Sirajj Allah Geschrieben 8. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 8. Mai 2013 Im Namen Allahs des Gnädigen des Barmherzigen Assalamu alaikum Wer darf ein Gemeinschaftsgebet leiten? Welche Vorraussetzungen muss er erfüllen? Bitte mit Quellen/Fatwas... Wassalam "ya Mahdi..." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3abdallah Geschrieben 8. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 8. Mai 2013 Bismillah Alaykum Salam wa Rahmatullah Aus Fiqh-Fragen von Sayyed Muhammad Hussein Fadlallah (qs): Der Vorbeter muss in seiner Person Bedingungen erfüllen. Die wichtigsten sind: a) Aufrichtigkeit, damit ist gemeint: Er muss gläubig und fromm sein, er begeht nichts unerlaubtes und lässt von seinen Pflichten nicht ab. b) Er muss sein Gebet in allen Gebetslagen, insbesondere bei der Rezitation, korrekt erbringen. Wenn die Rezitation des Vorbeters nicht korrekt ist, aber entschuldbar, beispielsweise ein Nichtaraber dessen Aussprache nicht korrekt ist, darf er nicht als Vorbeter fungieren. (ich galube damit ist gemeint, wenn es entschuldbar ist dann darf er als Vorbeter fungieren?) c) Der Vorbeter muss das Gebet im Stehen verrichten können. Wenn der Vorbeter entschuldbar sitzend das Gebet verrichten muss, während der Geleitete stehend betet, ist das Gemeinschaftsgebet nicht korrekt. Wenn aber beide, Vorbeter und Geleitete, des Stehens nicht fähig sind, dann gilt das Gemeinschaftsgebet in diesem Fall. Zusätzlich muss der Vorbeter verantwortungsreif sein und über gesunde geistige Fähigkeiten verfügen. Er muss zu der Gemeinschaft der zwölf Imame (as) gehören und muss männlich sein, wenn der Geleitete es auch ist. (eine Frau kann also für Frauen Vorbeten) Salamu Alaykum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirajj Allah Geschrieben 9. Mai 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 9. Mai 2013 Im Namen Allahs des Gnädigen des Barmherzigen Assalamu alaikum Vielen Dank, Br. 3abdallah Wie stehen andere Gelehrten zum Thema? Was ist wenn der Leiter eines Gemeinschaftsgebetes nicht diese Voraussetzungen erfüllt? Darf man hinter ihm beten? Wassalam "ya Mahdi..." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 1. Juni 2013 Melden Teilen Geschrieben 1. Juni 2013 Es ist gemäß allen shiitischen Gelehrten ungefähr gleich. Wobei oben auch einige Ausnahmefälle genannt sind. Imam Khomeini fasst die Bedingungen folgendermaßen zusammen und erwähnt den Rest verteilt in seinen Urteilen: 1. Der Glaube (Shia) 2. Nicht von Unzucht entsprungen. 3. Der Verstand, dh. dass er nicht verrückt ist. 4. Religiöse Reife. 5. Männlichkeit 6. Adalah, dh. das er keine offenkundigen Sünden begeht. Wenn eine der Bedigungen nicht stimmt, ist daa Gebet hinter ihm natürlich nicht gültig. Ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirajj Allah Geschrieben 2. Juni 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. Juni 2013 Im Namen Allahs des Gnädigen des Barmherzigen Assalamu alaikum Vielen Dank Br. Muhsin. Wenn einer dieser Erfüllungen nicht erfüllt werden und dennoch derjenige das Gebet leitet, ist es meine Pflicht andere darauf aufmerksam zu machen, dass somit das Gebet ungültig wird? Wassalam "ya Zainab..." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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