt ihren ehemaligen Ehemann zivilrechtlich anklagen und die Morgengabe einklagen.Wenn der Mann nicht zahlt müsste er hier auch ins Gefängnis

 

Nein, muss er sehr wahrscheinlich nicht. Die Frau kann/hat einen Anspruch auf den Betrag, aber sie bekommt maximal einen Titel (damit kann sie pfänden) aber einen Schuldturm gibt es nicht mehr.

 

Sie kann ihn anzeigen z.B. wegen Betrug, aber zu diesem gehört Vorsatz.

 

Kai

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Zitat: Bruder Ya Abu Saleh

Lies bitte die von Schwester Belkis gepostete Artikel, deine Frage wird InshaAllah beantwortet.

 

Ich kann da nichts erkennen.

 

Zitat: Schwester belkis

Wenn das Sorgerecht im Vertrag festgeschrieben wurde,könnte man es hier auch einfordern

Einfordern kann man vieles. Wird aber nach meines wissen vor Deutschen Gericht nicht anerkannt.

Da es hier um das wohl des Kindes geht.

 

wasalam.gif

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Bismihi ta'ala,

a salamu aleikum wa rahmatullah,

 

nur damit wir dieses Gericht nicht falsch verstehen- es gibt etwas, das sich Internationales Privatrecht nennt, dieses ist in Deutschland im EGBGB geregelt.

Dort steht unter anderem bezüglich nach ausländischem Recht geschlossene Ehen, dass wenn die in der Vorschrift genannten Voraussetzungen gegeben sind, ein hiesiges Gericht grundsätzlich bei Rechtsstreitigkeiten das Recht des Landes anwenden muss, nach dem z.B. die Ehe geschlossen wurde.

Grundsätzlich heißt, es kann im Falle des Falles auch sein, dass das Gericht sagt, dass das ausländische Recht nicht mit der hiesigen Werteordnung übereinstimmt.

So mal ein grober Umriss der rechtlichen Lage.

 

In diesem Fall war es iranisches Recht, es ist aber auch bei dem Recht anderer Länder üblich, nur erfährt man das nicht unbedingt in der Presse, weil man da nicht so ein Theater draus machen kann.

 

wa salam

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